Ausblick zum Umgang mit Kundenanlagen und Vorbereitung auf den Industriestrompreis mit Lena Ziska (Ziska & Talhof), Dr. Markus Kachel (Becker Büttner Held) und Tobias Adelfang (KPMG AG).
Informationen zur Veranstaltung
Mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Gesetzgeber eine „Übergangslösung“ für die Kundenanlage geschaffen. Zudem wird die Ausgestaltung des Industriestrompreises konkreter, der bestimmte Unternehmen (insb. Sektoren der KUEBLL-Liste) rückwirkend ab dem 01. Januar 2026 entlasten soll.
Mit unserem Online-Seminar gehen wir auf den Status Quo der beiden Prozesse ein und legen ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenspiel zwischen den Beihilfen Industriestrompreis und Strompreiskompensation.
Programm und Referenten
TOP 1: Kundenanlage: Was müssen Betreiber mit Blick auf die neuen Rahmenbedingungen beachten?
• Hintergrund des Kundenanlagenproblems für Unternehmen
• Novelle des EnWG in 2025 und die Folgen für Unternehmen
Lena Ziska, Rechtsanwältin, Partnerin, Ziska & Talhof Rechtsanwälte PartG mbB, Hannover
TOP 2: Industriestrompreis: Wie können Unternehmen von dem neuen Instrument profitieren?
• Beihilferechtliche Vorgaben aus dem CISAF
• Nationale Ausgestaltung des Industriestrompreises
• Gegenleistungen für die Inanspruchnahme
Dr. Markus Kachel, Rechtsanwalt, Partner, Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB, Berlin
TOP 3: Industriestrompreis vs. Strompreiskompensation (SPK): Welche Wechselwirkungen sind zu beachten?
• Industriestrompreis und SPK: Umgang mit der Wahlfunktion
• Fokus Industrie und produzierendes Gewerbe: Wechselwirkungen bei (weiteren) Entlastungen
Tobias Adelfang, Abteilung Audit - Regulatory Advisory, KPMG AG, Köln
Im Fokus stehen u. a. folgende Fragestellungen:
Kundenanlage: Was müssen Betreiber mit Blick auf die neuen Rahmenbedingungen beachten?
• Wie ist es zur aktuellen Situation rund um die Kundenanlage gekommen?
• Wie war die Argumentation der EuGH- und BGH-Urteile?
• Welche grundsätzlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus für Betreiber von Kundenanlagen?
• Welche Pflichten drohen als Verteilernetzbetreiber im Vergleich zur Kundenanlage?
• Wie ist der „Aufschub“ in der EnWG-Novelle zu verstehen?
• Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Inanspruchnahme der Erleichterungen für Kundenanlagen?
• Welche Möglichkeiten zur Erweiterung der Ausnahmen in der Elektrizitätsmarktbinnenrichtlinie sind denkbar?
• Welche nationale und europarechtskonforme Regelungsansätze bestehen?
Industriestrompreis: Wie können Unternehmen von dem neuen Instrument profitieren?
• Was ist der aktuelle Stand innerhalb der Bundesregierung und im Notifizierungsverfahren bei der EU-KOM
• Wie ist das Instrument des Industriestrompreises ausgestaltet?
• Wer hat grundsätzlich Zugang und ist Begünstigter?
• Wie wird die Höhe der Entlastung berechnet?
• Welche Gegenleistungen sind für Unternehmen zu erbringen?
• Was hat es mit der degressiven Förderung und dem Flexibilitätsbonus auf sich?
• Wie geht es mit dem Instrument nach Ende des Förderzeitraumes weiter?
Industriestrompreis vs. Strompreiskompensation (SPK): Welche Wechselwirkungen sind zu beachten?
• Wie ist das Wahlrecht für Unternehmen ausgestaltet?
• Wie kann eine Entscheidungshilfe zwischen Industriestrompreis und SPK aussehen?
• Wie geht es mit der SPK nach 2030 und dem CISAF nach 2028 weiter?
• Welche Wechselwirkungen mit weiteren Entlastungen sind für Unternehmen zu beachten?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite
oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!
Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München
Fon: +49 89 55 178-445
Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.
Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.
Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.
In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.
☑️ Umsetzung des Green Deals
☑️ Europäischer Emissionshandel
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co.
☑️ Klimaneutralität im Betrieb
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing
Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.