Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Das öffentliche Interesse am „Verbraucherservice Energie“ der Bundesnetzagentur ist leicht rückläufig, liegt aber noch deutlich über dem Vor-Energiekrise-Niveau.
Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 rund 57.000 Anfragen und Beschwerden erhalten. Damit lag das Interesse auf einem nahezu vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr, als knapp 59.000 Eingänge verzeichnet wurden, heißt es in einer Mitteilung.
Der Verbraucherservice Energie ist Teil der Bonner Behörde. Der Service ist eine nationale Kontaktstelle für Verbraucher und informiert über Rechte im Energiebereich, geltende energierechtliche Vorschriften sowie über Vorgehensweisen bei Streitigkeiten mit Strom- oder Gaslieferanten.
Die eingehenden Anfragen im Energiebereich haben sich laut Bundesnetzagentur zwischen 2019 und 2025 deutlich erhöht. 2019 lag das Aufkommen noch bei rund 19.000 Eingängen. In den Folgejahren nahm die Zahl spürbar zu und erreichte 2022 bereits ein deutlich höheres Niveau. 2023 wurde mit rund 61.400 Anfragen der Höchstwert verzeichnet.
2024 ging die Zahl leicht auf knapp 59.000 zurück. 2025 lagen die Eingänge mit rund 57.000 erneut etwas niedriger, blieben aber deutlich über dem Niveau vor 2022. Inhaltlich dominierten über alle Jahre hinweg Fragen zu Energielieferverträgen, Preisen und Abrechnungen.
Stein des Anstoßes vor allem Stromverträge Der überwiegende Teil der Anfragen im vergangenen Jahr bezog sich auf die Stromversorgung, ein geringerer Anteil auf den Gasbereich. Thematisch dominierten Energielieferverträge. Besonders häufig ging es um Abrechnungen und die Zusammensetzung der Preise. Ein weiterer Schwerpunkt waren Fristen, innerhalb derer Lieferanten nach Vertragsbeendigung eine Schlussabrechnung erstellen müssen. Auch Fragen zum Kündigungsrecht bei Lieferverträgen spielten eine relevante Rolle.
Zu den aktuell am häufigsten gestellten Fragen zählen, innerhalb welcher Frist ein Lieferant eine Abrechnung erstellen muss, wie Verbraucher vorgehen können, wenn sie eine Vertragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl kein Vertrag abgeschlossen wurde, sowie die Frage, bei welchen Kunden intelligente Messsysteme eingebaut werden, heißt es weiter.
Die beim Verbraucherservice Energie eingehenden Informationen werden halbjährlich ausgewertet und aktualisiert. Darüber hinaus nutzt die Bundesnetzagentur die Daten, um mögliche Missstände im Energiemarkt zu identifizieren. Sie prüft, ob Energieversorger ihre energierechtlichen Verpflichtungen einhalten, und kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Unternehmen systematisch gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen.
Betroffene können sich schriftlich, aber auch telefonisch bei Fragen oder Problemen dorthin wenden. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fragen zu ihrer Energiebelieferung haben, können sie sich an die Bundesnetzagentur wenden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
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Freitag, 16.01.2026, 17:06 Uhr
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