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Energie & Management > Windkraft Onshore - Für Weißstörche und Windkraftanlagen
Quelle: Fotolia / Mellimage
Windkraft Onshore

Für Weißstörche und Windkraftanlagen

Acht Jahre haben Naturschützer und Anwohner fünf Windkraftanlagen in Ostwestfalen-Lippe rechtlich angefochten. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht den Streit befriedet.
Es war ein Verhandlungsmarathon. Anderthalb Tage trafen sich Vertreter des Naturschutzbundes (Nabu) Nordrhein-Westfalen und Nachbarn von Windkraftanlagen auf der eine Seite und Anwälte der Genehmigungsbehörde auf der anderen vor Gericht. Und es war in fast allen Fällen das Finale einer acht Jahre währenden Auseinandersetzung. Am Ende steht ein Ergebnis, mit dem die meisten Betroffenen offenbar leben können – einige wohl müssen.

In dem Streit ging es um die Bau- und Betriebsgenehmigung von fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf im Kreis Minden-Lübbecke. Der Nabu war der Auffassung, dass die Kreisbehörde dem Betreiber zu laxe Auflagen gemacht hatte. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, die Genehmigungsbescheide hätten keinen ausreichenden Schutz gefährdeter Arten sichergestellt, hieß es. Konkret ging es den Naturschützern um den Weißstorch, die Fledermaus und die Rohrweihe.

Die klagenden Nachbarn – drei Parteien – zweifelten jeweils die Schallimmissionsprognose an. Kritikpunkt: Die Einhaltung des maßgeblichen Immissionsrichtwertes auf ihren Wohngrundstücken sei nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Zudem argumentierten sie mit einem „unzumutbaren Wertverlust“ ihrer Immobilien. Eine Partei wies darüber hinaus auf den „Körperschall“ hin, der von Windenergieanlagen ausgeht.

Verfahrener Konflikt, einfache Lösung

Drei der vier Verfahren haben sich erledigt. Jene Kläger und der Kreis Minden-Lübbecke haben ihren Streit „unstreitig beendet“, wie es Juristen formulieren. Was den Lärmschutz angeht, sieht die einvernehmliche Lösung vor, dass nachträglich ein konkreter Schallschutzpegel in die Vorgaben für den Betrieb der Anlagen geschrieben werde, erklärt ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land NRW in Münster unserer Redaktion.

Auch beim Artenschutz bessert die Behörde nach: „Für Weißstörche werden während der Brutzeit die Abschaltzeiten der Windenergieanlagen nachgeschärft“, berichtet der Gerichtssprecher. Für die Rohrweihe würden erstmals Abschaltzeiten in deren Brutperiode festgelegt. Und im Hinblick auf den Schutz der Fledernäuse solle es ein Monitoring geben, um Aufschluss über deren Nachtaktivitäten im Umfeld der Anlagen zu erhalten und daraus Maßnahmen ableiten zu können.

In einem anderen Fall kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die Nachbarrechte nicht verletzt werden. Das Gericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Dem Kläger bliebe nur der Weg, über eine Nichtzulassungsbeschwerde den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen.

Dort sind die fünf Windkraftanlagen in Ostwestfalen, die seit einigen Jahren laufen, kein unbeschriebenes Blatt. Im Jahr 2019 waren alle vier Klagen vor der höchsten Instanz gelandet. Hintergrund war, dass das OVG 2017 das erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2015 – damals bekamen die Kläger Recht – gekippt hatte. Ausschlaggebend dafür war ein angenommener Verfahrensfehler. Das Bundesverwaltungsgericht schließlich verwies die Fälle zurück an das OVG.

Beim Nabu in NRW spricht vom „längsten Verfahren“, das man bisher hatte. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW hatte jüngst den Nabu-Landesverband offen wegen seines Vorgehens gegen Windenergieanlagen kritisiert und erstmalig eine Demonstration von Windmüllern vor dessen Büro in Düsseldorf organisiert. 
 

Dienstag, 23.11.2021, 16:32 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Windkraft Onshore - Für Weißstörche und Windkraftanlagen
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Windkraft Onshore
Für Weißstörche und Windkraftanlagen
Acht Jahre haben Naturschützer und Anwohner fünf Windkraftanlagen in Ostwestfalen-Lippe rechtlich angefochten. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht den Streit befriedet.
Es war ein Verhandlungsmarathon. Anderthalb Tage trafen sich Vertreter des Naturschutzbundes (Nabu) Nordrhein-Westfalen und Nachbarn von Windkraftanlagen auf der eine Seite und Anwälte der Genehmigungsbehörde auf der anderen vor Gericht. Und es war in fast allen Fällen das Finale einer acht Jahre währenden Auseinandersetzung. Am Ende steht ein Ergebnis, mit dem die meisten Betroffenen offenbar leben können – einige wohl müssen.

In dem Streit ging es um die Bau- und Betriebsgenehmigung von fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf im Kreis Minden-Lübbecke. Der Nabu war der Auffassung, dass die Kreisbehörde dem Betreiber zu laxe Auflagen gemacht hatte. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, die Genehmigungsbescheide hätten keinen ausreichenden Schutz gefährdeter Arten sichergestellt, hieß es. Konkret ging es den Naturschützern um den Weißstorch, die Fledermaus und die Rohrweihe.

Die klagenden Nachbarn – drei Parteien – zweifelten jeweils die Schallimmissionsprognose an. Kritikpunkt: Die Einhaltung des maßgeblichen Immissionsrichtwertes auf ihren Wohngrundstücken sei nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Zudem argumentierten sie mit einem „unzumutbaren Wertverlust“ ihrer Immobilien. Eine Partei wies darüber hinaus auf den „Körperschall“ hin, der von Windenergieanlagen ausgeht.

Verfahrener Konflikt, einfache Lösung

Drei der vier Verfahren haben sich erledigt. Jene Kläger und der Kreis Minden-Lübbecke haben ihren Streit „unstreitig beendet“, wie es Juristen formulieren. Was den Lärmschutz angeht, sieht die einvernehmliche Lösung vor, dass nachträglich ein konkreter Schallschutzpegel in die Vorgaben für den Betrieb der Anlagen geschrieben werde, erklärt ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land NRW in Münster unserer Redaktion.

Auch beim Artenschutz bessert die Behörde nach: „Für Weißstörche werden während der Brutzeit die Abschaltzeiten der Windenergieanlagen nachgeschärft“, berichtet der Gerichtssprecher. Für die Rohrweihe würden erstmals Abschaltzeiten in deren Brutperiode festgelegt. Und im Hinblick auf den Schutz der Fledernäuse solle es ein Monitoring geben, um Aufschluss über deren Nachtaktivitäten im Umfeld der Anlagen zu erhalten und daraus Maßnahmen ableiten zu können.

In einem anderen Fall kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die Nachbarrechte nicht verletzt werden. Das Gericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Dem Kläger bliebe nur der Weg, über eine Nichtzulassungsbeschwerde den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen.

Dort sind die fünf Windkraftanlagen in Ostwestfalen, die seit einigen Jahren laufen, kein unbeschriebenes Blatt. Im Jahr 2019 waren alle vier Klagen vor der höchsten Instanz gelandet. Hintergrund war, dass das OVG 2017 das erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2015 – damals bekamen die Kläger Recht – gekippt hatte. Ausschlaggebend dafür war ein angenommener Verfahrensfehler. Das Bundesverwaltungsgericht schließlich verwies die Fälle zurück an das OVG.

Beim Nabu in NRW spricht vom „längsten Verfahren“, das man bisher hatte. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW hatte jüngst den Nabu-Landesverband offen wegen seines Vorgehens gegen Windenergieanlagen kritisiert und erstmalig eine Demonstration von Windmüllern vor dessen Büro in Düsseldorf organisiert. 
 

Dienstag, 23.11.2021, 16:32 Uhr
Manfred Fischer

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