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Energie & Management > Österreich - Smart Meter: Viertelstundenwerte als Problem
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Smart Meter: Viertelstundenwerte als Problem

Die kommende Pflicht, die mit den Smart Metern erhobenen Werte allen Kunden tagesaktuell zur Verfügung zu stellen, ist nicht erfüllbar, warnen Österreichs Verteilnetzbetreiber.
 
Das kommende Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringt manche Herausforderungen für die Verteilnetzbetreiber mit sich, warnte der Geschäftsführer der Netz Oberösterreich GmbH, Manfred Hofer, beim monatlichen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 15. Mai. Problematisch ist ihm zufolge nicht zuletzt die Vorgabe, die mit den digitalen Stromzählern (Smart Meter) erfassten Viertelstundenwerte sämtlichen Kunden spätestens zwölf Stunden nach ihrer Auslesung und somit faktisch tagesaktuell kostenlos über ein Webportal zur Verfügung zu stellen.

Dafür sei die aufgrund von Verordnungen der Regulierungsbehörde E-Control aus den Jahren 2011 und 2012 beschaffte Infrastruktur zur Erfassung, vor allem aber zur Übermittlung, der Daten nicht ausgelegt, betonte Hofer: „Seinerzeit gab es diese Anforderung nicht.“ Eine Simulationsrechnung seines Unternehmens zeigte laut Hofer, dass dieses in der Lage wäre, die Vorgabe ab etwa 2027 zu erfüllen. Allerdings wären damit Kosten von etwa 70 Millionen Euro verbunden.

Verpflichtung eingrenzen

Hofer zufolge wäre es daher sinnvoll, die Pflicht zur Übermittlung der Viertelstundenwerte einzugrenzen: „Man könnte die Werte übermitteln, wenn ein Kunde einen Jahresverbrauch von etwa 10.000 kWh und mehr hat oder wenn er Sonderanwendungen wie Wärmepumpen nutzt.“ Wer die Daten benötige, solle sie selbstverständlich erhalten. Aber es bringe volkswirtschaftlich wenig, sie sämtlichen Kunden zur Verfügung zu stellen.

Schreibe der Gesetzgeber dies vor, könnte es nicht nur für die Netz Oberösterreich notwendig werden, bereits verbaute Smart Meter auszutauschen. Als „First Mover“ habe sein Unternehmen bereits vor etwa zehn Jahren mit der flächendeckenden Installation der digitalen Zähler begonnen, erläuterte Hofer. Hofer ergänzte, der aktuelle Entwurf des ElWG sehe zwar die stufenweise Einführung der Pflicht zur Übermittlung der Viertelstundenwerte vor: „Aber diese Stufen sind uns zu steil.“ Und das Problem seien die mit dem Verfehlen der entsprechenden Vorgaben verbundenen Verwaltungsstrafen. Allerdings hatte Hofer auch Positives zu berichten: „Wir glauben, dass wir etwa 60 Prozent der Viertelstundenwerte schon jetzt problemlos übermitteln können.“

Wie berichtet, hatte Österreichs Rechnungshof kürzlich harsche Kritik an der Einführung der Smart Meter geübt. Diese komme um etwa fünf Jahre verspätet und falle doppelt so teuer aus wie geplant. Das Energieministerium und die E-Control hätten die Einführung zu wenig überwacht, die Netzbetreiber insbesondere bei der Datenkommunikation eine suboptimale Technologie verwendet. Die Betroffenen hatten die Schelte zurückgewiesen.

Gesetz rasch beschließen

Trotz aller Bedenken ließ Hofer keinen Zweifel an der Notwendigkeit, das ElWG so rasch wie möglich zu beschließen. Ihm zufolge könnte dies helfen, den Netzausbau zu beschleunigen, was im Sinne der Energiewende dringend nötig sei. Ausdrücklich begrüßte Hofer die im ElWG vorgesehene Möglichkeit für die Netzbetreiber, die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen zu begrenzen, wenn dies aus Gründen der Netzsicherheit notwendig ist. Kein Problem ist dabei das „Maximierungsgebot“, also die Pflicht, die zulässige Einspeiseleistung so hoch wie möglich zu halten, konstatierte Hofer auf Anfrage der Redaktion: „Wir sind da selbst flexibel.“ Zwar würden die Netzbetreiber die Einspeiseleistung gerne auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzen: „Aber das muss nicht permanent sein, sondern nur, wenn es netztechnisch nötig ist.“

Wünschenswert wäre laut Hofer auch, das im Januar 2023 von der Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) noch vor Auslaufen der Legislaturperiode Ende September zu beschließen. Damit würde unter anderem das „überwiegende öffentliche Interesse“ an Infrastrukturprojekten für die Energiewende festgeschrieben. Überdies brächte das EABG eine „Umweltverträglichkeitsprüfung light“ mit sich, die binnen sechs Monaten abzuschließen wäre.

Umspannwerke aus Bauordnungen ausnehmen

Hofer wiederholte ferner seine bereits bei der Energiewirtschaftskonferenz Epcon Mitte April erhobene Forderung, einen „Expertenrat“ einzurichten, der grundlegende Fragen im Zusammenhang mit dem Netzausbau außer Streit stellen sollte. Ferner forderte Hofer, Umspannwerke von den Bauordnungen auszunehmen, die in den neun österreichischen Bundesländern unterschiedlich gestaltet sind. Die Bauordnungen einhalten zu müssen, führe immer wieder zu Problemen bei der Errichtung von Umspannwerken und damit zur Verzögerung von Projekten zur Netzverstärkung.

Mittwoch, 15.05.2024, 15:43 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Smart Meter: Viertelstundenwerte als Problem
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Österreich
Smart Meter: Viertelstundenwerte als Problem
Die kommende Pflicht, die mit den Smart Metern erhobenen Werte allen Kunden tagesaktuell zur Verfügung zu stellen, ist nicht erfüllbar, warnen Österreichs Verteilnetzbetreiber.
 
Das kommende Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringt manche Herausforderungen für die Verteilnetzbetreiber mit sich, warnte der Geschäftsführer der Netz Oberösterreich GmbH, Manfred Hofer, beim monatlichen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 15. Mai. Problematisch ist ihm zufolge nicht zuletzt die Vorgabe, die mit den digitalen Stromzählern (Smart Meter) erfassten Viertelstundenwerte sämtlichen Kunden spätestens zwölf Stunden nach ihrer Auslesung und somit faktisch tagesaktuell kostenlos über ein Webportal zur Verfügung zu stellen.

Dafür sei die aufgrund von Verordnungen der Regulierungsbehörde E-Control aus den Jahren 2011 und 2012 beschaffte Infrastruktur zur Erfassung, vor allem aber zur Übermittlung, der Daten nicht ausgelegt, betonte Hofer: „Seinerzeit gab es diese Anforderung nicht.“ Eine Simulationsrechnung seines Unternehmens zeigte laut Hofer, dass dieses in der Lage wäre, die Vorgabe ab etwa 2027 zu erfüllen. Allerdings wären damit Kosten von etwa 70 Millionen Euro verbunden.

Verpflichtung eingrenzen

Hofer zufolge wäre es daher sinnvoll, die Pflicht zur Übermittlung der Viertelstundenwerte einzugrenzen: „Man könnte die Werte übermitteln, wenn ein Kunde einen Jahresverbrauch von etwa 10.000 kWh und mehr hat oder wenn er Sonderanwendungen wie Wärmepumpen nutzt.“ Wer die Daten benötige, solle sie selbstverständlich erhalten. Aber es bringe volkswirtschaftlich wenig, sie sämtlichen Kunden zur Verfügung zu stellen.

Schreibe der Gesetzgeber dies vor, könnte es nicht nur für die Netz Oberösterreich notwendig werden, bereits verbaute Smart Meter auszutauschen. Als „First Mover“ habe sein Unternehmen bereits vor etwa zehn Jahren mit der flächendeckenden Installation der digitalen Zähler begonnen, erläuterte Hofer. Hofer ergänzte, der aktuelle Entwurf des ElWG sehe zwar die stufenweise Einführung der Pflicht zur Übermittlung der Viertelstundenwerte vor: „Aber diese Stufen sind uns zu steil.“ Und das Problem seien die mit dem Verfehlen der entsprechenden Vorgaben verbundenen Verwaltungsstrafen. Allerdings hatte Hofer auch Positives zu berichten: „Wir glauben, dass wir etwa 60 Prozent der Viertelstundenwerte schon jetzt problemlos übermitteln können.“

Wie berichtet, hatte Österreichs Rechnungshof kürzlich harsche Kritik an der Einführung der Smart Meter geübt. Diese komme um etwa fünf Jahre verspätet und falle doppelt so teuer aus wie geplant. Das Energieministerium und die E-Control hätten die Einführung zu wenig überwacht, die Netzbetreiber insbesondere bei der Datenkommunikation eine suboptimale Technologie verwendet. Die Betroffenen hatten die Schelte zurückgewiesen.

Gesetz rasch beschließen

Trotz aller Bedenken ließ Hofer keinen Zweifel an der Notwendigkeit, das ElWG so rasch wie möglich zu beschließen. Ihm zufolge könnte dies helfen, den Netzausbau zu beschleunigen, was im Sinne der Energiewende dringend nötig sei. Ausdrücklich begrüßte Hofer die im ElWG vorgesehene Möglichkeit für die Netzbetreiber, die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen zu begrenzen, wenn dies aus Gründen der Netzsicherheit notwendig ist. Kein Problem ist dabei das „Maximierungsgebot“, also die Pflicht, die zulässige Einspeiseleistung so hoch wie möglich zu halten, konstatierte Hofer auf Anfrage der Redaktion: „Wir sind da selbst flexibel.“ Zwar würden die Netzbetreiber die Einspeiseleistung gerne auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzen: „Aber das muss nicht permanent sein, sondern nur, wenn es netztechnisch nötig ist.“

Wünschenswert wäre laut Hofer auch, das im Januar 2023 von der Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) noch vor Auslaufen der Legislaturperiode Ende September zu beschließen. Damit würde unter anderem das „überwiegende öffentliche Interesse“ an Infrastrukturprojekten für die Energiewende festgeschrieben. Überdies brächte das EABG eine „Umweltverträglichkeitsprüfung light“ mit sich, die binnen sechs Monaten abzuschließen wäre.

Umspannwerke aus Bauordnungen ausnehmen

Hofer wiederholte ferner seine bereits bei der Energiewirtschaftskonferenz Epcon Mitte April erhobene Forderung, einen „Expertenrat“ einzurichten, der grundlegende Fragen im Zusammenhang mit dem Netzausbau außer Streit stellen sollte. Ferner forderte Hofer, Umspannwerke von den Bauordnungen auszunehmen, die in den neun österreichischen Bundesländern unterschiedlich gestaltet sind. Die Bauordnungen einhalten zu müssen, führe immer wieder zu Problemen bei der Errichtung von Umspannwerken und damit zur Verzögerung von Projekten zur Netzverstärkung.

Mittwoch, 15.05.2024, 15:43 Uhr
Klaus Fischer

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