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Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist die Registrierung für den Online-Kundenservice von Vattenfall irreführend.
Der Vattenfall-Konzern hat im Rahmen einer Rabatt-Aktion seinen Kunden Gutscheine angeboten. Diese Gutscheine konnten abgerufen werden, wenn sich Kunden dafür in einem Online-Portal registrieren. Zwar konnte dort die Erklärung "Ich möchte auch Rechnungen online erhalten" deaktiviert werden, doch in den zustimmungspflichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird festgelegt, dass Vattenfall die Rec
Montag, 20.03.2017, 16:03 Uhr
Andreas Kögler
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