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Energie & Management > Windkraft Onshore - Ein weiß-blauer Bärendienst für die Windkraft?
Wanderfalken und 13 andere Greifvogel-Arten sind in Gefahr, mit Windrädern zu kollidieren. Quelle: Pixabay / Herbert Austa
Windkraft Onshore

Ein weiß-blauer Bärendienst für die Windkraft?

Die Windenergie-Branche rupft das bayerische Landesamt für Umwelt bis zur letzten Feder für die Art, wie es neue Vogel-Schutzgebiete gegen Windkraftanlagen ausgewiesen hat.
In Bayern, ohnehin Schlusslicht unter den Flächenländern bei der Windkraft, hat das Landesamt für Umwelt (LfU) in vogelschutzrechtlichen Flächenausweisungen so viele Fehler gemacht, dass der Verhinderungsplanung Tür und Tor geöffnet wird − das ist zusammengefasst der Vorwurf, den der weiß-blaue Landesverband des Bundesverbandes Windenergie (BWE) dem LfU seit dem 6. Mai öffentlich macht.

Das LfU hatte Ende 2023 sogenannte „(Populations-)Dichtezentren“ der 15 Brutvogel-Arten ausgewiesen, die angeblich gefährdet sind, mit Windenergieanlagen zusammenzustoßen. Das heißt, es hat sozusagen in eine Landkarte vom Freistaat eine neue Kategorie von Schutzzonen eingezeichnet, in denen diese Vogelarten − 14 Greifvogel-Arten und der Weißstorch − schon einmal in höherer räumlicher Konzentration gesehen worden sind.

Mit „Dichtezentren“ arbeiten seit Jahren schon andere Bundesländer, jedes mit anderen Kriterien (wir berichteten). Der Sinn dahinter ist es, den Planungsregionen gerichtsfeste Anhaltspunkte dafür zu geben, wo sie Windenergie-Flächen nur beschränkt oder gar nicht ausweisen sollen. 

Im Fall Bayerns ist nach Ansicht des BWE durch methodische und handwerkliche Schwächen und Geheimniskrämerei das Gegenteil davon herausgekommen: Die Orientierungshilfe des LfU vergrößere dadurch die Rechtsunsicherheit für die 14 bayerischen Planungsregionen, die, wenn sie sich die Angaben zu Eigen machten, vor Gericht ihr blaues Wunder erleben könnten. Schon, so der BWE Bayern, habe der eine oder andere Planungsverband die „Dichtezentren“ kategorisch von der Windkraft ausgeschlossen, obwohl selbst mehrere Landesministerien dies so für unzulässig erklärten.
 

In einer Verbandsmitteilung und in seiner offiziellen Stellungnahme an das LfU listet der BWE Bayern unter anderem folgende Fehler und Defizite aus seiner Sicht auf:
  • Die weiß-blauen „Dichtezentren“ beruhten auf Beobachtungen von Brutstätten, die „zu einem guten Teil“ mehr als 30 Jahre alt seien, während die Rechtsprechung Daten, die älter sind als fünf Jahre, für unbeachtlich halte.
  • Dafür fehlten manche aktuelle Brutstätten.
  • Die „Dichtezentren“ richteten sich nur gegen Windkraft, nicht aber gegen irgendwelche anderen Infrastruktur-Vorhaben.
  • Die Landkarten seien nicht öffentlich, sie würden nur Verbänden wie dem BWE und den Planungsregionen zugänglich gemacht. Den BWE habe das LfU zuvor im Gegensatz zur vorherigen Praxis nicht einbezogen, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.
  • Eines der „Dichtezentren“ müsse beim Übertrag auf die Landkarte geografisch schlicht verrutscht sein.
  • Ein anderes „Dichtezentrum“ umfasse absurderweise unter anderem die Autobahn A 93, ganz Wackersdorf und einen Sportbootshafen mit Wasserski-Anlage.
  • Die Definition der „Dichtezentren“ und deren geografische Form, also die Art, wie man Radien um Brutstätten zieht, sei willkürlich. Angewandte Aktionsradien der Brutvögel widersprächen den Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
  • Bei drei Adlerarten von „Populationsdichten“ auszugehen, widerspreche deren Leben in Einzelhorsten. Bei Uhu, Rohr- und Wiesenweihe sei die Kollisionsgefährdung zudem bei den meisten Typen Windrädern „fraglich“, weil sie niedriger flögen, als sich die Rotorblätter bewegten − das stehe aber ebenfalls schon in Anlage 1 BNatSchG.
BWE-Landesvorsitzender Bernd Wust fasst die Vorwürfe so zusammen: „Aus einer guten Absicht zur Beschleunigung des Windenergieausbaus ist ein Hindernis entstanden. Wir brauchen fachlich und methodisch einwandfreie Vorgaben, um rechtssicher planen zu können. Mit Einführung einer neuen Schutzkategorie ‚Populationsdichtezentren‘ ist leider das Gegenteil passiert.“

Das LfU hat bis Redaktionsschluss eine Anfrage der Redaktion zu den Vorwürfen nicht beantwortet. 

Die elfseitige Stellungnahme des BWE zu den bayerischen „Populationsdichtezentren“ ist auf seiner Website einzusehen und herunterzuladen.

Montag, 6.05.2024, 16:20 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Onshore - Ein weiß-blauer Bärendienst für die Windkraft?
Wanderfalken und 13 andere Greifvogel-Arten sind in Gefahr, mit Windrädern zu kollidieren. Quelle: Pixabay / Herbert Austa
Windkraft Onshore
Ein weiß-blauer Bärendienst für die Windkraft?
Die Windenergie-Branche rupft das bayerische Landesamt für Umwelt bis zur letzten Feder für die Art, wie es neue Vogel-Schutzgebiete gegen Windkraftanlagen ausgewiesen hat.
In Bayern, ohnehin Schlusslicht unter den Flächenländern bei der Windkraft, hat das Landesamt für Umwelt (LfU) in vogelschutzrechtlichen Flächenausweisungen so viele Fehler gemacht, dass der Verhinderungsplanung Tür und Tor geöffnet wird − das ist zusammengefasst der Vorwurf, den der weiß-blaue Landesverband des Bundesverbandes Windenergie (BWE) dem LfU seit dem 6. Mai öffentlich macht.

Das LfU hatte Ende 2023 sogenannte „(Populations-)Dichtezentren“ der 15 Brutvogel-Arten ausgewiesen, die angeblich gefährdet sind, mit Windenergieanlagen zusammenzustoßen. Das heißt, es hat sozusagen in eine Landkarte vom Freistaat eine neue Kategorie von Schutzzonen eingezeichnet, in denen diese Vogelarten − 14 Greifvogel-Arten und der Weißstorch − schon einmal in höherer räumlicher Konzentration gesehen worden sind.

Mit „Dichtezentren“ arbeiten seit Jahren schon andere Bundesländer, jedes mit anderen Kriterien (wir berichteten). Der Sinn dahinter ist es, den Planungsregionen gerichtsfeste Anhaltspunkte dafür zu geben, wo sie Windenergie-Flächen nur beschränkt oder gar nicht ausweisen sollen. 

Im Fall Bayerns ist nach Ansicht des BWE durch methodische und handwerkliche Schwächen und Geheimniskrämerei das Gegenteil davon herausgekommen: Die Orientierungshilfe des LfU vergrößere dadurch die Rechtsunsicherheit für die 14 bayerischen Planungsregionen, die, wenn sie sich die Angaben zu Eigen machten, vor Gericht ihr blaues Wunder erleben könnten. Schon, so der BWE Bayern, habe der eine oder andere Planungsverband die „Dichtezentren“ kategorisch von der Windkraft ausgeschlossen, obwohl selbst mehrere Landesministerien dies so für unzulässig erklärten.
 

In einer Verbandsmitteilung und in seiner offiziellen Stellungnahme an das LfU listet der BWE Bayern unter anderem folgende Fehler und Defizite aus seiner Sicht auf:
  • Die weiß-blauen „Dichtezentren“ beruhten auf Beobachtungen von Brutstätten, die „zu einem guten Teil“ mehr als 30 Jahre alt seien, während die Rechtsprechung Daten, die älter sind als fünf Jahre, für unbeachtlich halte.
  • Dafür fehlten manche aktuelle Brutstätten.
  • Die „Dichtezentren“ richteten sich nur gegen Windkraft, nicht aber gegen irgendwelche anderen Infrastruktur-Vorhaben.
  • Die Landkarten seien nicht öffentlich, sie würden nur Verbänden wie dem BWE und den Planungsregionen zugänglich gemacht. Den BWE habe das LfU zuvor im Gegensatz zur vorherigen Praxis nicht einbezogen, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.
  • Eines der „Dichtezentren“ müsse beim Übertrag auf die Landkarte geografisch schlicht verrutscht sein.
  • Ein anderes „Dichtezentrum“ umfasse absurderweise unter anderem die Autobahn A 93, ganz Wackersdorf und einen Sportbootshafen mit Wasserski-Anlage.
  • Die Definition der „Dichtezentren“ und deren geografische Form, also die Art, wie man Radien um Brutstätten zieht, sei willkürlich. Angewandte Aktionsradien der Brutvögel widersprächen den Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
  • Bei drei Adlerarten von „Populationsdichten“ auszugehen, widerspreche deren Leben in Einzelhorsten. Bei Uhu, Rohr- und Wiesenweihe sei die Kollisionsgefährdung zudem bei den meisten Typen Windrädern „fraglich“, weil sie niedriger flögen, als sich die Rotorblätter bewegten − das stehe aber ebenfalls schon in Anlage 1 BNatSchG.
BWE-Landesvorsitzender Bernd Wust fasst die Vorwürfe so zusammen: „Aus einer guten Absicht zur Beschleunigung des Windenergieausbaus ist ein Hindernis entstanden. Wir brauchen fachlich und methodisch einwandfreie Vorgaben, um rechtssicher planen zu können. Mit Einführung einer neuen Schutzkategorie ‚Populationsdichtezentren‘ ist leider das Gegenteil passiert.“

Das LfU hat bis Redaktionsschluss eine Anfrage der Redaktion zu den Vorwürfen nicht beantwortet. 

Die elfseitige Stellungnahme des BWE zu den bayerischen „Populationsdichtezentren“ ist auf seiner Website einzusehen und herunterzuladen.

Montag, 6.05.2024, 16:20 Uhr
Georg Eble

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