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Im EU-Emissionshandel müssen sich Anlagenbetreiber für 2021 auf eine Verkürzung der Zuteilungen von Emissionsberechtigungen einstellen.
Nachdem sich auch der EU-Umweltrat Ende Februar auf eine gemeinsame Position zur Reform des Emissionshandels geeinigt hat, können in den kommenden Monaten im so genannten Trilog-Verfahren zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat die nächsten Reformschritte festgelegt werden.Im Kern haben sich die Umweltminister darauf verständigt, die Jahresmenge der in der Marktstabilitätsreserve (
Montag, 27.03.2017, 09:04 Uhr
Kai Eckert
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