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Der Verteilnetzbetreiber im EnBW-Konzern hat einspeisende Erzeugungsanlagen an die Regelungen der Systemstabilitätsverordnung angepasst.
Die Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung, die im März 2015 verabschiedet wurde, ist die Reaktion der Bundesregierung auf das sogenannte 49,5-Hertz-Problem. Mit einer Anpassung der Abschaltfrequenzen von Windkraft-, Biomasse-, Wasserkraft- und KWK-Anlagen soll erreicht werden, dass diese Anlagen nicht mehr alle zeitgleich automatisch vom Netz gehen, wenn die Netzfrequenz auf 49,5
Montag, 13.11.2017, 15:50 Uhr
Fritz Wilhelm
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