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Das Europäische Gericht (EuG) hat keine Beanstandungen gegen die Übernahme der früheren RWE-Tochter Innogy durch den Energiekonzern Eon. Geklagt hatten andere Energieunternehmen.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 20. Dezember 2023 war die Übernahme der früheren RWE-Tochter Innogy durch den Energiekonzern Eon erlaubt. Damit durfte Eon auch das Vertriebs-, Netz- und Kundenlösungsgeschäft des RWE-Konzerns gebündelt übernehmen - was längst geschehen ist, weil die Klagen gegen die Freigabe keine aufschiebende Wirkung hatten.
Die Naturstrom
AG bedauert das Urteil des EuG. „Dies ist ein schlechter Tag für den Wettbewerb“, kommentierte die Vorständin Kirsten Nölke. Naturstrom hatte mit weiteren unabhängigen Energieversorgern gegen die Freigabe des Megadeals durch die Europäische Kommission geklagt. „Unser Ziel war es, langfristig faire Bedingungen im deutschen Energiemarkt zu sichern, indem eine übermächtige Eon verhindert wird. Diese Chance wurde leider verpasst“, so die Naturstrom-Vorständin.
Im März 2018 hatten RWE und Eon bekannt gegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollte die Stromerzeugung bei RWE und das Netz- und Endkundengeschäft bei Eon konzentriert werden, wobei RWE als größter Einzelaktionär bei Eon einstieg.
Zu der abgestimmten Marktaufteilung gehörte auch die Übernahme des Vertriebs-, Netz- und Kundenlösungs-Geschäfts des RWE-Konzerns durch Eon, das einige Jahre vorher in der Tochter Innogy gebündelt worden war. Die Europäische Kommission gab diese Übernahme im Sptember 2019 (Fall M.8870, „Eon/Innogy“) frei, nachdem sie zuvor bereits im Februar 2019 die Konzentration der Erzeugung bei RWE gebilligt hatte („RWE/Eon Assets“). Diese Freigabe-Entscheidungen hatten Naturstrom und andere unter Verweis auf die negativen Folgen für den deutschen Energiemarkt von Beginn an kritisiert und anschließend auch beklagt.
Naturstrom prüft RechtsmittelIn seiner Begründung stellt das EuG vor allem darauf ab, dass die Europäische Kommission keine offensichtlichen Beurteilungsfehler bei der Bewertung der Wettbewerbsauswirkungen gemacht habe. Naturstrom kündigte an, die Urteilsbegründung sorgfältig auswerten lassen und anschließend darüber entscheiden, ob man beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel einlegen wird.
„Als Pionier der Strommarkt-Liberalisierung sehen wir die beispiellose Marktabdeckung von Eon mit besonderem Argwohn“, betont Kirsten Nölke. Ein Akteur, der die meisten Netze vereint, über den breitesten Zugang zu Endkunden sowie die größte Finanzmacht verfügt, tue dem Markt nicht gut.
Die Kritik gegen das RWE-Eon-Geschäft gehe weit über die klagenden Energieversorger hinaus. In einer Initiative unter dem Hashtag #wirspielennichtmit hatte sich ein breites Bündnis aus Akteuren der Energiewirtschaft, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammengefunden. Neben klagenden Unternehmen wie Naturstrom gehören dazu mehr als 30
Unternehmen, Verbände, Bürgerenergiegesellschaften und Vereine.
Die Pressezusammenfassung der Urteile des EuG mit Verweis auf die Wortlaute
stehen im Internet zur Verfügung.
Mittwoch, 20.12.2023, 13:19 Uhr
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