10.00 bis 12.45 Uhr
Tipps für die praktische Bewältigung des CBAM – vor allem mit Blick auf die Berichterstattung ab Juli 2024 mit Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Dr. Roland Geres (FutureCamp), Daniel Scholz (The Climate Desk), Richard J. Albert (EY) sowie Felix Quandt (Schaeffler AG)
Informationen zur Veranstaltung
Bis Ende 2025 läuft die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM). In dieser müssen die Importeure der vom CBAM erfassten Produkte quartalsweise Berichte erstellen und u. a. die direkten und indirekten Emissionen melden, die mit den importierten Waren verbunden sind. Bei den ersten CBAM-Berichten gelten Erleichterungen in puncto Korrekturen und Monitoring. Ab Juli 2024 dürfen die anfangs noch zulässigen Standardwerte nur noch begrenzt Anwendung finden.
Mit unserem Online-Seminar möchten wir Sie bei der Umsetzung des CBAM – vor allem mit Blick auf die Berichterstattung ab Juli 2024 – unterstützen und Ihnen praktische Tipps für die Datenerhebung, die Ermittlung der Emissionen und die Kooperation mit Ihren Lieferanten vermitteln.
Programm und Referenten
TOP 1: CO2-Grenzausgleich: Überblick über das Instrument und die resultierenden Pflichten für Importeure
Dr. Jürgen Landgrebe, Leiter,
DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle, Berlin
TOP 2: Berichtsanforderungen des CBAM verstehen & umsetzen
Dr. Roland Geres, Geschäftsführer, FutureCamp Holding GmbH, München
Daniel Scholz, Partner, The Climate Desk TCD Consulting GmbH, München
TOP 3: Empfehlungen für die Datensammlung und die Kooperation mit den Lieferanten
Richard J. Albert, Partner,
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig
TOP 4: Praxisbericht: Umsetzung des CBAM im Unternehmen
Felix Quandt, Professional Corporate & Sustainability Strategy,
Schaeffler AG, Herzogenaurach
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier
Zentrale Fragestellungen
• Welche Sektoren, Produkte, Emissionen und Treibhausgase fallen unter den CBAM? Wer ist berichtspflichtig? Wie geht es mit dem CBAM perspektivisch weiter?
• Welche Pflichten sind in der Übergangsphase, welche im Regelbetrieb d. h. ab 2026 einzuhalten? Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen?
• Welche Erleichterungen greifen bei den ersten CBAM-Berichten? Was sind die „Lessons learnt“ aus dem ersten CBAM-Bericht?
• Welche Monitoring-Anforderungen gelten vor, welche nach Juli 2024? Mit welchen Methoden sind die direkten und indirekten Emissionen zu berechnen? Wann sind Standardwerte (weiter) zulässig?
• Wann und wie sind die Emissionen aus Vorprodukten zu berücksichtigen? Was gilt bei veredelten Produkten und Rückwaren?
• Wie sind die im Herkunftsland entrichteten CO2-Preise zu ermitteln und zu berechnen?
• Wie gelange ich an die benötigten Daten und vor allem an verlässliche Daten? Wie lassen sich diese systematisch sammeln und verwalten?
• Welche Tools gibt es, um auf die Lieferanten zuzugehen?
• Wie lassen sich die CBAM-Mehrkosten erheben und bewerten? Welche strategischen Ableitungen können in puncto Lieferketten- und Beschaffungsplanung getroffen werden?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite
oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!
Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München
Fon: +49 89 55 178-445
Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.
Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.
Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.
In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.
☑️ Umsetzung des Green Deals
☑️ Europäischer Emissionshandel
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co.
☑️ Klimaneutralität im Betrieb
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing
Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.