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Energie & Management > Recht - Verbraucherzentrale: Vertragsstrafe für Voxenergie
Quelle: Shutterstock / sergign
Recht

Verbraucherzentrale: Vertragsstrafe für Voxenergie

Der Energieanbieter Voxenergie hat nach Angaben der Verbraucherorganisation gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat eine Vertragsstrafe gegen den Energieanbieter Voxenergie mit Sitz in Berlin durchgesetzt. Hintergrund sei ein Verstoß gegen eine bereits 2019 abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung teilte die Verbraucherorganisation mit. Das Unternehmen sei daher vom Landgericht Berlin II zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt worden. Die Höhe wurde nicht mitgeteilt. 

Nach Angaben der Verbraucherzentrale hatte sie Voxenergie bereits 2019 wegen aus ihrer Sicht unlauterer Geschäftspraktiken abgemahnt. Beanstandet wurden unter anderem Formulare für Umzugsmeldungen, die den Eindruck erweckt hätten, dass für den Nachweis eines Umzugs nur bestimmte Unterlagen wie Übergabeprotokolle, Mietverträge oder Ummeldebescheinigungen akzeptiert würden. 

Zudem habe das Unternehmen von Kunden verlangt, den Grundpreis des bisherigen Vertrags auch nach einem Umzug weiterzuzahlen, obwohl am neuen Wohnort noch keine Belieferung erfolgt sei. Eine Erstattung sei erst nach erfolgreicher Schaltung am neuen Wohnort in Aussicht gestellt worden.

Im Rahmen der damaligen Abmahnung habe sich Voxenergie verpflichtet, diese Praktiken künftig zu unterlassen. Für jeden weiteren Verstoß sei eine Vertragsstrafe vereinbart worden. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale habe sich das Unternehmen jedoch erneut nicht an die Vereinbarung gehalten.

„Nachdem der Anbieter die Zahlung zunächst verweigerte, wurde er letztlich auf die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen hin vom Landgericht Berlin II dazu verurteilt“, teilte die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit.

Voxenergie erhält damit nach Angaben der Verbraucherzentrale die vereinbarte Vertragsstrafe auferlegt. Die Mitteilung der Verbraucherzentrale gibt den Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder.

Die Voxenergie GmbH gehört vollständig der Primaholding GmbH mit Sitz in Berlin. Diese Holding bündelt mehrere Unternehmen aus den Bereichen Energie und Telekommunikation. (sag)

Donnerstag, 16.07.2026, 14:58 Uhr
Stefan Sagmeister
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Verbraucherzentrale: Vertragsstrafe für Voxenergie
Der Energieanbieter Voxenergie hat nach Angaben der Verbraucherorganisation gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat eine Vertragsstrafe gegen den Energieanbieter Voxenergie mit Sitz in Berlin durchgesetzt. Hintergrund sei ein Verstoß gegen eine bereits 2019 abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung teilte die Verbraucherorganisation mit. Das Unternehmen sei daher vom Landgericht Berlin II zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt worden. Die Höhe wurde nicht mitgeteilt. 

Nach Angaben der Verbraucherzentrale hatte sie Voxenergie bereits 2019 wegen aus ihrer Sicht unlauterer Geschäftspraktiken abgemahnt. Beanstandet wurden unter anderem Formulare für Umzugsmeldungen, die den Eindruck erweckt hätten, dass für den Nachweis eines Umzugs nur bestimmte Unterlagen wie Übergabeprotokolle, Mietverträge oder Ummeldebescheinigungen akzeptiert würden. 

Zudem habe das Unternehmen von Kunden verlangt, den Grundpreis des bisherigen Vertrags auch nach einem Umzug weiterzuzahlen, obwohl am neuen Wohnort noch keine Belieferung erfolgt sei. Eine Erstattung sei erst nach erfolgreicher Schaltung am neuen Wohnort in Aussicht gestellt worden.

Im Rahmen der damaligen Abmahnung habe sich Voxenergie verpflichtet, diese Praktiken künftig zu unterlassen. Für jeden weiteren Verstoß sei eine Vertragsstrafe vereinbart worden. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale habe sich das Unternehmen jedoch erneut nicht an die Vereinbarung gehalten.

„Nachdem der Anbieter die Zahlung zunächst verweigerte, wurde er letztlich auf die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen hin vom Landgericht Berlin II dazu verurteilt“, teilte die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit.

Voxenergie erhält damit nach Angaben der Verbraucherzentrale die vereinbarte Vertragsstrafe auferlegt. Die Mitteilung der Verbraucherzentrale gibt den Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder.

Die Voxenergie GmbH gehört vollständig der Primaholding GmbH mit Sitz in Berlin. Diese Holding bündelt mehrere Unternehmen aus den Bereichen Energie und Telekommunikation. (sag)

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