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Energie & Management > Gas - Gericht bestätigt Baustopp für Gasprojekt bei Borkum
Quelle: Shutterstock / Red ivory
Gas

Gericht bestätigt Baustopp für Gasprojekt bei Borkum

Erneut hat ein Gericht in Den Haag Klagen auch aus Deutschland gegen das Gasförder-Projekt von One-Dyas nordwestlich der Emsmündung in die Nordsee stattgegeben. 
Ein niederländisches Gericht hat erneut Bauarbeiten für die geplante Erdgasförderung in der Nordsee vor den Inseln Borkum und Schiermonnikoog untersagt. Die von der Regierung in Den Haag erteilte Genehmigung sei unzureichend, entschied das Verwaltungsgericht in Den Haag am 18. April.

Die Genehmigung zur Gasförderung ist von dem Urteil nicht betroffen, das Verbot bezieht sich nur auf die Errichtung einer Bohrplattform. Gegen die Baupläne hatten unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH), weitere Umweltorganisationen und die Stadt Borkum geklagt. Damit bestätigte das Gericht eine einstweilige Verfügung aus dem vergangenen Jahr. 

Das beklagte niederländische Energieunternehmen One-Dyas teilte nach dem Urteil mit, das Vorhaben weiter voranzutreiben. Ein Konsortium um das Unternehmen plant, aus einem Feld vor den beiden Nordseeinseln Erdgas zu fördern. Dazu soll eine Förderplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet rund 23 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum errichtet werden. Gefördert werden soll den Plänen zufolge sowohl in niederländischen als auch in deutschen Hoheitsgebieten, nahe dem niedersächsischen Nationalpark Wattenmeer. 

Gericht: Lizenz für Gasgewinnung ist rechtmäßig 

Für die Bohrungen sind deshalb Genehmigungen beider Länder erforderlich. Das Wirtschaftsministerium in den Niederlanden hatte dafür bereits eine Lizenz erteilt. Auf deutscher Seite läuft noch ein Genehmigungsverfahren. Gegen die Genehmigung auf niederländischer Seite hatte das Bündnis um die Umwelthilfe im Juli 2022 Klage erhoben. Im April 2023 hatte das Gericht in Den Haag die Bauarbeiten auf niederländischer Seite zur Vorbereitung neuer Gasbohrungen vorläufig untersagt (wir berichteten).
 
 
Die Lizenz zur Gasgewinnung ist dem Urteil zufolge rechtmäßig. Das Ministerium habe ausreichend begründet, dass die Gasförderung aus kleinen Feldern auf See angesichts der Energiewende und Energiekrise notwendig sei.

Das Gericht bemängelte aber, dass die möglichen schädlichen Folgen der Bauarbeiten für Natur und Tiere nicht ausreichend untersucht worden seien. Die geplanten Bauarbeiten könnten zu erhöhtem Stickstoff-Ausstoß führen - mit möglichen Schäden für ein Naturschutzgebiet auf Schiermonnikoog. Auch seien die Folgen für Seehunde nicht ausreichend untersucht worden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. 

Umwelthilfe klagt auch gegen bestehende Ölförderung

Umweltschutzverbände und die Insel Borkum sprachen in einer gemeinsamen Mitteilung von einem „historischen Urteil“. Die Entscheidung des Gerichts markiere einen „Wendepunkt im Kampf für Klimaschutz und den Erhalt unserer Natur“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner. „Sie ist ein klares Signal dafür, dass der Schutz des Unesco-Weltnaturerbes Wattenmeer und anderer sensibler Ökosysteme Vorrang hat vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen.“ 

Das Urteil sei demnach auch ein Zeichen, endgültig aus allen fossilen Energieträgern auszusteigen. „Damit das Realität wird, machen wir weiter Druck und leiten nun auch rechtliche Schritte gegen die Ölförderung auf der Förderplattform Mittelplate im Nationalpark Wattenmeer ein“, teilte Müller-Kraenner weiter mit. Von der Bohrinsel Mittelplate in Schleswig-Holstein aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert.

One-Dyas: Erstes Gas bis Ende 2024 möglich 

One-Dyas teilte dagegen mit, das Urteil falle „in den allermeisten Umwelt- und Klimaaspekten“ positiv aus. Es gebe aber auch noch „Hausaufgaben“, besonders in der Stickstofffrage. „Wir müssen das Urteil natürlich weiter prüfen“, sagte One-Dyas-Chef Chris de Ruyter van Steveninck.

Das Unternehmen verwies darauf, dass die Produktionsplattform fast fertig für den Transport sei. „Ziel ist es nach wie vor, bis Ende 2024 das erste Erdgas zur Verfügung zu haben.“ Nach einer mehrwöchigen Installationszeit werde es eine Plattform geben, die mit Offshore-Windenergie aus dem deutschen Windpark „Riffgat“ betrieben werde. 

Die Kritik der Gegner und der Zick-Zack-Kurs Hannovers

Umweltschützer und Insulaner hatten wiederholt gegen das umstrittene Erdgasförderprojekt demonstriert. Die Kritiker befürchten, dass mit der Gasförderung der Lebensraum gefährdeter Arten wie Weichkorallen oder Hummern zerstört werden könnte. Insulaner befürchten Erdbeben infolge der Gasförderung. 

Niedersachsens Landespolitik hatte in der Frage einen Kurswechsel vollzogen: Nachdem die damalige Regierung aus SPD und CDU die Gasförderung vor Borkum 2021 strikt abgelehnt hatte, stimmte sie ein Jahr später vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs dafür. Der aktuelle Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hatte allerdings zuletzt erklärt, das Vorhaben sei für sein Ministerium momentan nicht genehmigungsfähig.

Donnerstag, 18.04.2024, 20:02 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Gas - Gericht bestätigt Baustopp für Gasprojekt bei Borkum
Quelle: Shutterstock / Red ivory
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Gericht bestätigt Baustopp für Gasprojekt bei Borkum
Erneut hat ein Gericht in Den Haag Klagen auch aus Deutschland gegen das Gasförder-Projekt von One-Dyas nordwestlich der Emsmündung in die Nordsee stattgegeben. 
Ein niederländisches Gericht hat erneut Bauarbeiten für die geplante Erdgasförderung in der Nordsee vor den Inseln Borkum und Schiermonnikoog untersagt. Die von der Regierung in Den Haag erteilte Genehmigung sei unzureichend, entschied das Verwaltungsgericht in Den Haag am 18. April.

Die Genehmigung zur Gasförderung ist von dem Urteil nicht betroffen, das Verbot bezieht sich nur auf die Errichtung einer Bohrplattform. Gegen die Baupläne hatten unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH), weitere Umweltorganisationen und die Stadt Borkum geklagt. Damit bestätigte das Gericht eine einstweilige Verfügung aus dem vergangenen Jahr. 

Das beklagte niederländische Energieunternehmen One-Dyas teilte nach dem Urteil mit, das Vorhaben weiter voranzutreiben. Ein Konsortium um das Unternehmen plant, aus einem Feld vor den beiden Nordseeinseln Erdgas zu fördern. Dazu soll eine Förderplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet rund 23 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum errichtet werden. Gefördert werden soll den Plänen zufolge sowohl in niederländischen als auch in deutschen Hoheitsgebieten, nahe dem niedersächsischen Nationalpark Wattenmeer. 

Gericht: Lizenz für Gasgewinnung ist rechtmäßig 

Für die Bohrungen sind deshalb Genehmigungen beider Länder erforderlich. Das Wirtschaftsministerium in den Niederlanden hatte dafür bereits eine Lizenz erteilt. Auf deutscher Seite läuft noch ein Genehmigungsverfahren. Gegen die Genehmigung auf niederländischer Seite hatte das Bündnis um die Umwelthilfe im Juli 2022 Klage erhoben. Im April 2023 hatte das Gericht in Den Haag die Bauarbeiten auf niederländischer Seite zur Vorbereitung neuer Gasbohrungen vorläufig untersagt (wir berichteten).
 
 
Die Lizenz zur Gasgewinnung ist dem Urteil zufolge rechtmäßig. Das Ministerium habe ausreichend begründet, dass die Gasförderung aus kleinen Feldern auf See angesichts der Energiewende und Energiekrise notwendig sei.

Das Gericht bemängelte aber, dass die möglichen schädlichen Folgen der Bauarbeiten für Natur und Tiere nicht ausreichend untersucht worden seien. Die geplanten Bauarbeiten könnten zu erhöhtem Stickstoff-Ausstoß führen - mit möglichen Schäden für ein Naturschutzgebiet auf Schiermonnikoog. Auch seien die Folgen für Seehunde nicht ausreichend untersucht worden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. 

Umwelthilfe klagt auch gegen bestehende Ölförderung

Umweltschutzverbände und die Insel Borkum sprachen in einer gemeinsamen Mitteilung von einem „historischen Urteil“. Die Entscheidung des Gerichts markiere einen „Wendepunkt im Kampf für Klimaschutz und den Erhalt unserer Natur“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner. „Sie ist ein klares Signal dafür, dass der Schutz des Unesco-Weltnaturerbes Wattenmeer und anderer sensibler Ökosysteme Vorrang hat vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen.“ 

Das Urteil sei demnach auch ein Zeichen, endgültig aus allen fossilen Energieträgern auszusteigen. „Damit das Realität wird, machen wir weiter Druck und leiten nun auch rechtliche Schritte gegen die Ölförderung auf der Förderplattform Mittelplate im Nationalpark Wattenmeer ein“, teilte Müller-Kraenner weiter mit. Von der Bohrinsel Mittelplate in Schleswig-Holstein aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert.

One-Dyas: Erstes Gas bis Ende 2024 möglich 

One-Dyas teilte dagegen mit, das Urteil falle „in den allermeisten Umwelt- und Klimaaspekten“ positiv aus. Es gebe aber auch noch „Hausaufgaben“, besonders in der Stickstofffrage. „Wir müssen das Urteil natürlich weiter prüfen“, sagte One-Dyas-Chef Chris de Ruyter van Steveninck.

Das Unternehmen verwies darauf, dass die Produktionsplattform fast fertig für den Transport sei. „Ziel ist es nach wie vor, bis Ende 2024 das erste Erdgas zur Verfügung zu haben.“ Nach einer mehrwöchigen Installationszeit werde es eine Plattform geben, die mit Offshore-Windenergie aus dem deutschen Windpark „Riffgat“ betrieben werde. 

Die Kritik der Gegner und der Zick-Zack-Kurs Hannovers

Umweltschützer und Insulaner hatten wiederholt gegen das umstrittene Erdgasförderprojekt demonstriert. Die Kritiker befürchten, dass mit der Gasförderung der Lebensraum gefährdeter Arten wie Weichkorallen oder Hummern zerstört werden könnte. Insulaner befürchten Erdbeben infolge der Gasförderung. 

Niedersachsens Landespolitik hatte in der Frage einen Kurswechsel vollzogen: Nachdem die damalige Regierung aus SPD und CDU die Gasförderung vor Borkum 2021 strikt abgelehnt hatte, stimmte sie ein Jahr später vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs dafür. Der aktuelle Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hatte allerdings zuletzt erklärt, das Vorhaben sei für sein Ministerium momentan nicht genehmigungsfähig.

Donnerstag, 18.04.2024, 20:02 Uhr
Georg Eble

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