Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Der Verband kommunaler Unternehmen skizziert in einem Positionspapier, wie die vermiedenen Netzentgelte effizient und zielgenau weiterentwickelt werden können.
Bereits im Mai des vergangenen Jahres kritisierte der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Stellungnahme zu einem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur deren Absicht, die sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) abzuschaffen.
Nun schaltet sich der Verband erneut in die Diskussion ein und legt ein eigenes Konzept vor, welches ein „Netzentlastungsentgelt“ vorsieht. Der VKU empfiehlt, dann Betreibern eine Vergütung zu gewähren, wenn ihre Anlagen das Stromnetz nachweislich in Spitzenlaststunden entlasten.
„Wir haben unseren Vorschlag an Bundesnetzagentur, Länderausschuss und Beirat übermittelt. Er hält das Netz stabil und die Kosten im Griff“, betont VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
„Das Netzentlastungsentgelt vergütet ausschließlich leistungswirksame Entlastung in den Stunden, die den Netzausbau treiben, und ist dadurch ein zielgenaues Instrument. Es basiert in der Abwicklung auf etablierten Prozessen und ist deshalb sofort anwendbar“, erklärt Liebing.
Grundlage für eine Auszahlung soll ein bundesweit einheitlicher Leistungspreis auf ÜNB-Basis sein. „Das Modell vermeidet Fehlanreize, hält die Verwaltung schlank und sorgt dafür, dass nur echte, messbare Entlastung vergütet wird“, fügt der VKU-Chef hinzu.
Besondere Bedeutung der KWKLiebing hebt besonders den Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung hervor und warnt: „KWK-Anlagen liefern Strom und Wärme hocheffizient und vor allem dezentral und passgenau. Fallen die vNNE weg, fehlen netzbezogene Preissignale. Das erhört die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten und erschwert den sicheren Netzbetrieb in einem zunehmenden volatilen Stromsystem.“
Die von der Bundesnetzagentur ab 2026 beabsichtigte schrittweise Senkung und ab 2029 vollständige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte komme „zur Unzeit“, nämlich „in einer entscheidenden Phase der Energiewende“, so Liebing, nämlich, wenn Wärmepumpen, E-Mobilität und neue Verbrauchergruppen wie Rechenzentren die Stromnetze zusätzlich belasten.
Die Betreiber dezentral einspeisender Erzeuger, wie etwa KWK-Anlagen, erhalten sogenannte vermiedene Netzentgelte. Es ist eine Vergütung dafür, dass der Strom direkt ins Verteilnetz eingespeist wird und nicht erst über vorgelagerte Netzebenen transportiert werden muss. Entsprechend werden diese Netzebenen entlastet, was wiederum Kosten vermeidet.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der allgemeinen Netzentgeltsystematik hat die Behörde eine dynamische Netzentgeltkomponente vorgeschlagen, die helfen soll, Netzengpässe zu reduzieren. Die Fahrweise von Erzeugungsanlagen soll über einen dynamischen Arbeitspreisanteil adressiert werden.
Der VKU gibt allerdings in seinem Positionspapier zu bedenken, dass noch völlig offen sei, ob die gewünschten Wirkungen tatsächlich eintreten und dass die entsprechenden Untersuchungen noch „erhebliche Zeit“ in Anspruch nehmen werden.
Während die Bundesnetzagentur wiederholt die vermiedenen Netzentgelte – deren rechtliche Grundlage stellt der § 18
StromNEV dar – kritisiert hat, sieht der Verband der kommunalen Unternehmen die damit einhergehenden „seit Jahren etablierten Abwicklungsprozesse“ als „zweckmäßig“ an. Deshalb sei der VKU-Vorschlag, der weitgehend auf bestehende Prozesse setze, „eine konsequente Weiterentwicklung im Sinne einer Evolution, nicht um eine grundlegende Neuausrichtung“.
Das
Positionspapier des VKU zum Netzentlastungsentgelt steht hier zum Download zur Verfügung.
Die Stellungnahme der VKU zum „
Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028“ steht ebenfalls zur Verfügung.
Freitag, 30.01.2026, 17:01 Uhr
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