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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert eine E-Bridge-Analyse für das Bundeswirtschaftsministerium zu kapazitätslimitierten Netzgebieten. Sie unterschätze die Risiken.
Eine Analyse des Beratungsunternehmens E-Bridge zur geplanten Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete sieht der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisch. Die Untersuchung entstand im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Netzpaket.
Nach Einschätzung des BEE vom 17. September bildet sie die möglichen Auswirkungen des geplanten Redispatch-Vorbehalts für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht ausreichend ab. Der Redispatch-Vorbehalt beinhaltet, dass neue Anlagen in ausgewiesenen, „kapazitätslimitierten Gebieten“ bei netzbedingter Abregelung für bis zu sechs Jahre keine finanzielle Entschädigung mehr für den Ausfallstrom erhalten. Für Investoren entstehe dadurch ein schwer kalkulierbares wirtschaftliches Risiko, erklärte Verbandspräsidentin Ursula Heinen-Esser.
Daten nur für 2024 berücksichtigt
E-Bridge hatte untersucht, welche Netzgebiete künftig unter den geplanten Regelungen des Netzpakets als kapazitätslimitiert gelten könnten. Grundlage der Auswertung bilden Redispatch-Daten aus dem Jahr 2024. Nach Angaben des BEE liegen die Ergebnisse für dieses Jahr in einer ähnlichen Größenordnung wie eine eigene Redispatch-Auswertung.
Die Unterschiede zwischen den beiden Untersuchungen führt der BEE vor allem auf die Betrachtungszeiträume und die Darstellung der Gebiete zurück. Anders als E-Bridge bezieht die BEE-Auswertung auch die Jahre 2023 bis 2025 ein. Nach Angaben des Verbands lag der Redispatch bei Windenergie 2023 deutlich höher als 2024, während die Abregelungen von PV-Anlagen 2025 zugenommen hätten.
Der mehrjährige Betrachtungszeitraum ist aus Sicht des BEE relevant, weil Verteilnetzbetreiber Umspannanlagen nach dem geplanten Verfahren für bis zu sechs Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen können. Werden die höchsten Belastungen aus den Jahren 2023 bis 2025 berücksichtigt, verdreifache sich die betroffene Netzgebietsfläche gegenüber einer isolierten Betrachtung von 2024 nahezu.
Künftiger Zubau nicht betrachtet
Auch bei der Einordnung des künftigen Zubaus kommt der Verband zu höheren Werten. Nach seiner Analyse liegen 22 Prozent der 2025 neu installierten PV-Leistung und 25 Prozent der neuen Windenergieleistung in Gebieten, in denen die Abregelung den Schwellenwert von fünf Prozent erreicht. Werden zusätzlich Gebiete mit einer Abregelung zwischen 3 und 5 Prozent als Risikozonen berücksichtigt, steigen die Anteile laut BEE auf 33 Prozent bei PV und 39 Prozent bei Windenergie.
Der BEE bemängelt außerdem die kartografische Darstellung der E-Bridge-Analyse. Die Untersuchung stelle die Umspannwerke als einzelne Punkte dar und ordne sie anhand einer Rot-Grün-Logik ein. Der geplante Vorbehalt erfasse jedoch auch verbindende Leitungsabschnitte sowie mittelbar und unmittelbar angeschlossene Netze. Der Verband spricht deshalb von einer möglichen Unterschätzung der Auswirkungen durch die E-Bridge-Auswertung um etwa den Faktor fünf.
Kritisch sieht der BEE zudem die Einbeziehung aller rund 3.000 Umspannwerke in die Betrachtung. Nach Schätzung des Verbands liegen 35 bis 45 Prozent davon in städtischen Ballungsräumen oder dienen Industrie- und Lastanschlüssen. Für Freiflächen-PV und Windenergie seien diese Standorte aus Sicht des BEE häufig nicht relevant. Ihre Einbeziehung könne deshalb den Anteil der als unkritisch eingestuften Gebiete erhöhen.
Daten untauglich für räumliche Steuerung
Nach Einschätzung des BEE bildet die Untersuchung zudem die seit 2024 veränderte Ausbaudynamik bei Windenergie und PV nicht ausreichend ab. Die gestiegene Zahl von Genehmigungen und Inbetriebnahmen habe die Netzsituation gegenüber dem untersuchten Jahr verändert. Eine belastbare räumliche Steuerung des EE-Zubaus setze deshalb aktuelle und vorausschauende Informationen über verfügbare Netzkapazitäten voraus.
Der Verband weist dabei darauf hin, dass historische Redispatch-Daten allein die tatsächliche Netzanschlusssituation nicht vollständig abbildeten. Netzkapazitäten könnten bereits durch zugesagte oder reservierte, aber noch nicht angeschlossene Erzeugungsleistungen gebunden sein. Ein Gebiet könne deshalb in einer rückblickenden Redispatch-Auswertung unkritisch erscheinen, obwohl für neue Projekte faktisch keine wirtschaftlich darstellbare Anschlusskapazität mehr verfügbar sei.
Aus Sicht des BEE eignet sich die E-Bridge-Auswertung daher nicht als alleinige Grundlage für die Folgenabschätzung des geplanten Gesetzentwurfs. Die Bundesregierung müsse die Datengrundlage für die räumliche Steuerung des EE-Zubaus aus Sicht des Verbands breiter und vorausschauender anlegen. (sh)
Donnerstag, 17.09.2026, 11:39 Uhr
Susanne Harmsen
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