Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg führen ein neues Stromprodukt für Betreiber von privaten PV-Anlagen ein.
Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg haben erstmals ein Energy-Sharing-Modell für Kunden mit Solaranlagen bis maximal 10 kW Leistung aufgelegt. Auch Besitzer von Balkonkraftwerken werden damit angesprochen. Nach Angaben des Unternehmens können Haushalte ihren selbst erzeugten Solarstrom künftig bilanziell an Dritte weiterreichen. Die Stadtwerke fungieren dabei als vermittelnde Instanz.
Energy Sharing ermöglicht es, überschüssigen PV-Strom an Familie, Freunde oder Nachbarn weiterzugeben, die selbst keine eigene Anlage besitzen. So sollen mehr Haushalte von lokal erzeugtem Strom profitieren.
Aktuell ist Energy Sharing in Deutschland unter Privatpersonen jedoch nicht möglich beziehungsweise nicht praktikabel. Sobald Strom verkauft wird, gelten die Anlagenbetreiber als Stromlieferanten und müssten entsprechende Verträge, Bilanzierungen und Liefergarantien vorhalten.
Der Bundestag arbeitet aktuell an einer gesetzlichen Grundlage, um Energy Sharing zu erlauben und rechtlich abzusichern. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die ab 2026 Energy Sharing in der gesamten Union vorsieht.
Um das Energy Sharing in Lutherstadt Wittenberg schon jetzt zu ermöglichen, springen die Stadtwerke als Mittler ein. „Der überschüssige PV-Strom wird bei den Stadtwerken eingespeist und bilanziell an die ausgewählte Person weitergeleitet“, heißt es weiter. Voraussetzung sei, dass Einspeisung und Nutzung zeitgleich erfolgen. Die Stadtwerke übernehmen Abrechnung und organisatorische Abwicklung.
Beide beteiligten Parteien müssen Stromkunden im Netzgebiet der Stadtwerke sein, das die Städte Wittenberg sowie Coswig umfasst. Betreiber einer Solaranlage schließen hierfür einen Einspeisevertrag mit den Stadtwerken ab. Parallel vereinbaren Erzeuger und Empfänger individuell den Preis für den transferierten Strom. „Natürlich kann der Solarstrom auch verschenkt werden“, so das Stadtwerk.
Voraussetzung für das Energy Sharing sind intelligente Messsysteme. Erzeuger und Empfänger benötigen jeweils ein Smart Meter, der Einspeisung und Verbrauch im Viertelstundentakt erfasst. Kunden ohne entsprechende Messtechnik können diese über die Stadtwerke installieren lassen.
Neben dem individuell vereinbarten Preis fallen Kosten für Abrechnung, gegebenenfalls für Smart-Meter-Technik sowie eine jährliche Servicepauschale an. Ziel des Angebots ist es, praktische Erfahrungen zu sammeln und Hemmnisse für Energy Sharing frühzeitig abzubauen.
„Wir warten nicht auf das Inkrafttreten des geplanten Gesetzes zum Energy Sharing, sondern handeln schon heute. Damit gehören wir zu den ersten Stadtwerken in Deutschland, die diesen Ansatz praktisch umsetzen“, sagte Ulrich Kettner, Leiter Vertrieb und Kundenservice der Stadtwerke.