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Energie & Management > Österreich - Netzausbau bringt öffentlicher Hand Milliardeneinnahmen
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Netzausbau bringt öffentlicher Hand Milliardeneinnahmen

Knapp 3 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben können Österreichs Körperschaften öffentlichen Rechts bis 2033 durch den Ausbau des Übertragungsnetzes gewinnen, zeigt eine Studie.
Die in Österreich energiepolitisch Verantwortlichen wären gut beraten, den Übertragungs-, aber auch Verteilnetzbetreibern die nötigen Rahmenbedingungen für den zügigen Ausbau ihrer Infrastrukturen zu bieten. Andernfalls lässt sich die Energiewende nicht bewältigen. Außerdem entgehen der öffentlichen Hand Einnahmen in Milliardenhöhe. Das betonten die Vorstände des größten österreichischen Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid (APG) am 8. Mai bei einer Pressekonferenz in Wien. Sie stützten sich auf eine volkswirtschaftliche Studie, die der Leiter des privaten Wirtschaftsforschungsinstituts Economica, Christian Helmenstein, jüngst im Auftrag der APG erstellte.

Helmenstein verwies auf die bekannten Pläne der APG, bis einschließlich 2033 insgesamt rund 9 Milliarden Euro in die Ertüchtigung und Erweiterung ihres Leitungssystems zu investieren. Ihm zufolge ergibt sich daraus außerhalb der Energiewirtschaft eine Bruttowertschöpfung von rund 6,57 Milliarden Euro, von denen etwa 2,55 Milliarden auf Bauarbeiten aller Art entfallen. Österreichs Körperschaften öffentlichen Rechts vom Bund über die Länder und die Gemeinden bis zu den Sozialversicherungen wiederum erhalten Steuern und Abgaben von 2,81 Milliarden Euro. Rund 1,08 Milliarden Euro davon kommen dem Bund zugute. Ferner entstehen durch die Investitionen der APG etwa 90.000 Vollzeit-Arbeitsplätze.

APG-Technikvorstand Christiner erläuterte, im Jahr 2030 werde die Leistung der in Ostösterreich installierten Windparks und Photovoltaikanlagen etwa 20.000 MW betragen. Die Leistung der im Westen des Bundesgebiets befindlichen Pumpspeicherkraftwerke zum Ausgleich ihrer schwankenden Stromerzeugung dürfte sich auf rund 7.000 MW belaufen. „Leider werden wir dazwischen voraussichtlich nur Leitungen mit einer Übertragungskapazität von 3.000 MW haben“, warnte Christiner. Die APG mache „die Politik“ schon seit Jahren auf die Notwendigkeit eines zügigen Ausbaus der Stromnetze aufmerksam: „Aber wir finden nicht das Gehör, das wir uns wünschen würden.“ Stattdessen erfolgten bei Genehmigungsverfahren für den Leitungsausbau tagelange Diskussionen über Themen wie die Schutzwürdigkeit örtlicher Fledermauspopulationen.

Abhilfe schaffen könnte laut Christiner die rasche Umsetzung der neuen „Erneuerbaren-Richtlinie“ der EU (RED III), die Projekten zur Realisierung der Energiewende ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gegenüber anderen öffentlichen Interessen wie dem Arten- und dem Naturschutz zubilligt. Dies bedeute freilich nicht, Umweltstandards zu verwässern, betonte der kaufmännische Vorstand der APG, Thomas Karall. Es würde aber die Umsetzung von Vorhaben vielerorts erleichtern. Beispielsweise könnten Vorkommen bestimmter Tier- oder Pflanzenarten durch Ausgleichsmaßnahmen abgesichert werden, ohne den Bau einer Leitung zu verhindern.

Karall erinnerte an die Liberalisierung des Strommarktes vor etwa 25 Jahren: „Damals hat die Politik gesagt, die Liberalisierung sei nötig, und die entsprechenden rechtlichen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen.“ Dies sollte nun auch im Hinblick auf die Energiewende erfolgen.

Verhandlungen um Netzreserve

Unterdessen ist die APG dabei, im Rahmen der sogenannten „Netzreserve“ gesicherte Kraftwerksleistung von etwa 2.000 MW für die Netzstützung im Zeitraum 1. Oktober 2024 bis einschließlich 30. September 2025 zu beschaffen. Die Ausschreibung endet mit Ablauf des 8. Mai, berichtete Christiner auf Anfrage der Redaktion. Überdies verhandelt die APG mit Österreichs Energieministerium (BMK) und der EU-Kommission hinsichtlich der Geltung der Bestimmungen zur Netzreserve über 2025 hinaus. Wegen des schleppenden Netzausbaus sei dies „unbedingt notwendig“, betonte Christiner.

Eine mögliche Trennung Deutschlands in zwei Strompreiszonen hätte auf die seit 1. Oktober 2018 geltende Kapazitätsbewirtschaftung auf den Leitungen zwischen Deutschland und Österreich keine Auswirkungen, teilte Christiner der Redaktion mit. „Eine Aufhebung dieser Kapazitätsbewirtschaftung wird es nicht geben. Das würde Deutschland nie zulassen“, konstatierte der APG-Vorstand. Wichtig ist ihm zufolge daher der Bau der „Deutschlandleitung“, die die grenzüberschreitenden Kapazitäten verstärken soll: „Wenn die Leitungen ausreichend stark sind, verlieren die Preiszonen erheblich an Bedeutung, weil wir dann die grenzüberschreitenden Stromtransporte viel besser bewältigen können.“

Die Deutschlandleitung führt vom österreichischen Netzknoten St. Peter zum deutschen Knoten Altheim. Ihre Länge beträgt rund 89 Kilometer, von denen drei Kilometer auf das Netzgebiet der APG und 86 Kilometer auf jenes der Tennet entfallen. In Betrieb gehen soll sie 2027. Die EU billigte der Leitung den Status eines „Project of Common Interest“ (PCI) zu.

Mittwoch, 8.05.2024, 15:21 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Netzausbau bringt öffentlicher Hand Milliardeneinnahmen
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich
Netzausbau bringt öffentlicher Hand Milliardeneinnahmen
Knapp 3 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben können Österreichs Körperschaften öffentlichen Rechts bis 2033 durch den Ausbau des Übertragungsnetzes gewinnen, zeigt eine Studie.
Die in Österreich energiepolitisch Verantwortlichen wären gut beraten, den Übertragungs-, aber auch Verteilnetzbetreibern die nötigen Rahmenbedingungen für den zügigen Ausbau ihrer Infrastrukturen zu bieten. Andernfalls lässt sich die Energiewende nicht bewältigen. Außerdem entgehen der öffentlichen Hand Einnahmen in Milliardenhöhe. Das betonten die Vorstände des größten österreichischen Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid (APG) am 8. Mai bei einer Pressekonferenz in Wien. Sie stützten sich auf eine volkswirtschaftliche Studie, die der Leiter des privaten Wirtschaftsforschungsinstituts Economica, Christian Helmenstein, jüngst im Auftrag der APG erstellte.

Helmenstein verwies auf die bekannten Pläne der APG, bis einschließlich 2033 insgesamt rund 9 Milliarden Euro in die Ertüchtigung und Erweiterung ihres Leitungssystems zu investieren. Ihm zufolge ergibt sich daraus außerhalb der Energiewirtschaft eine Bruttowertschöpfung von rund 6,57 Milliarden Euro, von denen etwa 2,55 Milliarden auf Bauarbeiten aller Art entfallen. Österreichs Körperschaften öffentlichen Rechts vom Bund über die Länder und die Gemeinden bis zu den Sozialversicherungen wiederum erhalten Steuern und Abgaben von 2,81 Milliarden Euro. Rund 1,08 Milliarden Euro davon kommen dem Bund zugute. Ferner entstehen durch die Investitionen der APG etwa 90.000 Vollzeit-Arbeitsplätze.

APG-Technikvorstand Christiner erläuterte, im Jahr 2030 werde die Leistung der in Ostösterreich installierten Windparks und Photovoltaikanlagen etwa 20.000 MW betragen. Die Leistung der im Westen des Bundesgebiets befindlichen Pumpspeicherkraftwerke zum Ausgleich ihrer schwankenden Stromerzeugung dürfte sich auf rund 7.000 MW belaufen. „Leider werden wir dazwischen voraussichtlich nur Leitungen mit einer Übertragungskapazität von 3.000 MW haben“, warnte Christiner. Die APG mache „die Politik“ schon seit Jahren auf die Notwendigkeit eines zügigen Ausbaus der Stromnetze aufmerksam: „Aber wir finden nicht das Gehör, das wir uns wünschen würden.“ Stattdessen erfolgten bei Genehmigungsverfahren für den Leitungsausbau tagelange Diskussionen über Themen wie die Schutzwürdigkeit örtlicher Fledermauspopulationen.

Abhilfe schaffen könnte laut Christiner die rasche Umsetzung der neuen „Erneuerbaren-Richtlinie“ der EU (RED III), die Projekten zur Realisierung der Energiewende ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gegenüber anderen öffentlichen Interessen wie dem Arten- und dem Naturschutz zubilligt. Dies bedeute freilich nicht, Umweltstandards zu verwässern, betonte der kaufmännische Vorstand der APG, Thomas Karall. Es würde aber die Umsetzung von Vorhaben vielerorts erleichtern. Beispielsweise könnten Vorkommen bestimmter Tier- oder Pflanzenarten durch Ausgleichsmaßnahmen abgesichert werden, ohne den Bau einer Leitung zu verhindern.

Karall erinnerte an die Liberalisierung des Strommarktes vor etwa 25 Jahren: „Damals hat die Politik gesagt, die Liberalisierung sei nötig, und die entsprechenden rechtlichen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen.“ Dies sollte nun auch im Hinblick auf die Energiewende erfolgen.

Verhandlungen um Netzreserve

Unterdessen ist die APG dabei, im Rahmen der sogenannten „Netzreserve“ gesicherte Kraftwerksleistung von etwa 2.000 MW für die Netzstützung im Zeitraum 1. Oktober 2024 bis einschließlich 30. September 2025 zu beschaffen. Die Ausschreibung endet mit Ablauf des 8. Mai, berichtete Christiner auf Anfrage der Redaktion. Überdies verhandelt die APG mit Österreichs Energieministerium (BMK) und der EU-Kommission hinsichtlich der Geltung der Bestimmungen zur Netzreserve über 2025 hinaus. Wegen des schleppenden Netzausbaus sei dies „unbedingt notwendig“, betonte Christiner.

Eine mögliche Trennung Deutschlands in zwei Strompreiszonen hätte auf die seit 1. Oktober 2018 geltende Kapazitätsbewirtschaftung auf den Leitungen zwischen Deutschland und Österreich keine Auswirkungen, teilte Christiner der Redaktion mit. „Eine Aufhebung dieser Kapazitätsbewirtschaftung wird es nicht geben. Das würde Deutschland nie zulassen“, konstatierte der APG-Vorstand. Wichtig ist ihm zufolge daher der Bau der „Deutschlandleitung“, die die grenzüberschreitenden Kapazitäten verstärken soll: „Wenn die Leitungen ausreichend stark sind, verlieren die Preiszonen erheblich an Bedeutung, weil wir dann die grenzüberschreitenden Stromtransporte viel besser bewältigen können.“

Die Deutschlandleitung führt vom österreichischen Netzknoten St. Peter zum deutschen Knoten Altheim. Ihre Länge beträgt rund 89 Kilometer, von denen drei Kilometer auf das Netzgebiet der APG und 86 Kilometer auf jenes der Tennet entfallen. In Betrieb gehen soll sie 2027. Die EU billigte der Leitung den Status eines „Project of Common Interest“ (PCI) zu.

Mittwoch, 8.05.2024, 15:21 Uhr
Klaus Fischer

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