E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Stromnetz - Netzentgelte im Bundesschnitt 2021 weitgehend konstant
Bild: Shutterstock
Stromnetz

Netzentgelte im Bundesschnitt 2021 weitgehend konstant

Nach einer Stichprobe der Bundesnetzagentur haben sich die Stromnetzentgelte der Verteilnetzbetreiber im bundesweit gewichteten Durchschnitt kaum verändert.
Gemeinsam mit einer sinkenden EEG-Umlage und niedrigen Börsenstrompreisen könnten die Stromkunden seit Jahren erstmals moderat entlastet werden, weil auch die Netzentgelte nicht ansteigen. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentierte: „Die Bemühungen der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörden um eine Begrenzung der Kosten zeigen Erfolg.“ Die gesetzlichen Maßnahmen der letzten Jahre begännen zu wirken.

Das Netzentgelt für einen typischen Haushaltskunden liegt bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzbetreibern im Jahr 2021 bei 7,65 Ct/kWh gegenüber 7,60 Ct/kWh im Vorjahr (+ 0,7 %). Ein Gewerbekunde zahlt weiterhin 5,80 Ct/kWh. Ein mittelständischer Industriekunde muss 2021 ein Netzentgelt in Höhe von 2,64 Ct/kWh entrichten nach 2,62 Ct/kWh im Vorjahr (+ 0,8 %).

Heterogene Entwicklung zwischen den Regelzonen

Im Einzelnen könne sich die Netzentgeltentwicklung allerdings anders darstellen als im bundesweiten Durchschnitt. Die Netzentgelte der bundesweit etwa 880 Stromverteilnetzbetreiber, von denen rund 180 durch die Bundesnetzagentur beaufsichtigt werden, bleiben nur im bundesweiten Durchschnitt konstant. Es gebe deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Verteilnetzbetreibern und zwischen den Regelzonen.

In einigen Verteilnetzen komme es laut Bundesnetzagentur zu erheblichen Kostensteigerungen durch Investitionen in die Netze, oft aufgrund des für die Energiewende erforderlichen Ausbaus auch der Verteilnetze. Dieser Ausbau sei aber nicht in allen Netzen erforderlich, was die Unterschiede zwischen den Entgelten der einzelnen Netzbetreiber vergrößert.

Vorgelagerte Kosten der Übertragungsnetze durchgeleitet

In der Regelzone von Tennet profitierten die Verteilnetzbetreiber von sinkenden vorgelagerten Kosten des Tennet-Übertragungsnetzes. Demgegenüber stiegen in den Regelzonen von Transnet BW und 50 Hertz die Kosten für die vorgelagerten Übertragungsnetze. Bei 50 Hertz werden die positiven Effekte der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte von erwarteten, steigenden Redispatch-Kosten für ein Überangebot an erneuerbarem Strom überkompensiert.

In der Regelzone des größten deutschen Übertragungsnetzbetreibers Amprion gebe es – bei annähernd konstanten Übertragungsnetzkosten – in Abhängigkeit vom jeweiligen Verteilernetzbetreiber eine divergierende Entwicklung: Bei einigen Netzbetreibern ändere sich sehr wenig, bei anderen stiegen die Netzentgelte für mittelständische Industriekunden um fast 12 %.

Teilweise „Corona-Effekte“ sichtbar

Eine relevante Zahl von Verteilnetzbetreibern geht von einer leicht verringerten Auslastung ihrer Netze aus; hierbei spielen auch Corona-Effekte eine Rolle. Eine geringere Auslastung hat höhere Netzentgelte zur Folge, da die Netzbetreiber ihre Kosten je kWh zurückverdienen müssen. Das Regulierungssystem schützt die Investitionen der Netzbetreiber so vor Auslastungsrisiken.

Auch Kunden würden laut Bundesnetzagentur geschützt. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Netzbetreiber pandemiebedingte Mengenrückgänge in ihren Prognosen überschätzt haben, so würden zu hoch vereinnahmte Netzentgelte den Netznutzern in den Folgejahren zurückgegeben – mit Verzinsung. Bei den Verteilernetzbetreibern bleiben die im Herbst 2020 veröffentlichten vorläufigen Netzentgelte zumeist unverändert.

EU-Kommission will mehr Souveränitat der Bundesnetzagentur

Unterdessen klagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland, weil seit 2015 EU-Richtlinien nicht korrekt umgesetzt wurden. Die EU-Kommission begründet dies unter anderem mit fehlender Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Diese habe als Regulierer nicht uneingeschränkte Ermessensfreiheit darin, wie sie Netztarife und andere Bedingungen festlege. Zahlreiche Aspekte seien vielmehr durch Verordnungen der Bundesregierung geregelt.

Donnerstag, 14.01.2021, 15:05 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Stromnetz - Netzentgelte im Bundesschnitt 2021 weitgehend konstant
Bild: Shutterstock
Stromnetz
Netzentgelte im Bundesschnitt 2021 weitgehend konstant
Nach einer Stichprobe der Bundesnetzagentur haben sich die Stromnetzentgelte der Verteilnetzbetreiber im bundesweit gewichteten Durchschnitt kaum verändert.
Gemeinsam mit einer sinkenden EEG-Umlage und niedrigen Börsenstrompreisen könnten die Stromkunden seit Jahren erstmals moderat entlastet werden, weil auch die Netzentgelte nicht ansteigen. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentierte: „Die Bemühungen der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörden um eine Begrenzung der Kosten zeigen Erfolg.“ Die gesetzlichen Maßnahmen der letzten Jahre begännen zu wirken.

Das Netzentgelt für einen typischen Haushaltskunden liegt bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzbetreibern im Jahr 2021 bei 7,65 Ct/kWh gegenüber 7,60 Ct/kWh im Vorjahr (+ 0,7 %). Ein Gewerbekunde zahlt weiterhin 5,80 Ct/kWh. Ein mittelständischer Industriekunde muss 2021 ein Netzentgelt in Höhe von 2,64 Ct/kWh entrichten nach 2,62 Ct/kWh im Vorjahr (+ 0,8 %).

Heterogene Entwicklung zwischen den Regelzonen

Im Einzelnen könne sich die Netzentgeltentwicklung allerdings anders darstellen als im bundesweiten Durchschnitt. Die Netzentgelte der bundesweit etwa 880 Stromverteilnetzbetreiber, von denen rund 180 durch die Bundesnetzagentur beaufsichtigt werden, bleiben nur im bundesweiten Durchschnitt konstant. Es gebe deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Verteilnetzbetreibern und zwischen den Regelzonen.

In einigen Verteilnetzen komme es laut Bundesnetzagentur zu erheblichen Kostensteigerungen durch Investitionen in die Netze, oft aufgrund des für die Energiewende erforderlichen Ausbaus auch der Verteilnetze. Dieser Ausbau sei aber nicht in allen Netzen erforderlich, was die Unterschiede zwischen den Entgelten der einzelnen Netzbetreiber vergrößert.

Vorgelagerte Kosten der Übertragungsnetze durchgeleitet

In der Regelzone von Tennet profitierten die Verteilnetzbetreiber von sinkenden vorgelagerten Kosten des Tennet-Übertragungsnetzes. Demgegenüber stiegen in den Regelzonen von Transnet BW und 50 Hertz die Kosten für die vorgelagerten Übertragungsnetze. Bei 50 Hertz werden die positiven Effekte der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte von erwarteten, steigenden Redispatch-Kosten für ein Überangebot an erneuerbarem Strom überkompensiert.

In der Regelzone des größten deutschen Übertragungsnetzbetreibers Amprion gebe es – bei annähernd konstanten Übertragungsnetzkosten – in Abhängigkeit vom jeweiligen Verteilernetzbetreiber eine divergierende Entwicklung: Bei einigen Netzbetreibern ändere sich sehr wenig, bei anderen stiegen die Netzentgelte für mittelständische Industriekunden um fast 12 %.

Teilweise „Corona-Effekte“ sichtbar

Eine relevante Zahl von Verteilnetzbetreibern geht von einer leicht verringerten Auslastung ihrer Netze aus; hierbei spielen auch Corona-Effekte eine Rolle. Eine geringere Auslastung hat höhere Netzentgelte zur Folge, da die Netzbetreiber ihre Kosten je kWh zurückverdienen müssen. Das Regulierungssystem schützt die Investitionen der Netzbetreiber so vor Auslastungsrisiken.

Auch Kunden würden laut Bundesnetzagentur geschützt. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Netzbetreiber pandemiebedingte Mengenrückgänge in ihren Prognosen überschätzt haben, so würden zu hoch vereinnahmte Netzentgelte den Netznutzern in den Folgejahren zurückgegeben – mit Verzinsung. Bei den Verteilernetzbetreibern bleiben die im Herbst 2020 veröffentlichten vorläufigen Netzentgelte zumeist unverändert.

EU-Kommission will mehr Souveränitat der Bundesnetzagentur

Unterdessen klagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland, weil seit 2015 EU-Richtlinien nicht korrekt umgesetzt wurden. Die EU-Kommission begründet dies unter anderem mit fehlender Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Diese habe als Regulierer nicht uneingeschränkte Ermessensfreiheit darin, wie sie Netztarife und andere Bedingungen festlege. Zahlreiche Aspekte seien vielmehr durch Verordnungen der Bundesregierung geregelt.

Donnerstag, 14.01.2021, 15:05 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.