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Energie & Management > Gasnetz - EnWG-Novelle zum EU-Gasmarktpaket findet geteiltes Echo
Quelle: Shutterstock
Gasnetz

EnWG-Novelle zum EU-Gasmarktpaket findet geteiltes Echo

Die Verbände der Energiewirtschaft begrüßen den Referentenentwurf zur Umsetzung des Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets der EU. Von der Gas-Lobby kommt aber auch deutliche Kritik.
Die Konsultationsfrist für die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung des Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets der EU endet am 24. November 2025. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüße den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vorgelegten Referentenentwurf „ausdrücklich“, wie Ingbert Liebing erklärt.

„Betreiber von Gasnetzen sollen damit endlich den Rechtsrahmen erhalten, um den Ausstieg aus der Erdgasversorgung planen und umsetzen zu können“, so der Hauptgeschäftsführer des VKU in einer Mitteilung des Verbands. Sie müssten nämlich dazu jeden einzelnen Strang ihres Netzes prüfen und entscheiden, ob sie ihn stilllegen, für Biomethan nutzen oder auf Wasserstoff umrüsten wollen.

Für richtig hält der VKU die Regelung, dass Grundstückseigentümer grundsätzlich außer Betrieb genommene Leitungen dulden müssen, diese also nicht unbedingt zurückgebaut werden müssen. „Das erspart unserer Volkswirtschaft den Worst Case mit immens hohen Rückbaukosten, zumal die Tiefbau- und Personalkapazitäten ohnehin knapp sind“, freut sich der VKU-Chef. Die Novelle des EnWG sieht außerdem vor, dass Gasnetzbetreiber künftig Anschlussbegehren ablehnen dürfen, wenn sie planen, die Gasversorgung zu beenden. Dies sei bislang nicht möglich gewesen.

„Kritisch sehen wir hingegen die Pflicht, die Gaskunden bereits zehn Jahre vor der geplanten Trennung vom Gasnetzanschluss informieren müssen“, sagt Liebing. Diese Frist sei zu lang, da in zahlreichen Kommunen die Planungen für eine Stilllegung des Gasnetzes schon fortgeschritten seien. Sinnvoll sei eine fünfjährige Informationsfrist.

Ungeklärte Finanzierungsfrage

Als „Wermutstropfen“ sieht der VKU die noch ungeklärte Finanzierung der Umrüstung von einzelnen Gasnetzsträngen auf Wasserstoff. Der Vorschlag des Verbands: „Die Kosten sollten über einen längeren Zeitraum hinweg verteilt und mit künftigen Erträgen verrechnet werden können, womit die Kostenbelastung gestreckt wird.“ Investitionen zur Umrüstung auf Wasserstoff sollten als effiziente Transformationskosten im EnWG anerkannt werden und Gewinne aus dem Gasnetzgeschäft für die Entwicklung des Wasserstoffverteilnetzes genutzt werden dürfen, fordert Liebing.

Kerstin Andreae spricht in einer Stellungnahme des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) von „richtigen Schwerpunkten“, die der Referentenentwurf setze. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung hebt zum einen die „sorgsame“ Umsetzung der Entflechtungsvorgaben hervor. Positiv sei auch, wie auch von VKU-Chef Liebing angemerkt, die Kosteneffizienz, in dem außer Betrieb genommene Leitungen nicht „anlasslos“ zurückgebaut werden müssten.

„Dennoch kann und muss das Gesetz noch praxistauglicher ausgestaltet werden“, so Andreae. So fordert sie beispielsweise eine flexiblere Gestaltung der Fristen für die Netzentwicklungspläne und deren Umsetzung. Außerdem müsse noch klarer werden, „dass Netzbetreiber nicht für eine alternative Wärmeversorgung zuständig sind“, so die Chefin des BDEW. Schließlich gehen ihrer Ansicht nach auch viele Detailvorgaben zur Gas- und Wasserstoffkennzeichnung „deutlich“ über den europäischen Standard hinaus und verursachen einen „unnötigen bürokratischen Aufwand“.

„Biomethanbranche empfindlich getroffen“

Die Organisation „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, die frühere „Zukunft Gas e.V.“, spricht im Gegensatz zu den Branchenverbänden von „erheblichen Fehlsteuerungen“, sofern die EnWG-Änderungen in ihrer vorliegenden Form in Kraft treten. Damit würde der Markthochlauf neuer Gase verhindert, allenfalls noch eine umgehende Umwidmung der Netze zu reinen grünen Wasserstoffinfrastrukturen angereizt. „Entgegen dem zu begrüßenden politischen Willen der Regierung, das Potenzial von Gas und Wasserstoff für die Energiewende zu nutzen, sendet er vielmehr das Signal einer Stilllegung von Gasnetzen“, kritisiert Verbandsvorstand Timm Kehler.

Die Kritik richtet sich vor allem auf die fehlende Umsetzung des Art. 9 des Gasbinnenmarktpakets. Weder ein nationales Zertifizierungssystem noch ein Massenbilanzrahmen, Audit- und Nachweispflichten sowie die Anbindung an die RED-Unionsdatenbank seien vorgesehen. „Ohne diese Grundpfeiler können erneuerbare und kohlenstoffarme Gase wie Biomethan, synthetisches Methan oder Wasserstoff nicht handelbar gemacht werden“, beklagt Kehler. Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung 2027 und ohne klaren Marktzugang würde die Biomethanbranche besonders empfindlich getroffen.

Montag, 24.11.2025, 17:52 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Gasnetz - EnWG-Novelle zum EU-Gasmarktpaket findet geteiltes Echo
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Die Verbände der Energiewirtschaft begrüßen den Referentenentwurf zur Umsetzung des Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets der EU. Von der Gas-Lobby kommt aber auch deutliche Kritik.
Die Konsultationsfrist für die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung des Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets der EU endet am 24. November 2025. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüße den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vorgelegten Referentenentwurf „ausdrücklich“, wie Ingbert Liebing erklärt.

„Betreiber von Gasnetzen sollen damit endlich den Rechtsrahmen erhalten, um den Ausstieg aus der Erdgasversorgung planen und umsetzen zu können“, so der Hauptgeschäftsführer des VKU in einer Mitteilung des Verbands. Sie müssten nämlich dazu jeden einzelnen Strang ihres Netzes prüfen und entscheiden, ob sie ihn stilllegen, für Biomethan nutzen oder auf Wasserstoff umrüsten wollen.

Für richtig hält der VKU die Regelung, dass Grundstückseigentümer grundsätzlich außer Betrieb genommene Leitungen dulden müssen, diese also nicht unbedingt zurückgebaut werden müssen. „Das erspart unserer Volkswirtschaft den Worst Case mit immens hohen Rückbaukosten, zumal die Tiefbau- und Personalkapazitäten ohnehin knapp sind“, freut sich der VKU-Chef. Die Novelle des EnWG sieht außerdem vor, dass Gasnetzbetreiber künftig Anschlussbegehren ablehnen dürfen, wenn sie planen, die Gasversorgung zu beenden. Dies sei bislang nicht möglich gewesen.

„Kritisch sehen wir hingegen die Pflicht, die Gaskunden bereits zehn Jahre vor der geplanten Trennung vom Gasnetzanschluss informieren müssen“, sagt Liebing. Diese Frist sei zu lang, da in zahlreichen Kommunen die Planungen für eine Stilllegung des Gasnetzes schon fortgeschritten seien. Sinnvoll sei eine fünfjährige Informationsfrist.

Ungeklärte Finanzierungsfrage

Als „Wermutstropfen“ sieht der VKU die noch ungeklärte Finanzierung der Umrüstung von einzelnen Gasnetzsträngen auf Wasserstoff. Der Vorschlag des Verbands: „Die Kosten sollten über einen längeren Zeitraum hinweg verteilt und mit künftigen Erträgen verrechnet werden können, womit die Kostenbelastung gestreckt wird.“ Investitionen zur Umrüstung auf Wasserstoff sollten als effiziente Transformationskosten im EnWG anerkannt werden und Gewinne aus dem Gasnetzgeschäft für die Entwicklung des Wasserstoffverteilnetzes genutzt werden dürfen, fordert Liebing.

Kerstin Andreae spricht in einer Stellungnahme des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) von „richtigen Schwerpunkten“, die der Referentenentwurf setze. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung hebt zum einen die „sorgsame“ Umsetzung der Entflechtungsvorgaben hervor. Positiv sei auch, wie auch von VKU-Chef Liebing angemerkt, die Kosteneffizienz, in dem außer Betrieb genommene Leitungen nicht „anlasslos“ zurückgebaut werden müssten.

„Dennoch kann und muss das Gesetz noch praxistauglicher ausgestaltet werden“, so Andreae. So fordert sie beispielsweise eine flexiblere Gestaltung der Fristen für die Netzentwicklungspläne und deren Umsetzung. Außerdem müsse noch klarer werden, „dass Netzbetreiber nicht für eine alternative Wärmeversorgung zuständig sind“, so die Chefin des BDEW. Schließlich gehen ihrer Ansicht nach auch viele Detailvorgaben zur Gas- und Wasserstoffkennzeichnung „deutlich“ über den europäischen Standard hinaus und verursachen einen „unnötigen bürokratischen Aufwand“.

„Biomethanbranche empfindlich getroffen“

Die Organisation „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, die frühere „Zukunft Gas e.V.“, spricht im Gegensatz zu den Branchenverbänden von „erheblichen Fehlsteuerungen“, sofern die EnWG-Änderungen in ihrer vorliegenden Form in Kraft treten. Damit würde der Markthochlauf neuer Gase verhindert, allenfalls noch eine umgehende Umwidmung der Netze zu reinen grünen Wasserstoffinfrastrukturen angereizt. „Entgegen dem zu begrüßenden politischen Willen der Regierung, das Potenzial von Gas und Wasserstoff für die Energiewende zu nutzen, sendet er vielmehr das Signal einer Stilllegung von Gasnetzen“, kritisiert Verbandsvorstand Timm Kehler.

Die Kritik richtet sich vor allem auf die fehlende Umsetzung des Art. 9 des Gasbinnenmarktpakets. Weder ein nationales Zertifizierungssystem noch ein Massenbilanzrahmen, Audit- und Nachweispflichten sowie die Anbindung an die RED-Unionsdatenbank seien vorgesehen. „Ohne diese Grundpfeiler können erneuerbare und kohlenstoffarme Gase wie Biomethan, synthetisches Methan oder Wasserstoff nicht handelbar gemacht werden“, beklagt Kehler. Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung 2027 und ohne klaren Marktzugang würde die Biomethanbranche besonders empfindlich getroffen.

Montag, 24.11.2025, 17:52 Uhr
Fritz Wilhelm

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