Das beantragte Untersuchungsgebiet liegt außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone (graue Fläche) im niedersächsischen Teil der deutschen AWZ rund 50 Kilometer vor der Küste. Quelle: LBEG
Exxonmobil Production Deutschland beantragt Untersuchungen für einen möglichen CO2-Speicher in der deutschen AWZ vor Niedersachsen. Die Unterlagen sollen im Mai öffentlich ausliegen.
Die Exxonmobil Production Deutschland GmbH (EMPG) will in Vertretung der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG (BEB) untersuchen, ob Kohlendioxid unter dem Meeresboden im niedersächsischen Teil der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gespeichert werden kann. Einen entsprechenden Antrag auf Untersuchungenehmigung hat das in Hannover ansässige Unternehmen jetzt beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht. Untersucht werden soll über einen Zeitraum von fünf Jahren ein 2.759
Quadratkilometer großes Gebiet. Die
Antragsunterlagen dafür werden ab dem 4.
Mai für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt, wie das LBEG mitteilt.
Grundlage für das Vorhaben ist das im November vergangenen Jahres neu gefasste Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG) (wir berichteten). Die EMPG will in dem Untersuchungsfeld, dessen Südrand rund 50 Kilometer vor der Küste Niedersachsens liegt, den Untergrund auf seine Eignung für die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid untersuchen. Vorgesehen sind dafür geophysikalische Messungen, unter anderem mit seismischen Methoden, sowie bis zu drei Untersuchungsbohrungen. Sie sollen Grundlage für mögliche spätere Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Kohlendioxid-Speichers sein. Mit einer Untersuchungsgenehmigung ist keine Entscheidung oder Genehmigung über Bau oder Betrieb eines Kohlendioxid-Speichers verbunden, dafür sind gesonderte Verfahren notwendig.
Die Untersuchung potenzieller Kohlendioxid-Speicherstandorte ist Teil der europäischen und nationalen Klimaschutzstrategie. Im Rahmen des European Green Deal verfolgt die Europäische Union das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Für schwer vermeidbare industrielle Kohlendioxid-Emissionen wird Carbon Capture and Storage (CCS) als notwendige Technologie angesehen. Der 2024 von der EU erlassene Net Zero Industry Act (NZIA) verpflichtet europäische Erdöl- und Erdgasförderunternehmen, bis 2030 Kohlendioxid-Speicherkapazitäten aufzubauen.
Auf nationaler Ebene sieht die Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung vor, geeignete Kohlendioxid-Speicherstandorte zu identifizieren und zu erschließen. Die nach § 7 KSpTG beantragten Untersuchungen dienen der Bewertung der geologischen Eignung des Untergrundes und stellen einen vorbereitenden Schritt für mögliche spätere Genehmigungsverfahren dar.
Donnerstag, 23.04.2026, 11:29 Uhr
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