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Fritz Wilhelm
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Donnerstag, 13.11.2025, 14:16 Uhr
Recht
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Vattenfall muss Kündigungen erleichtern
Im Streit um lange Wege zur Kündigung eines Energieliefervertrags teilt das Hanseatische Oberlandesgericht die Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen äußert sich zufrieden über eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg. Dort hatten die Verbraucherschützer eine Klage eingereicht, nachdem sich Vattenfall Europe Sales nicht bereit erklärt hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wie es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale heißt.

Streitpunkt war der vermeintlich zu lange Klick-Weg bis zur Kündigung eines Energieliefervertrags. „Unverhältnismäßig“ seien die notwendigen Schritte bisher gewesen, heißt es in der Mitteilung weiter. Dabei sei rechtlich klar geregelt, dass der Kündigungsbutton eindeutig beschriftet und leicht zugänglich sein müsse. Der einschlägige Paragraf ist §312k BGB.

Wie aus einer Internetseite des Bundesamts für Justiz hervorgeht, monierte die Klägerin, dass keine unmittelbar oder leicht zugängliche, eindeutig beschriftete Kündigungsfläche und Bestätigungsseite vorgehalten wurden. Stattdessen sei der Kündigungsbutton erst über vier Klicks oder den „Umweg eines sprechenden Links“ erreichbar gewesen.

Vattenfalls habe zwar darauf hingewiesen, dass eine Kündigung beispielsweise über den Kunden-Login oder eine Chatfunktion möglich sei. Dieser Argumentation habe sich das Gericht jedoch nicht angeschlossen. Es habe stattdessen erklärt, die Umsetzung des Kündigungsbuttons auf der Internetseite des Energieversorgers sei nicht rechtskonform und konterkariere den Gesetzeszweck einer einfachen Kündigung. Dies könne auch durch andere Kündigungsmöglichkeiten nicht kompensiert werden. Der Energielieferant müsse künftig seinen Kunden ermöglichen, über eine leicht zugängliche und eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche einen Vertrag online zu kündigen.

Wie die Verbraucherzentrale erläutert, ist seit Juli 2022 die digitale Kündigung für Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen wurden, Pflicht.