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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - „Die KWK steht mittendrin im System“
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Ausgabe

„Die KWK steht mittendrin im System“

Barbara Minderjahn führt seit Oktober 2025 den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Im Interview spricht sie über gesetzliche Baustellen, Ausschreibungen und die Rolle grüner Gase. 
E&M: Frau Minderjahn, Sie stehen seit knapp einem halben Jahr an der Spitze des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) als Hauptgeschäftsführerin. Wie fällt Ihr erstes Fazit aus?

Minderjahn: Ich bin in der neuen Rolle beim B.KWK angekommen und denke, dass dieser Wechsel auch zum richtigen Zeitpunkt gekommen ist. In diesem Jahr müssen sehr viele energiepolitische Entscheidungen getroffen werden und die Kraft-Wärme-Kopplung spielt dabei eine zentrale Rolle. Ich habe das Gefühl, viel voranbringen zu können.

E&M: Die Branche wartet auf politische Signale − bei Ausschreibungen und Gesetzesvorhaben. Können Sie das Zögern in Berlin nachvollziehen, insbesondere im Bundeswirtschaftsministerium?

Minderjahn: Ich habe schon den Eindruck, dass in den Ministerien die bedeutende Rolle der KWK bekannt ist. Aber die Transformation des Energiesystems erhöht die Komplexität und auch die KWK hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Alte KWK-Lösungen tendierten stark zum Dauerläufer, moderne KWK-Konzepte sind das definitiv nicht mehr. Heutige Konzepte reagieren hochflexibel auf Markt- und Netzanforderungen. Sie stehen im Zentrum des Systems und liefern die Versorgungssicherheit und Resilienz, die das Energiesystem benötigt. Das ist aber womöglich noch nicht überall ausreichend bekannt. Klassische Stromerzeugung wirkt präsenter als KWK, obwohl KWK-Anlagen bei Stadtwerken und Versorgern vielerorts im Einsatz sind. Zu erklären, was eine KWK-Anlage leistet, bleibt daher eine wichtige Aufgabe − sowohl für uns als auch für die Ministerien.

Gesetze müssen miteinander verzahnt werden 
E&M: Sie fordern als Branchenverband eine Verankerung der KWK in drei anstehenden Gesetzesvorhaben: im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), im Kraftwerkssicherungsgesetz und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Warum?

Minderjahn: KWK-Anlagen sind wegen ihrer hohen Flexibilität, dezentralen Aufstellung und Effizienz nach unserer Auffassung unverzichtbare Bausteine eines neuen Energiesystems. Sie stabilisieren als Strom- und Wärmeerzeuger den urbanen und industriellen Bereich. Dezentrale Anlagen entlasten die Netze und senken auf diese Weise die Kosten für die Energiewende. Das betrifft KWK-Anlagen in allen Leistungsbereichen. Aus diesem Grund benötigen wir einen verlässlichen regulatorischen Rahmen. Derzeit stehen verschiedene Gesetze im Fokus, die vom Wärmebereich bis hin zur kritischen Infrastruktur reichen. Diese Spannbreite ergibt sich in erster Linie aufgrund von unterschiedlichen Größen, Einsatzgebieten und technischer Zusammensetzung der KWK-Anlagen, die durch diese verschiedenen Anforderungen jeweils im entsprechenden regulatorischen Rahmen geregelt werden müssen. Entscheidend dafür ist, dass ein künftiges Gebäudemodernisierungsgesetz, das Kraftwerkssicherungsgesetz sowie ein novelliertes KWKG miteinander klug verzahnt werden.
 
Barbara Minderjahn 
Quelle: VIK

E&M: Beim Gebäudemodernisierungsgesetz gab es nun den ersten Schritt, indem das Bundeswirtschaftsministerium Eckpunkte dazu veröffentlicht hat.

Minderjahn: Genau, damit ist ein erster wichtiger Schritt getan, weil nun im Gebäudemodernisierungsgesetz die Technologieoffenheit verankert wird. Wenn aber verschiedene Technologien weiterhin als mögliche Lösungsansätze im Gesetz genannt werden, muss auch die Wärme aus KWK-Anlagen im Gebäudemodernisierungsgesetz als Erfüllungsoption explizit genannt werden. Die KWK war zwar im alten GEG nicht verboten, sie war aber auch nie explizit erwähnt. Der Punkt ist: In vielen Quartiers- und Nahwärmekonzepten arbeiten Wärmepumpen und KWK immer häufiger systemisch zusammen. Diese Kombination fand bislang im Gesetz zu wenig Beachtung und ist bei Planern noch zu wenig bekannt. In der Realität spielt die KWK nicht nur bei der regionalen Strom- und Fernwärmeversorgung eine wichtige Rolle, sondern auch − als kleinere Anlage − im Rahmen von Nahwärmenetzen und bei der Versorgung von Gebäuden und Quartieren. Eine klare gesetzliche Benennung dieser systemischen Relevanz der KWK schafft hier Planungssicherheit.

Ausschreibungen und Wirtschaftlichkeit

E&M: Wie passt hier künftig das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dazu? 

Minderjahn: Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz liegt der zentrale Förderrahmen. Denn nur hier ist die Förderung dieser für das Energiesystem essenziellen Technologie geregelt und muss erhalten bleiben. Mit zunehmender Flexibilität sinken jedoch die Volllaststunden. Die Wirtschaftlichkeit muss dennoch gewährleistet bleiben, sonst werden keine KWK-Anlagen gebaut. Dafür erarbeiten wir derzeit Vorschläge zur Anpassung des Förderdesigns. Zunächst braucht die Branche beim KWKG aber vor allem Klarheit, wann die Novelle kommt. Das Ministerium stellt sie noch in diesem Jahr in Aussicht. Das ist ein wichtiges Signal. Wichtig wäre aber auch, dass eine neue Ausschreibungsverordnung mit dem KWKG erarbeitet und bis dahin schnellstmöglich die bestehende Verordnung verlängert wird.

E&M: Was bedeutet das für die KWK-Branche hierzulande?

Minderjahn: Wenn wir die Novellierung des KWKG erst zum Jahresende sehen und die Verlängerung der Ausschreibungsverordnung nicht vorgezogen wird, wird es in diesem Jahr keine einzige KWK-Ausschreibung geben. Die Branche braucht deshalb dringend beides: die sofortige Verlängerung der ausgelaufenen Ausschreibungsverordnung sowie ein reformiertes KWKG. 

E&M: Und die KWK soll auch zusätzlich im Kraftwerkssicherungsgesetz eine größere Rolle einnehmen ... 

Minderjahn: Ja. Wir sind als KWK-Branche der Ansicht, dass prinzipiell jedes neue Reservekraftwerk, das im Zuge des Kraftwerkssicherungsgesetzes gebaut wird, so ressourcenschonend wie möglich mit dem Brennstoff umgehen muss. Neue Kraftwerke sollten daher, wo möglich, als KWK-Anlagen ausgelegt werden. Im Kraftwerkssicherungsgesetz müssen unserer Ansicht nach die Ausschreibungskriterien aus diesem Grund so gestaltet sein, dass auch mehrere zusammengeschlossene KWK-Anlagen aus unterschiedlichen Leistungsbereichen teilnehmen können. Entscheidend sind Kriterien, die solche Konstellationen zulassen. Dafür werden wir uns ebenfalls in den nächsten Monaten einsetzen. 

Dekarbonisierte Gase und Investitionssignale

E&M: Sie haben den Brennstoff gerade angesprochen. In welche Richtung muss es bei der Brennstofffrage gehen? 

Minderjahn: Perspektivisch braucht das Energiesystem klimaneutrale Brennstoffe und damit meine ich nicht nur Strom, sondern auch Moleküle − also klimaneutrale flüssige und gasförmige Brennstoffe. Die KWK hat den Vorteil, dass sie schon jetzt mit klimaneutralen Brennstoffen wie zum Beispiel Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden kann und teilweise bereits betrieben wird. Wasserstofffähig zu sein, ist bei der KWK keine Zukunftsmusik, sondern aktueller Stand der Technik. Entscheidend bleibt aber ein verlässlicher regulatorischer Rahmen, damit Unternehmen Investitionsentscheidungen treffen. Im Eckpunktepapier für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist nun eine Grüngasquote vorgesehen. Diese bewerten wir als Verband positiv, weil sie den Einsatz klimaneutraler Gase adressiert. Die Nutzung solcher Brennstoffe sollte aufgrund der knappen Verfügbarkeit aber in effizienten Technologien wie beispielsweise KWK erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung entscheidet jedoch über die Auswirkungen auf bestehende Biogas- und erneuerbare Strukturen, die darunter nicht leiden dürfen. 

E&M: Welche weiteren Schwerpunkte setzt der B.KWK in den kommenden Monaten?

Minderjahn: Wir begleiten die Gesetzgebungsverfahren und befassen uns intensiv mit den Marktregeln. Darüber hinaus wollen wir die Rolle der KWK in der öffentlichen Debatte stärker verankern. Themen wie Versorgungssicherheit und Systemstabilität betreffen nicht nur Fachkreise, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz. Mir ist wichtig, dass wir in den nächsten Monaten verstärkt über die Notwendigkeit der KWK für das Gelingen der Energiewende in der öffentlichen Debatte sprechen. 

Zur Person

Barbara Minderjahn leitet seit dem 15. Oktober 2025 den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung in Berlin. Zuvor arbeitete sie beim Beratungshaus Johanssen und Kretschmer mit Schwerpunkt Energiewende und Industrie. Von 2013 bis 2021 war Barbara Minderjahn acht Jahre lang beim VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.) − zuletzt als Geschäftsführerin/Hauptgeschäftsführerin.
 

 

Donnerstag, 2.04.2026, 09:31 Uhr
Heidi Roider
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„Die KWK steht mittendrin im System“
Barbara Minderjahn führt seit Oktober 2025 den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Im Interview spricht sie über gesetzliche Baustellen, Ausschreibungen und die Rolle grüner Gase. 
E&M: Frau Minderjahn, Sie stehen seit knapp einem halben Jahr an der Spitze des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) als Hauptgeschäftsführerin. Wie fällt Ihr erstes Fazit aus?

Minderjahn: Ich bin in der neuen Rolle beim B.KWK angekommen und denke, dass dieser Wechsel auch zum richtigen Zeitpunkt gekommen ist. In diesem Jahr müssen sehr viele energiepolitische Entscheidungen getroffen werden und die Kraft-Wärme-Kopplung spielt dabei eine zentrale Rolle. Ich habe das Gefühl, viel voranbringen zu können.

E&M: Die Branche wartet auf politische Signale − bei Ausschreibungen und Gesetzesvorhaben. Können Sie das Zögern in Berlin nachvollziehen, insbesondere im Bundeswirtschaftsministerium?

Minderjahn: Ich habe schon den Eindruck, dass in den Ministerien die bedeutende Rolle der KWK bekannt ist. Aber die Transformation des Energiesystems erhöht die Komplexität und auch die KWK hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Alte KWK-Lösungen tendierten stark zum Dauerläufer, moderne KWK-Konzepte sind das definitiv nicht mehr. Heutige Konzepte reagieren hochflexibel auf Markt- und Netzanforderungen. Sie stehen im Zentrum des Systems und liefern die Versorgungssicherheit und Resilienz, die das Energiesystem benötigt. Das ist aber womöglich noch nicht überall ausreichend bekannt. Klassische Stromerzeugung wirkt präsenter als KWK, obwohl KWK-Anlagen bei Stadtwerken und Versorgern vielerorts im Einsatz sind. Zu erklären, was eine KWK-Anlage leistet, bleibt daher eine wichtige Aufgabe − sowohl für uns als auch für die Ministerien.

Gesetze müssen miteinander verzahnt werden 
E&M: Sie fordern als Branchenverband eine Verankerung der KWK in drei anstehenden Gesetzesvorhaben: im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), im Kraftwerkssicherungsgesetz und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Warum?

Minderjahn: KWK-Anlagen sind wegen ihrer hohen Flexibilität, dezentralen Aufstellung und Effizienz nach unserer Auffassung unverzichtbare Bausteine eines neuen Energiesystems. Sie stabilisieren als Strom- und Wärmeerzeuger den urbanen und industriellen Bereich. Dezentrale Anlagen entlasten die Netze und senken auf diese Weise die Kosten für die Energiewende. Das betrifft KWK-Anlagen in allen Leistungsbereichen. Aus diesem Grund benötigen wir einen verlässlichen regulatorischen Rahmen. Derzeit stehen verschiedene Gesetze im Fokus, die vom Wärmebereich bis hin zur kritischen Infrastruktur reichen. Diese Spannbreite ergibt sich in erster Linie aufgrund von unterschiedlichen Größen, Einsatzgebieten und technischer Zusammensetzung der KWK-Anlagen, die durch diese verschiedenen Anforderungen jeweils im entsprechenden regulatorischen Rahmen geregelt werden müssen. Entscheidend dafür ist, dass ein künftiges Gebäudemodernisierungsgesetz, das Kraftwerkssicherungsgesetz sowie ein novelliertes KWKG miteinander klug verzahnt werden.
 
Barbara Minderjahn 
Quelle: VIK

E&M: Beim Gebäudemodernisierungsgesetz gab es nun den ersten Schritt, indem das Bundeswirtschaftsministerium Eckpunkte dazu veröffentlicht hat.

Minderjahn: Genau, damit ist ein erster wichtiger Schritt getan, weil nun im Gebäudemodernisierungsgesetz die Technologieoffenheit verankert wird. Wenn aber verschiedene Technologien weiterhin als mögliche Lösungsansätze im Gesetz genannt werden, muss auch die Wärme aus KWK-Anlagen im Gebäudemodernisierungsgesetz als Erfüllungsoption explizit genannt werden. Die KWK war zwar im alten GEG nicht verboten, sie war aber auch nie explizit erwähnt. Der Punkt ist: In vielen Quartiers- und Nahwärmekonzepten arbeiten Wärmepumpen und KWK immer häufiger systemisch zusammen. Diese Kombination fand bislang im Gesetz zu wenig Beachtung und ist bei Planern noch zu wenig bekannt. In der Realität spielt die KWK nicht nur bei der regionalen Strom- und Fernwärmeversorgung eine wichtige Rolle, sondern auch − als kleinere Anlage − im Rahmen von Nahwärmenetzen und bei der Versorgung von Gebäuden und Quartieren. Eine klare gesetzliche Benennung dieser systemischen Relevanz der KWK schafft hier Planungssicherheit.

Ausschreibungen und Wirtschaftlichkeit

E&M: Wie passt hier künftig das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dazu? 

Minderjahn: Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz liegt der zentrale Förderrahmen. Denn nur hier ist die Förderung dieser für das Energiesystem essenziellen Technologie geregelt und muss erhalten bleiben. Mit zunehmender Flexibilität sinken jedoch die Volllaststunden. Die Wirtschaftlichkeit muss dennoch gewährleistet bleiben, sonst werden keine KWK-Anlagen gebaut. Dafür erarbeiten wir derzeit Vorschläge zur Anpassung des Förderdesigns. Zunächst braucht die Branche beim KWKG aber vor allem Klarheit, wann die Novelle kommt. Das Ministerium stellt sie noch in diesem Jahr in Aussicht. Das ist ein wichtiges Signal. Wichtig wäre aber auch, dass eine neue Ausschreibungsverordnung mit dem KWKG erarbeitet und bis dahin schnellstmöglich die bestehende Verordnung verlängert wird.

E&M: Was bedeutet das für die KWK-Branche hierzulande?

Minderjahn: Wenn wir die Novellierung des KWKG erst zum Jahresende sehen und die Verlängerung der Ausschreibungsverordnung nicht vorgezogen wird, wird es in diesem Jahr keine einzige KWK-Ausschreibung geben. Die Branche braucht deshalb dringend beides: die sofortige Verlängerung der ausgelaufenen Ausschreibungsverordnung sowie ein reformiertes KWKG. 

E&M: Und die KWK soll auch zusätzlich im Kraftwerkssicherungsgesetz eine größere Rolle einnehmen ... 

Minderjahn: Ja. Wir sind als KWK-Branche der Ansicht, dass prinzipiell jedes neue Reservekraftwerk, das im Zuge des Kraftwerkssicherungsgesetzes gebaut wird, so ressourcenschonend wie möglich mit dem Brennstoff umgehen muss. Neue Kraftwerke sollten daher, wo möglich, als KWK-Anlagen ausgelegt werden. Im Kraftwerkssicherungsgesetz müssen unserer Ansicht nach die Ausschreibungskriterien aus diesem Grund so gestaltet sein, dass auch mehrere zusammengeschlossene KWK-Anlagen aus unterschiedlichen Leistungsbereichen teilnehmen können. Entscheidend sind Kriterien, die solche Konstellationen zulassen. Dafür werden wir uns ebenfalls in den nächsten Monaten einsetzen. 

Dekarbonisierte Gase und Investitionssignale

E&M: Sie haben den Brennstoff gerade angesprochen. In welche Richtung muss es bei der Brennstofffrage gehen? 

Minderjahn: Perspektivisch braucht das Energiesystem klimaneutrale Brennstoffe und damit meine ich nicht nur Strom, sondern auch Moleküle − also klimaneutrale flüssige und gasförmige Brennstoffe. Die KWK hat den Vorteil, dass sie schon jetzt mit klimaneutralen Brennstoffen wie zum Beispiel Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden kann und teilweise bereits betrieben wird. Wasserstofffähig zu sein, ist bei der KWK keine Zukunftsmusik, sondern aktueller Stand der Technik. Entscheidend bleibt aber ein verlässlicher regulatorischer Rahmen, damit Unternehmen Investitionsentscheidungen treffen. Im Eckpunktepapier für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist nun eine Grüngasquote vorgesehen. Diese bewerten wir als Verband positiv, weil sie den Einsatz klimaneutraler Gase adressiert. Die Nutzung solcher Brennstoffe sollte aufgrund der knappen Verfügbarkeit aber in effizienten Technologien wie beispielsweise KWK erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung entscheidet jedoch über die Auswirkungen auf bestehende Biogas- und erneuerbare Strukturen, die darunter nicht leiden dürfen. 

E&M: Welche weiteren Schwerpunkte setzt der B.KWK in den kommenden Monaten?

Minderjahn: Wir begleiten die Gesetzgebungsverfahren und befassen uns intensiv mit den Marktregeln. Darüber hinaus wollen wir die Rolle der KWK in der öffentlichen Debatte stärker verankern. Themen wie Versorgungssicherheit und Systemstabilität betreffen nicht nur Fachkreise, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz. Mir ist wichtig, dass wir in den nächsten Monaten verstärkt über die Notwendigkeit der KWK für das Gelingen der Energiewende in der öffentlichen Debatte sprechen. 

Zur Person

Barbara Minderjahn leitet seit dem 15. Oktober 2025 den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung in Berlin. Zuvor arbeitete sie beim Beratungshaus Johanssen und Kretschmer mit Schwerpunkt Energiewende und Industrie. Von 2013 bis 2021 war Barbara Minderjahn acht Jahre lang beim VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.) − zuletzt als Geschäftsführerin/Hauptgeschäftsführerin.
 

 

Donnerstag, 2.04.2026, 09:31 Uhr
Heidi Roider

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