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Energie & Management > Klimaschutz - Weiterer Umsetzungsentwurf für RED III liegt vor
Quelle: Fotolia / PhotographyByMK
Klimaschutz

Weiterer Umsetzungsentwurf für RED III liegt vor

Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, mit dem die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze umgesetzt werden soll.
Mit einem Gesetzentwurf vom 29. April will die Bundesregierung die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) weiter umsetzen. Der Entwurf enthält Festlegungen in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Die Bundesregierung schreibt darin: „Die Änderungen fügen sich in die Gesamtlinie Deutschlands ein, seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad auszurichten.“

Die EU-„Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001“ (RED III) sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent gesteigert wird. Von den Mitgliedstaaten sind zudem „Beschleunigungsgebiete“ für erneuerbare Energien auszuweisen, in denen entsprechende Vorhaben einem vereinfachten und beschleunigten Genehmigungsverfahren unterliegen.

Stromnetzausbau beschleunigen

Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten werden die Genehmigungsverfahren angepasst. Zudem können Mitgliedstaaten „Infrastrukturgebiete“ ausweisen, um auch hier zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu gelangen. Die Bundesregierung will diese Möglichkeit für den Stromnetz-Ausbau nutzen.

Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Stromversorgung 2030 zu mindestens 80 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen. „Für die Erreichung dieses Ziels sind massive Anstrengungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie beim Ausbau der Stromnetze erforderlich“, heißt es daher.

Darüber hinaus macht die EU-Richtlinie 2010/750 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) Vorgaben zu Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff. Zudem soll der Bau solcher Elektrolyseure auf See „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen.

Ferner soll die EU-Verordnung 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der gesamten EU beschleunigen und vereinheitlichen.

Weitere EU-Richtlinien adressiert

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018/2001 in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um. Daneben werden Regelungen der EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen umgesetzt, soweit sie noch nicht durch bestehende Vorschriften abgedeckt waren.

Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) sowie im „Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz“ (NABEG) vorgenommen. Darüber hinaus werden Änderungen am Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vorgenommen. Der Normenkontrollrat hat zum Gesetz keine Einwände erhoben.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-RED III-Richtlinie steht als PDF zum Download bereit.

Freitag, 3.05.2024, 16:12 Uhr
Susanne Harmsen
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Klimaschutz
Weiterer Umsetzungsentwurf für RED III liegt vor
Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, mit dem die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze umgesetzt werden soll.
Mit einem Gesetzentwurf vom 29. April will die Bundesregierung die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) weiter umsetzen. Der Entwurf enthält Festlegungen in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Die Bundesregierung schreibt darin: „Die Änderungen fügen sich in die Gesamtlinie Deutschlands ein, seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad auszurichten.“

Die EU-„Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001“ (RED III) sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent gesteigert wird. Von den Mitgliedstaaten sind zudem „Beschleunigungsgebiete“ für erneuerbare Energien auszuweisen, in denen entsprechende Vorhaben einem vereinfachten und beschleunigten Genehmigungsverfahren unterliegen.

Stromnetzausbau beschleunigen

Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten werden die Genehmigungsverfahren angepasst. Zudem können Mitgliedstaaten „Infrastrukturgebiete“ ausweisen, um auch hier zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu gelangen. Die Bundesregierung will diese Möglichkeit für den Stromnetz-Ausbau nutzen.

Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Stromversorgung 2030 zu mindestens 80 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen. „Für die Erreichung dieses Ziels sind massive Anstrengungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie beim Ausbau der Stromnetze erforderlich“, heißt es daher.

Darüber hinaus macht die EU-Richtlinie 2010/750 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) Vorgaben zu Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff. Zudem soll der Bau solcher Elektrolyseure auf See „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen.

Ferner soll die EU-Verordnung 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der gesamten EU beschleunigen und vereinheitlichen.

Weitere EU-Richtlinien adressiert

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018/2001 in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um. Daneben werden Regelungen der EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen umgesetzt, soweit sie noch nicht durch bestehende Vorschriften abgedeckt waren.

Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) sowie im „Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz“ (NABEG) vorgenommen. Darüber hinaus werden Änderungen am Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vorgenommen. Der Normenkontrollrat hat zum Gesetz keine Einwände erhoben.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-RED III-Richtlinie steht als PDF zum Download bereit.

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Susanne Harmsen

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