10:00 bis 12:45 Uhr
Praktische und rechtliche Tipps zu Klimaschutzverträgen und weiteren Förderprogrammen mit Fabian Rottmann (BBH Consulting AG), Yvonne Hanke (Ritter Gent Collegen) sowie Dr. Andrea Puschhof (FirstBlue GmbH)
Informationen zur Veranstaltung
Im Sommer 2024 soll das vorbereitende Verfahren für die zweite Gebotsrunde zum Förderprogramm Klimaschutzverträge starten. Das zweite Gebotsverfahren ist für Herbst 2024 anvisiert. Neben den Klimaschutzverträgen gibt es eine Reihe weiterer Förderinstrumente, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen.
Ziel unserer Veranstaltung ist es, Sie bestmöglich auf die nächste Antragsrunde zu den Klimaschutzverträgen vorzubereiten und Ihnen hierzu praktische und rechtliche Tipps an die Hand zu geben. Wir laden Sie ein, uns bereits vorab Ihre konkreten Fragestellungen zukommen zu lassen, damit wir diese im Rahmen der Veranstaltung gemeinsam diskutieren können.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen weitere Programme und Instrumente vor, die darauf abzielen, klimafreundliche Projekte und grüne Transformationstechnologien zu fördern, wie z. B. die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, die zeitnah starten soll.
Programm und Referenten
TOP 1: Klimaschutzverträge – Förderung klimaneutraler Produktionsverfahren in der Industrie
Fabian Rottmann, Counsel,
BBH Consulting AG, Köln
TOP 2: Rechtliche Fragestellungen und Fallstricke rund um den Abschluss von Klimaschutzverträgen
Yvonne Hanke, Rechtsanwältin,
Ritter Gent Collegen Rechtsanwälte PartG mbB, Hannover
TOP 3: Diskussions- und Fragerunde – Raum für Ihre individuellen Frage- und Problemstellungen
TOP 4: Förderinstrumente für die Dekarbonisierung – Welche weiteren Programme sollten Unternehmen kennen?
Dr. Andrea Puschhof, Senior Consultant,
FirstBlue GmbH, Düsseldorf
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier
Zentrale Fragestellungen
• Wie funktioniert das Förderinstrument der Klimaschutzverträge (KSV)?
• Welche Unternehmen sind antragsberechtigt? Welche Vorhaben können unter welchen Voraussetzungen unter dem Programm (nicht) gefördert werden?
• Was versteht man unter dem Referenzsystem? Was kennzeichnet ein „transformatives Produktionsverfahren“? Wie sind die Mehrkosten gegenüber dem Referenzsystem zu ermitteln? Wie wird die Treibhausgaseinsparung berechnet?
• Wie funktioniert der Förder- und Zahlungsmechanismus? Was versteht man unter der „Dynamisierung“, dem „effektiven CO2-Preis“ und dem „grünen Mehrerlös“? Wie lege in den Gebotspreis fest? Wie quantifiziere ich Risiken monetär?
• Wie laufen das Vorverfahren und das Gebotsverfahren ab? Was gilt es bei der Teilnahme am Vorverfahren zu beachten? Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?
• Wozu verpflichte ich mich durch die Teilnahme am Vor- und Gebotsverfahren? Welche Risiken gehen damit einher? Kann ich mein Gebot zurückziehen?
• Wie spielen Klimaschutzverträge mit anderen Entlastungen, Privilegien und Förderungen zusammen? Inwieweit ist eine Kumulierung möglich?
• Wie stark bin ich an die Vorgaben des Klimaschutzvertrags gebunden? Inwieweit sind Änderungen während der Laufzeit des Vertrags möglich? Was passiert bei Verstößen gegen die Vertragsinhalte? Was sind die Bedingungen und Folgen einer Kündigung des Vertrags?
• Welche weiteren Förderprogramme können Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen? Wer ist jeweils antragsberechtigt? Welche Vorhaben und Kosten können gefördert werden? Wie erfolgt die Förderung? Welche Fristen gilt es zu beachten?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite
oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!
Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München
Fon: +49 89 55 178-445
Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.
Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.
Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.
In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.
☑️ Umsetzung des Green Deals
☑️ Europäischer Emissionshandel
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co.
☑️ Klimaneutralität im Betrieb
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing
Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.