Die Gasimporteure können ab Oktober nachweisen, welche Mehrkosten ihnen entstehen durch den Wegfall des preiswerten russischen Erdgases. Bis dahin müssen sie die Mehrkosten allein tragen. Die Kosten, die für die Speicherbefüllung bereits angefallen sind und künftig anfallen, legt der Marktgebietsverantwortliche selbst um. Da Gasverträge oft lange Laufzeiten haben, können die Gashändler die starken Preiserhöhungen seit dem letzten Herbst nur bedingt an ihre Kunden weitergeben. Die Umlagen sollen die Mehrbelastung halbwegs gerecht auf alle Gaskunden, egal ob mit lang- oder kurzfristigen Verträgen, verteilen und Insolvenzen in der Gaswirtschaft verhindern.
Allerdings könnten trotzdem einige Gasversorger in Schwierigkeiten geraten, befürchten die Rechtsexpertinnen. So müssen sie bei zeitlichen Verzögerungen in der Weitergabe der Umlagen das Geld vorstrecken oder ganz allein tragen. Zudem würden ihnen die Gasmengen des Vorjahres als Grundlage der Umlagen berechnet. Wenn die Kunden aber wegen diverser Sparmaßnahmen tatsächlich weniger Gas verbrauchen, bekommen sie über die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs auch weniger Umlage zurück.
Die Rechtsanwältinnen halten auch eine Absicherung von mittelgroßen Gaskunden für notwendig. Bis zu einem Verbrauch von 10.000 kWh/Jahr sind Verbraucher und Kleingewerbe über die Grund- und Ersatzversorgung abgesichert, weil der lokale Energieversorger sie mit Erdgas beliefern muss. Eine solche Sicherung gibt es für Mittelständler nicht. Angesichts der unsicheren Gasmarktlage könnten auslaufende Verträge künftig nicht verlängert werden oder Kunden, die wegen hoher Preise kündigen, keinen neuen Anbieter finden, fürchten die Expertinnen. „Hier sollte der Staat ebenfalls einen Versorger bestimmen, der im Notfall einspringen muss, diesen aber stützen“, sagte Boss.
Die Gasimporteure können ab Oktober nachweisen, welche Mehrkosten ihnen entstehen durch den Wegfall des preiswerten russischen Erdgases. Bis dahin müssen sie die Mehrkosten allein tragen. Die Kosten, die für die Speicherbefüllung bereits angefallen sind und künftig anfallen, legt der Marktgebietsverantwortliche selbst um. Da Gasverträge oft lange Laufzeiten haben, können die Gashändler die starken Preiserhöhungen seit dem letzten Herbst nur bedingt an ihre Kunden weitergeben. Die Umlagen sollen die Mehrbelastung halbwegs gerecht auf alle Gaskunden, egal ob mit lang- oder kurzfristigen Verträgen, verteilen und Insolvenzen in der Gaswirtschaft verhindern.
Allerdings könnten trotzdem einige Gasversorger in Schwierigkeiten geraten, befürchten die Rechtsexpertinnen. So müssen sie bei zeitlichen Verzögerungen in der Weitergabe der Umlagen das Geld vorstrecken oder ganz allein tragen. Zudem würden ihnen die Gasmengen des Vorjahres als Grundlage der Umlagen berechnet. Wenn die Kunden aber wegen diverser Sparmaßnahmen tatsächlich weniger Gas verbrauchen, bekommen sie über die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs auch weniger Umlage zurück.
Die Rechtsanwältinnen halten auch eine Absicherung von mittelgroßen Gaskunden für notwendig. Bis zu einem Verbrauch von 10.000 kWh/Jahr sind Verbraucher und Kleingewerbe über die Grund- und Ersatzversorgung abgesichert, weil der lokale Energieversorger sie mit Erdgas beliefern muss. Eine solche Sicherung gibt es für Mittelständler nicht. Angesichts der unsicheren Gasmarktlage könnten auslaufende Verträge künftig nicht verlängert werden oder Kunden, die wegen hoher Preise kündigen, keinen neuen Anbieter finden, fürchten die Expertinnen. „Hier sollte der Staat ebenfalls einen Versorger bestimmen, der im Notfall einspringen muss, diesen aber stützen“, sagte Boss.