E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Windkraft Onshore - Windmüller müssen am häufigsten für Fledermäuse drosseln
Quelle: Fotolia / Mellimage
Windkraft Onshore

Windmüller müssen am häufigsten für Fledermäuse drosseln

Abschalt-Auflagen für ältere Windräder dienen mehr als doppelt so häufig dem Schutz der Fledermäuse als der Vögel. Das hat die Stiftung Umweltenergierecht ermittelt.
94 Prozent der 1.600 Windenergieanlagen, die von 2014 bis 2019 in Deutschland genehmigt worden sind, müssen als Genehmigungsauflage zeitweise gedrosselt oder ganz abgeschaltet werden. Das geht aus einer Studie hervor, die die außeruniversitäre Stiftung Umweltenergierecht 2020 begonnen und nun abgeschlossen hat. Am 29. April 2024 veröffentlichte sie die Ergebnisse.

Laut Einschätzung von Co-Autor Nils Wegner wird die Zahl von Abschalt-Auflagen in der Zukunft zunehmen, es sei denn, es würden technische Schutzlösungen − wie etwa automatische Anti-Kollision-Systeme − gefunden, die pauschale zeitliche Abschaltgebote überflüssig machten. Wegner sieht den Grund für die Zunahme darin, dass künftige Windenergieanlagen aufgrund der erhöhten Ausbauziele „vermehrt“ an „konfliktreicheren“ Standorten errichtet würden.

Die häufigsten Auflagen dienten in dem untersuchten Zeitraum nicht etwa dem breit in der Öffentlichkeit diskutierten Vogelschutz, der nur bei 33 Prozent der damaligen Genehmigungen eine Rolle spielte − davon die Hälfte der Schutz des Rotmilans. Mehr als doppelt so viele Nebenbestimmungen, nämlich 71 Prozent betreffen Fledermäuse. Insgesamt gab es artenschutzrechtliche Auflagen bei drei von vier Genehmigungen.

Weitere Gründe für Auflagen betrafen die Begrenzung des Schattenwurfs (68 Prozent), den Ausschluss von Eiswurf (53 Prozent), den Lärmschutz (39 Prozent und das Eindämmen von Windturbulenzen (9 Prozent).

Wegner und seine Co-Autoren Erik Dietrich, Maximilian Schmitt und Abetare Jashari betonen, dass sie die Auflagen nicht in Zweifel ziehen wollen. Im Gegenteil ermöglichten sie überhaupt erst Windkraft in konfliktreichen Gebieten. Wie viel Windstrom durch die Auflagen nicht produziert werden durfte, dazu bräuchte es eine neue Studie, die die vorhandenen Daten mit Betreiberdaten verschneidet, so die Stiftung. Auf Anfrage begründete die Stiftung die relativ lange Dauer der Studie bis zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisse mit der Corona-Pandemie und der aufwändigen Kleinarbeit bei Genehmigungsbehörden, die sich selbst erst einen Überblick verschaffen mussten.

Die 38-seitige Studie „Betriebsbeschränkende Nebenbestimmungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ ist auf der Internetseite der Stiftung Umweltenergierecht anzusehen und herunterzuladen.

Dienstag, 30.04.2024, 17:36 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Onshore - Windmüller müssen am häufigsten für Fledermäuse drosseln
Quelle: Fotolia / Mellimage
Windkraft Onshore
Windmüller müssen am häufigsten für Fledermäuse drosseln
Abschalt-Auflagen für ältere Windräder dienen mehr als doppelt so häufig dem Schutz der Fledermäuse als der Vögel. Das hat die Stiftung Umweltenergierecht ermittelt.
94 Prozent der 1.600 Windenergieanlagen, die von 2014 bis 2019 in Deutschland genehmigt worden sind, müssen als Genehmigungsauflage zeitweise gedrosselt oder ganz abgeschaltet werden. Das geht aus einer Studie hervor, die die außeruniversitäre Stiftung Umweltenergierecht 2020 begonnen und nun abgeschlossen hat. Am 29. April 2024 veröffentlichte sie die Ergebnisse.

Laut Einschätzung von Co-Autor Nils Wegner wird die Zahl von Abschalt-Auflagen in der Zukunft zunehmen, es sei denn, es würden technische Schutzlösungen − wie etwa automatische Anti-Kollision-Systeme − gefunden, die pauschale zeitliche Abschaltgebote überflüssig machten. Wegner sieht den Grund für die Zunahme darin, dass künftige Windenergieanlagen aufgrund der erhöhten Ausbauziele „vermehrt“ an „konfliktreicheren“ Standorten errichtet würden.

Die häufigsten Auflagen dienten in dem untersuchten Zeitraum nicht etwa dem breit in der Öffentlichkeit diskutierten Vogelschutz, der nur bei 33 Prozent der damaligen Genehmigungen eine Rolle spielte − davon die Hälfte der Schutz des Rotmilans. Mehr als doppelt so viele Nebenbestimmungen, nämlich 71 Prozent betreffen Fledermäuse. Insgesamt gab es artenschutzrechtliche Auflagen bei drei von vier Genehmigungen.

Weitere Gründe für Auflagen betrafen die Begrenzung des Schattenwurfs (68 Prozent), den Ausschluss von Eiswurf (53 Prozent), den Lärmschutz (39 Prozent und das Eindämmen von Windturbulenzen (9 Prozent).

Wegner und seine Co-Autoren Erik Dietrich, Maximilian Schmitt und Abetare Jashari betonen, dass sie die Auflagen nicht in Zweifel ziehen wollen. Im Gegenteil ermöglichten sie überhaupt erst Windkraft in konfliktreichen Gebieten. Wie viel Windstrom durch die Auflagen nicht produziert werden durfte, dazu bräuchte es eine neue Studie, die die vorhandenen Daten mit Betreiberdaten verschneidet, so die Stiftung. Auf Anfrage begründete die Stiftung die relativ lange Dauer der Studie bis zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisse mit der Corona-Pandemie und der aufwändigen Kleinarbeit bei Genehmigungsbehörden, die sich selbst erst einen Überblick verschaffen mussten.

Die 38-seitige Studie „Betriebsbeschränkende Nebenbestimmungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ ist auf der Internetseite der Stiftung Umweltenergierecht anzusehen und herunterzuladen.

Dienstag, 30.04.2024, 17:36 Uhr
Georg Eble

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.