Bild: Jonas Rosenberger / E&M
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verpflichtet Möbelhaus Ikea, eine Solaranlage nicht weiterhin als eigenes Produkt zu benennen.
Bei der Solaranlage „Solstrale“, die in Ikea-Märkten angeboten wird, darf nicht länger der Eindruck entstehen, dass das Möbelhausunternehmen auch der Verkäufer des Produkts ist. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, muss Ikea künftig klarer und deutlicher auf diesem Umstand hinweisen. Man habe aus genanntem Grund die Möbelkette und den britischen Anbieter Solarcen
Montag, 29.04.2019, 16:06 Uhr
Jonas Rosenberger
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