10:00 bis 12:30 Uhr
ETS Review und nachträgliche anerkannte Sektoren im Rahmen der BECV mit Thomas Mühlpointner (FutureCamp), Andreas Wehrl (The Climate Desk), Uwe Erling (Pohlmann & Company) sowie Lena Ziska (Ziska & Talhof).
Informationen zur Veranstaltung
Derzeit wird häufig in Frage gestellt, ob das Europäische Emissionshandelssystem (ETS 1) noch zeitgemäß und ausreichend wirkungsvoll ist. Am 15. Juli 2026 wird die EU-KOM ihren Reformvorschlag präsentieren. Dieser wird aufzeigen, wie das ETS 1 für den Zeitraum nach 2030 weiterentwickelt werden soll, um die Funktionstüchtigkeit des ETS 1 weiterhin zu gewährleisten.
Darüber hinaus stehen wir kurz vor der zweiten Zuteilungsphase der vierten Handelsperiode und haben endlich Gewissheit, welche Sektoren nachträglich von dem Carbon Leakage Schutz der BECV profitieren können.
Mit unserem Online-Seminar möchten wir Ihnen die Inhalte des ETS 1 Reviews vorstellen und aufzeigen welche Änderungen sich zum Status Quo bei einer Umsetzung des Reviews ergeben würden. Auch zeigen wir den weiteren Zeitplan für die Ausgestaltung der fünften Handelsperiode auf.
Zudem werden wir auf das aktuelle Zuteilungsverfahren eingehen und darlegen welche Rechtsmaßnahmen ergriffen werden können, wenn ein Zuteilungsbescheid zu niedrig ausfallen sollte.
Exkursweise beleuchten wir die Antragstellung für die Sektoren, die nachträglich unter den Caron Leakage Schutz der BECV fallen. Hierbei gehen wir insbesondere auf potentielle Fallstricke ein, die Sie beachten sollten.
Programm und Referenten
TOP 1: Status Quo der ETS 1 Revision
Thomas Mühlpointner, Geschäftsführer, FutureCamp Climate GmbH, München
Andreas Wehrl, Managing Partner, The Climate Desk, München
TOP 2: Zweites Zuteilungsverfahren in der 4. HP
Uwe Erling, Rechtsanwalt, Partner, Pohlmann & Company GmbH & Co. KG, München
TOP 3: BECV Antragstellung nachträglich anerkannter Sektoren
Lena Ziska, Rechtsanwältin, Partnerin, Ziska & Talhof Rechtsanwälte PartG mbB, Hannover
Im Fokus stehen u. a. folgende Fragestellungen:
ETS-Review
• Werden Müllverbrennungsanlagen künftig unter den Anwendungsbereich des ETS 1 Fallen? Falls ja, welche Pflichten und to do’s gehen damit schon jetzt einher?
• Was ist das neue Zieljahr für das Ende der kostenfreien Zuteilung im ETS 1?
• Welcher Lineare Kürzungsfaktor findet Anwendung und welches Cap ergibt sich hieraus?
• Wie steht es um die Nutzung von internationalen Gutschriften, Removals und CCU unter dem ETS 1?
• Fallen Anlagen unter 20 MW künftig unter das ETS 1?
• Wie und wann könnten ETS 1 und ETS 2 gekoppelt werden?
Aktuelle Verwaltungspraxis im ETS 1
• Wie steht es um das Zuteilungsverfahren?
• Wie können Sie gegen einen „fehlerhaften“ Zuteilungsbescheid vorgehen?
• Wie steht es um die Emissionshandel VO 2030?
• Welchen Anpassungen unterliegt die Strompreiskompensation?
Antragsverfahren gemäß BECV für nachträglich anerkannte Sektoren
• Wer ist antragsberechtigt?
• Welche Unterschiede gilt es bei der jährlichen Antragsstellung vs. dem 5-in-1-Antrag zu beachten?
• Wie steht es um den Nachweis ökologischer Gegenleistungen?
• Was ist bei einer nachträglichen Anpassung des Kompensationsgrades zu beachten?
• Welche Fallstricke gibt es und welche lessons learned wurden in den letzten Wochen gesammelt?
• Raum für Ihre persönlichen Last Call Fragestellungen
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!
Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München
Fon: +49 89 55 178-445
Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.
Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.
Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.
In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.
☑️ Umsetzung des Green Deals
☑️ Europäischer Emissionshandel
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co.
☑️ Klimaneutralität im Betrieb
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing
Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.