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Der Bundesrat hat in Berlin das Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz beschlossen, um Industrieemissionen künftig unterirdisch zu lagern und CO2-Transportwege auszubauen.
Der Bundesrat hat am 21. November das Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) verabschiedet. Nach Angaben der Länderkammer folgt er damit dem zuvor gefassten Beschluss des Bundestags. Mit dem Gesetz erlaubt Deutschland die CO2-Speicherung erstmals in größerem industriellem Maßstab. Die Bundesregierung will damit Branchen wie die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie unterstützen, in denen CO2-Emissionen nach heutigem Stand als unvermeidbar gelten.
Laut Stefan Rouenhoff, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWE), stellt das Gesetz einen wichtigen Bestandteil der industriellen Dekarbonisierung dar. Er sagte im Plenum, die Industrie habe einen klaren Rechtsrahmen für CO2-Speicherung und -Transport seit Langem gefordert. Der Bund setzt dabei vor allem auf Speicherstätten unter dem Meeresboden. Schutzgebiete und Gebiete in Küstennähe bleiben ausgeschlossen. Über eine sogenannte Opt-in-Regelung können Bundesländer zudem Standorte an Land freigeben.
Das KSpTG enthält auch Vorgaben für die Planung eines künftigen CO2-Pipelinenetzes. Dieses soll klimawirksames Kohlendioxid aus Industrieprozessen sowie aus der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle zu geeigneten Lagerstätten transportieren. Das BMWE verweist darauf, dass der Aufbau solcher Infrastrukturen Voraussetzung für eine langfristige Minderung industrieller Emissionen sei.
Zustimmung aus der Wirtschaft
Wirtschaftsverbände unterstützen den Beschluss. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) stuft laut eigener Mitteilung die CO2-Speicherung als zentrale Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige Transformation ein. Auch der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie (BVK) bewertet das Gesetz positiv. Laut Geschäftsführer Politik Philip Nuyken könne die Kalkindustrie aufgrund rohstoffbedingter Prozessanteile rund zwei Drittel ihrer Emissionen nur mit CO2-Abscheidung (CCS) mindern. Nuyken betonte zusätzlich, Kalkprodukte könnten langfristig CO2 aus der Luft aufnehmen. Dadurch entstünden Potenziale für sogenannte Negativemissionen.
Die Carbon Management Allianz (CMA), ein Zusammenschluss von Unternehmen aus Industrie- und Infrastrukturbereichen, bezeichnet den Beschluss als Schritt zu einem verlässlichen Rahmen für CO2-Transport und -Speicherung. Die Vorsitzende Alexandra Decker erklärte, der neue Rechtsrahmen ermögliche Unternehmen, Transformationsprojekte konkreter zu planen. Aus Sicht der CMA braucht es nun Entscheidungen zu Speicherstandorten, klare Regeln für technische Negativemissionen und den beschleunigten Aufbau eines bundesweiten Transportnetzes.
Auch der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) weist darauf hin, dass ein Pipelinenetz, nutzbare Speicherstätten und genehmigte Offshore-Kapazitäten bislang nicht vorhanden seien. Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert erklärte, Finanzierung, Risikoaufteilung und Planungsrecht müssten rasch geklärt werden, damit ein CO2-Infrastrukturaufbau innerhalb der vom BMWE genannten sieben bis zehn Jahre möglich bleibt.
Umweltverbände warnen vor CCS
Umweltverbände kritisieren die Entscheidung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt laut eigener Stellungnahme, das Gesetz gefährde Klima, Wirtschaft und Trinkwassersicherheit. Die Organisation argumentiert, die Nutzung von CCS könne die Energiewende verlangsamen, da sie fossilen Industrien neue Geschäftsmodelle eröffne. Der BUND kritisiert außerdem den hohen Energiebedarf für CO2-Abscheidung und -Verpressung.
Weitere Energiegesetze beraten
Neben der Entscheidung zum KSpTG hat der Bundesrat weitere energiepolitische Vorlagen gebilligt. Dazu zählt eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes. Sie sieht einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro für Übertragungsnetzbetreiber vor, damit Strom-Netzentgelte für Haushalte und Unternehmen sinken. Branchenverbände rechnen jedoch weiterhin mit regionalen Unterschieden. Zudem entfällt die Gasspeicherumlage. Der Bund übernimmt laut Beschluss Kosten von bis zu 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds.
An die Ausschüsse überwiesen wurden Vorlagen zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes sowie zwei Gesetzentwürfe zur Beschleunigung der Wasserstoffverfügbarkeit. Diese sollen den regulatorischen Rahmen für einen schnelleren Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erweitern.
Freitag, 21.11.2025, 15:09 Uhr
Susanne Harmsen
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