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Seit Anfang des Jahres ist auch in Baden-Württemberg die elektronische Rechnungsstellung für die öffentliche Verwaltung zur Pflicht geworden.
Die elektronische Rechnungsstellung für die öffentliche Hand kommt immer mehr. Für Bundesbehörden gilt sie bereits seit 2020, auch in Bayern ist sie bereits verankert, die anderen Bundesländer sollen und werden nach und nach folgen.
„Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Baden-Württemberg die Pflicht, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbracht wurden“, darauf weist das Software-Unternehmen Cortility hin. Das Software-Haus unterstützt Energieversorger mit branchenspezifischer Software. Im Fokus steht dabei das SAP-Portfolio für Energieversorger inklusive SAP S/4Hana.
Zwar mag die elektronische Rechnungsstellung für das eine oder andere Unternehmen eine zusätzliche Belastung darstellen, doch bietet sie auch Vorteile. Richtig eingesetzt, erleichtere die elektronische Rechnungsstellung mittels „XRechnung“ und „ZUGFeRD“ die eigene Buchhaltung und führt zu schnelleren Zahlungen, heißt es weiter. Das gelte nicht nur Transaktionen mit der öffentlichen Hand, viele Konzerne erwarten mittlerweile von ihren Zulieferern und Dienstleistern elektronische Rechnungen.
Auch für die durch Corona beschleunigte Digitalisierung von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung sei die Umstellung auf elektronische, maschinenlesbare Rechnungen ein Vorteil.
Mittwoch, 2.02.2022, 08:56 Uhr
Stefan Sagmeister
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