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Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Nur Theorie, noch keine Praxis
Quelle: Shutterstock
E&M Vor 20 Jahren

Nur Theorie, noch keine Praxis

Der Gasmarkt war zwar offiziell schon mehrere Jahre liberalisiert. Von echtem Wettbewerb konnte vor 20 Jahren jedoch noch keine Rede sein.
Zum 1. April 2006 öffnete eine Reihe von Gasversorgern der Endverteilerstufe ihre Netze formal und erlaubte Konkurrenten die Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden per Beistellung. Versorgerwechsel in größerer Zahl seien zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht zu erwarten, schrieb E&M-Redakteur Peter Focht damals.



Eon Avacon, Eon Thüringer Energie, RWE Westfalen-Weser-Ems, Mitgas, SpreeGas, Entega sowie ein Eigenbetrieb der Thüga machten den Anfang, als sie Mitte Februar ihren Kunden die Möglichkeit zum Versorgerwechsel zugestanden. Das Bundeskartellamt hatte gegen diese Unternehmen Ende Januar ein Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts überhöhter Preise eingeleitet. Die Verfahren wurden Mitte Februar eingestellt, nachdem sich die Unternehmen gegenüber dem Kartellamt verpflichtet hatten, ihre Privatkunden zum 1. April aus dem Versorgungsmonopol zu entlassen.

Den Wechsel ermöglichen soll eine so genannte Beistellung. Der private Endkunde schließt einen Vertrag mit einem neuen Gasversorger, der das Gas wiederum vom örtlichen Netzbetreiber im Rahmen eines Beistellungsvertrags kauft. Diese Regelung gilt so lange, bis eine wirkliche Durchleitung technisch möglich ist. Das soll spätestens zum 1. Oktober 2006 der Fall sein.

Der Eon-Konzern verpflichtete sich darüber hinaus, Versorgerwechsel zum 1. April auch bei den Regionalversorgern Eon Hanse, Eon Edis, Eon Westfalen/Weser, Eon Mitte und Eon Bayern sowie bei allen Eigenbetrieben der Thüga zu ermöglichen. Danach erklärten vereinzelt weitere Unternehmen wie die Energieversorgung Halle, dass es ihren Kunden ab 1. April freistehe, einen anderen Versorger zu wählen.

Nur geringe Erwartungen an den Wettbewerb

Wirtschaftsminister Michael Glos begrüßte die Beistellung als Übergangslösung bis zu einem funktionierenden Netzzugangsmodell. „Der Markt und die Wechselbereitschaft des Verbrauchers werden über den Erfolg dieses vom Bundeskartellamt angestoßenen Modells entscheiden“, erklärte er.

Die Erwartungen an Versorgerwechsel in größerer Zahl sind indes gering. „Die angekündigte Möglichkeit für Privatkunden, den Erdgasanbieter frei zu wählen, wird in der Praxis vorerst nicht funktionieren“, meint Detlef Weidemann, Vertriebsvorstand der Potsdamer Natgas AG, einer der wenigen erfolgreichen neuen Gasanbieter für Industriekunden. Seiner Einschätzung nach bestehe zwar theoretisch die Möglichkeit zu wechseln, „doch wird dies in der Praxis an fehlenden alternativen Anbietern scheitern“. Aufgrund relativ geringer Margen und eines begrenzten Zeitrahmens bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der neuen Netzzugangsverordnung am 1. Oktober werde kein seriös kalkulierendes Unternehmen zum Eintritt in einen neuen Teilmarkt ab April bereit sein, so Weidemann. Außerdem stünden zurzeit noch keine allgemein anerkannten Standardlastprofile, die für die Verbrauchsabrechnung der Privathaushalte erforderlich seien, zur Verfügung, erklärte er im März.

Auch Prof. Uwe Leprich von der Hochschule für Technik und Wirtschaft glaubt eher nicht, dass es zu deutlichen Wechselbewegungen kommt. „Beistellung macht nur Sinn, wenn man einen starken Lieferanten im Hintergrund hat“, erklärte er gegenüber E&M. Und einen solchen sehe er im Moment auf dem deutschen Markt nicht.

Marktöffnung nur Luftblase

Ähnlich äußerte sich auch der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE): „Nicht einmal das für April angekündigte Wettbewerbsplacebo in Form von Beistellungen wird bisher angeboten“, kritisierte Mitte März BNE-Geschäftsführer Robert Busch.
Auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern stellte im März fest, „dass sich die versprochene Marktöffnung für Erdgas als Luftblase erweist“. Weder gebe es Anbieter, die ihre Produkte alternativ in bislang fremden Versorgungsgebieten vermarkten wollen, noch Verbraucher, denen ein Vertragsabschluss mit einem anderen Anbieter gelungen wäre.

Viel scheint sich in den Wochen nach Ankündigung der Beistellungsmöglichkeit tatsächlich nicht getan zu haben: In der Zentrale von Eon Energie in München wusste man Mitte März auf Anfrage noch nichts von eventuellen alternativen Angeboten an Kunden der Regionalversorger des Konzerns. Der Wettbewerb um Endkunden wird wohl vor dem nächsten Herbst auf keinen Fall stärker in Gang kommen.
 

Samstag, 14.02.2026, 17:56 Uhr
Peter Focht
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Nur Theorie, noch keine Praxis
Der Gasmarkt war zwar offiziell schon mehrere Jahre liberalisiert. Von echtem Wettbewerb konnte vor 20 Jahren jedoch noch keine Rede sein.
Zum 1. April 2006 öffnete eine Reihe von Gasversorgern der Endverteilerstufe ihre Netze formal und erlaubte Konkurrenten die Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden per Beistellung. Versorgerwechsel in größerer Zahl seien zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht zu erwarten, schrieb E&M-Redakteur Peter Focht damals.



Eon Avacon, Eon Thüringer Energie, RWE Westfalen-Weser-Ems, Mitgas, SpreeGas, Entega sowie ein Eigenbetrieb der Thüga machten den Anfang, als sie Mitte Februar ihren Kunden die Möglichkeit zum Versorgerwechsel zugestanden. Das Bundeskartellamt hatte gegen diese Unternehmen Ende Januar ein Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts überhöhter Preise eingeleitet. Die Verfahren wurden Mitte Februar eingestellt, nachdem sich die Unternehmen gegenüber dem Kartellamt verpflichtet hatten, ihre Privatkunden zum 1. April aus dem Versorgungsmonopol zu entlassen.

Den Wechsel ermöglichen soll eine so genannte Beistellung. Der private Endkunde schließt einen Vertrag mit einem neuen Gasversorger, der das Gas wiederum vom örtlichen Netzbetreiber im Rahmen eines Beistellungsvertrags kauft. Diese Regelung gilt so lange, bis eine wirkliche Durchleitung technisch möglich ist. Das soll spätestens zum 1. Oktober 2006 der Fall sein.

Der Eon-Konzern verpflichtete sich darüber hinaus, Versorgerwechsel zum 1. April auch bei den Regionalversorgern Eon Hanse, Eon Edis, Eon Westfalen/Weser, Eon Mitte und Eon Bayern sowie bei allen Eigenbetrieben der Thüga zu ermöglichen. Danach erklärten vereinzelt weitere Unternehmen wie die Energieversorgung Halle, dass es ihren Kunden ab 1. April freistehe, einen anderen Versorger zu wählen.

Nur geringe Erwartungen an den Wettbewerb

Wirtschaftsminister Michael Glos begrüßte die Beistellung als Übergangslösung bis zu einem funktionierenden Netzzugangsmodell. „Der Markt und die Wechselbereitschaft des Verbrauchers werden über den Erfolg dieses vom Bundeskartellamt angestoßenen Modells entscheiden“, erklärte er.

Die Erwartungen an Versorgerwechsel in größerer Zahl sind indes gering. „Die angekündigte Möglichkeit für Privatkunden, den Erdgasanbieter frei zu wählen, wird in der Praxis vorerst nicht funktionieren“, meint Detlef Weidemann, Vertriebsvorstand der Potsdamer Natgas AG, einer der wenigen erfolgreichen neuen Gasanbieter für Industriekunden. Seiner Einschätzung nach bestehe zwar theoretisch die Möglichkeit zu wechseln, „doch wird dies in der Praxis an fehlenden alternativen Anbietern scheitern“. Aufgrund relativ geringer Margen und eines begrenzten Zeitrahmens bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der neuen Netzzugangsverordnung am 1. Oktober werde kein seriös kalkulierendes Unternehmen zum Eintritt in einen neuen Teilmarkt ab April bereit sein, so Weidemann. Außerdem stünden zurzeit noch keine allgemein anerkannten Standardlastprofile, die für die Verbrauchsabrechnung der Privathaushalte erforderlich seien, zur Verfügung, erklärte er im März.

Auch Prof. Uwe Leprich von der Hochschule für Technik und Wirtschaft glaubt eher nicht, dass es zu deutlichen Wechselbewegungen kommt. „Beistellung macht nur Sinn, wenn man einen starken Lieferanten im Hintergrund hat“, erklärte er gegenüber E&M. Und einen solchen sehe er im Moment auf dem deutschen Markt nicht.

Marktöffnung nur Luftblase

Ähnlich äußerte sich auch der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE): „Nicht einmal das für April angekündigte Wettbewerbsplacebo in Form von Beistellungen wird bisher angeboten“, kritisierte Mitte März BNE-Geschäftsführer Robert Busch.
Auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern stellte im März fest, „dass sich die versprochene Marktöffnung für Erdgas als Luftblase erweist“. Weder gebe es Anbieter, die ihre Produkte alternativ in bislang fremden Versorgungsgebieten vermarkten wollen, noch Verbraucher, denen ein Vertragsabschluss mit einem anderen Anbieter gelungen wäre.

Viel scheint sich in den Wochen nach Ankündigung der Beistellungsmöglichkeit tatsächlich nicht getan zu haben: In der Zentrale von Eon Energie in München wusste man Mitte März auf Anfrage noch nichts von eventuellen alternativen Angeboten an Kunden der Regionalversorger des Konzerns. Der Wettbewerb um Endkunden wird wohl vor dem nächsten Herbst auf keinen Fall stärker in Gang kommen.
 

Samstag, 14.02.2026, 17:56 Uhr
Peter Focht

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