E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > IT - Regelwerk für sicheres Lorawan
Bild: itestroorig / Fotolia
IT

Regelwerk für sicheres Lorawan

Der IT-Dienstleister Items hat zusammen mit seinen Kunden technische Mindestanforderungen für das Lorawan-Netz definiert.
Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) im Stromnetz definieren die Anforderungen des Verteilnetzbetreibers für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb. Es handelt sich dabei um verpflichtende Vorgaben. Aufgrund der guten Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten haben sich in jeder Infrastruktursparte einheitliche technische Regeln durchgesetzt, heißt es in einem Blog auf der Internetseite von Items.

Einen Katalog solcher Anschlussbedingungen hat Items mit einigen ihrer Kunden nun für Lorawan-Netze erarbeitet. Für den IT-Dienstleister, an dem acht kommunale Energieversorger beteiligt sind, ist diese Initiative durchaus naheliegend, da mehr und mehr Stadtwerke solche IoT-Infrastrukturen aufbauen, betreiben und Dritten zur Verfügung stellen.

Noch viel mangelhaft verarbeitete Hardware im Umlauf

Das Regelwerk der „technische Mindestanforderungen (TAM)“ enthält in seiner ersten Version zunächst sieben Bausteine.

Die Mindeststandards sollen sich auf die Lorawan-Gateways und die Frage erstrecken, welche Geräte vom Lorawan-Netzbetreiber zugelassen werden. Unter anderem geht es auch darum, wie sie zu montieren, zu warten und zu verwalten sind.

Darüber hinaus gelte es auch Anforderungen an die Sensorik zu definieren, die im Internet der Dinge eine ganz wesentliche Rolle spielt. Hier komme der Einhaltung von Mindeststandards eine besondere Bedeutung zu, da immer noch eine große Menge mangelhaft verarbeiteter Hardware im Umlauf seien. Weiterhin soll die Einhaltung des Duty Cycles geregelt werden, der die Übertragung von Daten zur Steuerung von Geräten und für Software Updates näher bestimmt. Und schließlich muss geklärt sein, wer im Fall eines Verstoßes gegen die Regeln, Sensorik aus dem Netz entfernen darf.

Weitere Mindestanforderungen beziehen sich auf die IT-Sicherheit und Kritis-Prozesse. In diesem Zusammenhang regt Items die Vorgabe eines N-1-Kriteriums für Gateways an, damit beim Ausfall eines Geräts der Betrieb weiterhin aufrechterhalten werden kann. Auch zum Datenschutz sollen Vorgaben gemacht werden.

Zugriff auf Gateways und Zutritt zu Standorten muss geregelt werden

Unter dem Begriff Asset Management lassen sich Anforderungen subsumiert, die beispielsweise den Zugriff auf Gateways und den Zutritt zu Standorten regeln.

Mindestanforderungen zur Netzabdeckung und zum Netzausbau, wie diese beispielsweise zu messen sind und wie die Informationen dem Netznutzer bereitgestellt werden können, runden den Katalog zunächst ab.

Spätestens wenn ein Stadtwerk ein Lorawan-Netz Dritten zur Nutzung anbiete, solle es mit der Entwicklung eigener technischer Mindestanforderungen beginnen, rät Items. Sofern das Stadtwerk eine gewisse kritische Größe habe und eigene Abteilungen das Netz nutzen wollen, seien die TMA jedoch auch schon früher notwendig, heißt es in dem Blog-Beitrag.

Im Moment haben laut Items nur wenige Lorawan-Netzbetreiber technische Mindestanforderungen ausgearbeitet. Die zunehmende Vermarktung der Netze und ihre Öffnung für Dritte erhöhe jedoch die Notwendigkeit, Mindeststandards zu formulieren.

Items begleitet verschiedene Stadtwerke bei ihren IoT-Projekten, unter anderem die Stadtwerke Iserlohn bei der Prognoseoptimierung für das Fernwärmenetz. Gesellschafter des IT-Dienstleisters sind die Stadtwerke Münster, die Stadtwerke Osnabrück, die Stadtwerke Lübeck, die Kasseler Verkehrs- und Versorgungs GmbH, die Stadtwerke Solingen, die Energie AG (Tochtergesellschaft der Stadtwerke Iserlohn), Enervie (Muttergesellschaft von Mark-E und der Stadtwerke Lüdenscheid) sowie die Bocholter Energie- und Wasserversorgung.

Dienstag, 26.01.2021, 15:03 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > IT - Regelwerk für sicheres Lorawan
Bild: itestroorig / Fotolia
IT
Regelwerk für sicheres Lorawan
Der IT-Dienstleister Items hat zusammen mit seinen Kunden technische Mindestanforderungen für das Lorawan-Netz definiert.
Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) im Stromnetz definieren die Anforderungen des Verteilnetzbetreibers für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb. Es handelt sich dabei um verpflichtende Vorgaben. Aufgrund der guten Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten haben sich in jeder Infrastruktursparte einheitliche technische Regeln durchgesetzt, heißt es in einem Blog auf der Internetseite von Items.

Einen Katalog solcher Anschlussbedingungen hat Items mit einigen ihrer Kunden nun für Lorawan-Netze erarbeitet. Für den IT-Dienstleister, an dem acht kommunale Energieversorger beteiligt sind, ist diese Initiative durchaus naheliegend, da mehr und mehr Stadtwerke solche IoT-Infrastrukturen aufbauen, betreiben und Dritten zur Verfügung stellen.

Noch viel mangelhaft verarbeitete Hardware im Umlauf

Das Regelwerk der „technische Mindestanforderungen (TAM)“ enthält in seiner ersten Version zunächst sieben Bausteine.

Die Mindeststandards sollen sich auf die Lorawan-Gateways und die Frage erstrecken, welche Geräte vom Lorawan-Netzbetreiber zugelassen werden. Unter anderem geht es auch darum, wie sie zu montieren, zu warten und zu verwalten sind.

Darüber hinaus gelte es auch Anforderungen an die Sensorik zu definieren, die im Internet der Dinge eine ganz wesentliche Rolle spielt. Hier komme der Einhaltung von Mindeststandards eine besondere Bedeutung zu, da immer noch eine große Menge mangelhaft verarbeiteter Hardware im Umlauf seien. Weiterhin soll die Einhaltung des Duty Cycles geregelt werden, der die Übertragung von Daten zur Steuerung von Geräten und für Software Updates näher bestimmt. Und schließlich muss geklärt sein, wer im Fall eines Verstoßes gegen die Regeln, Sensorik aus dem Netz entfernen darf.

Weitere Mindestanforderungen beziehen sich auf die IT-Sicherheit und Kritis-Prozesse. In diesem Zusammenhang regt Items die Vorgabe eines N-1-Kriteriums für Gateways an, damit beim Ausfall eines Geräts der Betrieb weiterhin aufrechterhalten werden kann. Auch zum Datenschutz sollen Vorgaben gemacht werden.

Zugriff auf Gateways und Zutritt zu Standorten muss geregelt werden

Unter dem Begriff Asset Management lassen sich Anforderungen subsumiert, die beispielsweise den Zugriff auf Gateways und den Zutritt zu Standorten regeln.

Mindestanforderungen zur Netzabdeckung und zum Netzausbau, wie diese beispielsweise zu messen sind und wie die Informationen dem Netznutzer bereitgestellt werden können, runden den Katalog zunächst ab.

Spätestens wenn ein Stadtwerk ein Lorawan-Netz Dritten zur Nutzung anbiete, solle es mit der Entwicklung eigener technischer Mindestanforderungen beginnen, rät Items. Sofern das Stadtwerk eine gewisse kritische Größe habe und eigene Abteilungen das Netz nutzen wollen, seien die TMA jedoch auch schon früher notwendig, heißt es in dem Blog-Beitrag.

Im Moment haben laut Items nur wenige Lorawan-Netzbetreiber technische Mindestanforderungen ausgearbeitet. Die zunehmende Vermarktung der Netze und ihre Öffnung für Dritte erhöhe jedoch die Notwendigkeit, Mindeststandards zu formulieren.

Items begleitet verschiedene Stadtwerke bei ihren IoT-Projekten, unter anderem die Stadtwerke Iserlohn bei der Prognoseoptimierung für das Fernwärmenetz. Gesellschafter des IT-Dienstleisters sind die Stadtwerke Münster, die Stadtwerke Osnabrück, die Stadtwerke Lübeck, die Kasseler Verkehrs- und Versorgungs GmbH, die Stadtwerke Solingen, die Energie AG (Tochtergesellschaft der Stadtwerke Iserlohn), Enervie (Muttergesellschaft von Mark-E und der Stadtwerke Lüdenscheid) sowie die Bocholter Energie- und Wasserversorgung.

Dienstag, 26.01.2021, 15:03 Uhr
Fritz Wilhelm

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.