E&M Home > E&M Marktplatz > Firmen Termine > co2ncept plus
Bild: © industrieblick / #77601378 / stock.adobe.com
Klimaschutz & Emissionshandel
Termin der Firma co2ncept plus
Update Entlastungen 2024: KTF-Urteil, ökologische Gegenleistungen, Preisbremsen-Endspurt & Abwärme-Meldepflichten
08.05.2024 bis 08.05.2024
Online-Seminar

Fragen zu diesem Termin? Kontakt: 
Mehr Informationen:  

10:00 bis 12:45 Uhr

Überblick über wichtigsten aktuellen To Dos im Energiebereich und die zentralen Neuerungen bei den Entlastungstatbeständen mit Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld), Marco Böttger (ISPEX AG), Dr. Christian Hampel und Antonia Bürger (BDO Legal) sowie Jacqueline Rothkopf (Ritter Gent Collegen)

Informationen zur Veranstaltung

Für eine ganze Reihe von Entlastungen sind zwischenzeitlich sog. „ökologische Gegenleistungen“ zu erbringen und nachzuweisen. Im „Endspurt“ bei den Energiepreisbremsen ist bis zum 31. Mai 2024 eine finale Selbsterklärung einzureichen. Einen Monat später endet die Frist für die erstmalige Übermittlung der Abwärme-Informationen im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über wichtigsten aktuellen To Dos im Energiebereich und die zentralen Neuerungen bei den Entlastungstatbeständen.

Programm und Referenten

TOP 1: Folgen des Urteils zum Klima- und Transformationsfonds für die Industrie 
Dr. Markus Ehrmann, Rechtsanwalt, Partner, 
Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft, Hamburg

TOP 2: Entlastungstatbestände & ökologische Gegenleistungen: EnFG, BECV, SPK, StromStG und EnergieStG
Marco Böttger, Vorstand, 
ISPEX AG, Bayreuth

TOP 3: Endspurt bei den Preisbremsen – Was ist bis wann zu tun? Was gilt es zu beachten? 
Dr. Christian Hampel, Rechtsanwalt, Partner, 
Antonia Bürger, Rechtsanwältin, 
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

TOP 4: Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Fokus Meldepflichten zum Thema Abwärme 
Jacqueline Anni Rothkopf, Rechtsanwältin,
Ritter Gent Collegen, Hannover

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier

Zentrale Fragestellungen

•    Welche Folgen hat das Urteil zum Klima- und Transformationsfonds für die Förderprogramme und Entlastungen für die Industrie?
•    Welche Voraussetzungen sind für den Erhalt der Besonderen Ausgleichsregelung, der BEHG-Carbon-Leakage- sowie der Strompreiskompensation zu erfüllen? Wer ist beihilfeberechtigt? Welche Gegenleistungen sind für welche Entlastung in welcher Form nachzuweisen? Was gilt es speziell bei den diesjährigen Antragsverfahren zu beachten? Welche Fristen muss ich im Blick behalten?
•    ISO 50001 vs. Energieaudit vs. EMAS – Welches System macht im Lichte der ökologischen Gegenleistungen (und dem EnEfG) Sinn?
•    Welche Entlastungen werden im Strom- und Energiesteuerrecht noch gewährt? Was hat sich hier geändert? Welche Entlastungen fallen weg?
•    Welche Meldungen, Nachweise und Anträge sind im Zuge der Endabrechnung bei den Preisbremsen einzureichen? Wann muss bzw. sollte man eine „finale Selbsterklärung“ übermitteln? Was gilt es hierbei zu beachten?
•    Welche zentralen Neuerungen ergeben sich bei den Preisbremsen aus dem jüngsten FAQ-Update des BMWK?
•    Welche Informationen zum Thema Abwärme sind nach dem EnEfG bis wann in welcher Form zu melden? Welche Begriffe zur Abwärme sind zu unterscheiden? 
•    Welche Abwärmepotentiale können als „unwesentlich“ eingestuft werden? Inwieweit gibt es eine Bagatellgrenze? Was gilt bei verbundenen Unternehmen und Industrieparks?

Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite

oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

UNTERNEHMENSPROFIL
Bild: © industrieblick /#79481512 / stock.adobe.com

Fragen zu diesem Firmenprofil? Kontakt: 
Mehr Informationen:  

Energiewirtschaft
co2ncept plus

Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Fon: +49 89 55 178-445

Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.

Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.

Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.

In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.

☑️ Umsetzung des Green Deals 
☑️ Europäischer Emissionshandel 
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co. 
☑️ Klimaneutralität im Betrieb 
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing

Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.

MELDUNGEN
VIDEOS
TERMINE