10:00 bis 12:15 Uhr
Deep Dive in das neue Förderinstrument Industriestrompreis sowie Status Quo zur AgNes-Festlegung mit Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Luther) und Johannes Schindler (BDI).
Informationen zur Veranstaltung
Die Förderrichtlinie zum Industriestrompreis (ISP) wurde nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission nun (endlich) veröffentlicht. Der ISP gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2026 und soll für einen bestimmten Adressatenkreis eine Entlastung bei den Stromkosten bringen. Für Sie als Unternehmen gilt es auf Basis der Förderrichtlinie u. a. zu prüfen, ob Sie entlastungsberechtigt sind, welche Strommengen abgerechnet werden können und was in puncto Gegenleistungen zu beachten ist.
Parallel besteht das Entlastungsinstrument der Strompreiskompensation (SPK). Hier gilt es für eine effiziente Vorbereitung der Antragsstellungen im nächsten Jahr (für verbrauchte Strommengen in 2026) jetzt die Grundlagen zu schaffen und Wechselwirkungen mit dem ISP für Ihr Unternehmen zu prüfen. Der METSAF (Middle East Crisis Temporary State Aid Framework) erlaubt zudem eine zeitlich begrenzte Ausweitung der Förderung des ISP gerade in Verbindung mit der SPK. Eine Umsetzung bzw. Anwendung ist hier von Seiten der Bundesregierung noch offen. Wir gehen auf die Bestimmungen ein.
Zeitgleich steht die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) in den finalen Zügen. Hier sind um den Sommer die Veröffentlichung und Konsultierung eines ersten Festlegungsentwurfes geplant. Die Festlegung soll noch in diesem Jahr erfolgen und die Reform der Netzentgelte Strom abschließen. Wir holen Sie diesbezüglich mit einem letzten Sachstand ab, gehen auf die unterschiedlichen
Orientierungspunkte der BNetzA ein und besprechen die wichtigsten Diskussionspunkte in den Praxisworkshops.
Programm und Referenten
TOP 1: Industriestrompreis: Umfang, Antragsverfahren, Gegenleistungen, Wechselwirkung mit der SPK & Co.
Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Partner, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TOP 2: AgNes-Prozess: Status Quo, Ausblick Festlegungsentwurf, offen Fragen und Zeitplan
Johannes Schindler, Referent Energiepolitik, BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
Im Fokus stehen u. a. folgende Fragestellungen:
Industriestrompreis: Umfang, Antragsverfahren, Gegenleistungen & Co.
• Wie ist die beihilferechtliche Grundlage (CISAF) ausgestaltet?
• Welche Rahmenbedingungen setzt die Förderrichtlinie?
• Welche Sektoren sind anspruchsberechtigt?
• Welche Entlastungen sind vorgesehen? Wie lange ist die Entlastung vorgesehen?
• Was muss bei der Antragsstellung beachtet werden?
• Wie ist das Antragsverfahren aufgebaut? Welche Fristen müssen beachtet werden? Wie verhält es sich bei Unternehmensverbünden?
• Welche Gegenleistungen müssen für die Inanspruchnahme erbracht werden?
• Welche Maßnahmen sind grundsätzlich anrechenbar? Welche Fristen gelten für die Umsetzung? Welche Nachweise sind zu erbringen?
• Können Gegenleistungen auch in einer Konzernstruktur erbracht werden?
• Fokus Industrieparkbetrieb: Wie erfolgt hier die Zurechnung der Gegenleistungen zu den ansässigen Unternehmen?
Wechselwirkung ISP und Strompreiskompensation, Einfluss TICEF
• Ist eine grundsätzliche Kumulierung von ISP und SPK möglich?
• Welche Rahmenbedingungen gelten diesbezüglich im CISAF und der Förderrichtlinie?
• Welche Beihilfehöchstgrenze bzw. -höchstintensität gilt?
• Wie lässt sich ein für ein Unternehmen bevorzugtes Szenario berechnen?
• Was ist bei Verzichtserklärung und Mengenabzug zu beachten?
• Welche Stolperfallen bei der Antragsstellung müssen Unternehmen im Blick behalten?
• Welche zusätzlichen Entlastungen durch den METSAF sind vorgesehen? Wie wahrscheinlich ist eine Anwendung?
AgNes-Prozess: Status Quo, Ausblick Festlegungsentwurf, offen Fragen und Zeitplan
• Was ist der Hintergrund des AgNes-Prozesses?
• Was sind mit Blick auf die (energieintensive) Industrie problematische Punkte?
• Ab wann gelten die Bestimmungen der Festlegung?
• Was sind die zentralen Take-Aways aus den Orientierungspunkten (z. B. zu Netzentgeltkomponenten, Einspeiseentgelten, Kostenwälzung)?
• Inwiefern wurden Kritikpunkte der Industrie im Rahmen des AgNes-Prozesses von der BNetzA aufgenommen?
• Welche Tipps für Unternehmen zur Vorbereitung bestehen zum jetzigen Zeitpunkt?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite
oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!
Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
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Fon: +49 89 55 178-445
Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.
Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.
Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.
In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.
☑️ Umsetzung des Green Deals
☑️ Europäischer Emissionshandel
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co.
☑️ Klimaneutralität im Betrieb
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing
Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.