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Energie & Management > Photovoltaik - Verbraucherschützer kritisieren EEG-Reformpläne
Quelle: Fotolia / KB3
Photovoltaik

Verbraucherschützer kritisieren EEG-Reformpläne

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht im geplanten Umbau der EEG-Förderung erhebliche Risiken für den weiteren Ausbau kleiner Photovoltaikanlagen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert Nachbesserungen am Kabinettsentwurf für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zwar unterstütze der Verband das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker an Markt- und Netzsignalen auszurichten. Die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen bis 25 kW und die verpflichtende Direktvermarktung könnten jedoch den dezentralen PV-Ausbau privater Haushalte ausbremsen, heißt es in einer Stellungnahme.

Nach dem Gesetzentwurf sollen neue Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 kW ihren Strom künftig grundsätzlich direkt vermarkten. Als Übergangsregelung ist für einen begrenzten Zeitraum eine Netzbetreiberabnahme vorgesehen. Zusätzlich soll ein Direktvermarktungsbonus den Einstieg in das neue System erleichtern. Der VZBV hält diesen Übergang zwar grundsätzlich für richtig, sieht die Voraussetzungen für eine verpflichtende Direktvermarktung kleiner Anlagen jedoch noch nicht als erfüllt an. 

Aus Sicht des Verbands fehlt es derzeit sowohl an wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodellen als auch an einer flächendeckend funktionierenden Abwicklung. Studien des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE), auf die sich die Verbraucherschützer beziehen, zeigten, dass sich die Amortisationszeit kleiner PV-Anlagen durch den Wechsel in die Direktvermarktung um zwei bis drei Jahre verlängern könne. Um die bisherigen Erträge zu erreichen, wäre demnach eine deutlich höhere Eigenverbrauchsquote erforderlich. Zudem entstünden zusätzliche Kosten für Direktvermarkter und ein höherer organisatorischer Aufwand für Anlagenbetreiber.

Verband schlägt längere Übergangsregeln vor

Hinzu komme, dass Marktakteure die Direktvermarktung kleiner Überschussanlagen derzeit vielfach noch nicht als wirtschaftlich ansehen. Als wesentliche Hemmnisse nennt die Stellungnahme hohe Fixkosten, eine bislang unzureichend digitalisierte Marktkommunikation sowie ineffiziente Datenaustauschprozesse. Auch bei optimalen Abläufen werde die Wirtschaftlichkeit kleiner Anlagen infrage gestellt.

Nach Einschätzung des VZBV verlagert der Gesetzentwurf die Risiken des Systemwechsels zu stark auf private Anlagenbetreiber. Diese müssten künftig darauf vertrauen, einen geeigneten Direktvermarkter zu finden und darauf, dass Netzbetreiber die notwendigen Prozesse rechtzeitig bereitstellen. Solange dies nicht gewährleistet sei, sollten verlässliche Vergütungsmechanismen erhalten bleiben.

Der Verband schlägt unter anderem eine längere Übergangsregelung zur Netzbetreiberabnahme und ein mehrstufiges Modell zur schrittweisen Reduktion der Zahlungen vor. Alternativ sei eine dynamische Einspeisevergütung in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif den Übergang denkbar.

„Die Netzbetreiber müssten den Strom zum aktuellen Börsenstrompreis vermarkten und die Erlöse unter Abzug einer geringen Gebühr an die Anlagenbetreibenden weiterreichen. Dies würde die Rentabilität erhalten und das EEG-Konto dennoch nicht belasten“, heißt es wörtlich in einer Stellungnahme des Verbands.

Sanktionsmechanismus für Verteilnetzbetreiber

Besonders kritisch bewertet der VZBV die Rolle der Verteilnetzbetreiber. Die für eine flächendeckende Direktvermarktung erforderlichen Prozesse seien vielerorts noch nicht vorhanden. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Betreiber kleiner PV-Anlagen nach Auslaufen der Übergangsregelungen weder eine Einspeisevergütung noch Erlöse aus der Direktvermarktung erhielten, weil Netzbetreiber ihre Aufgaben nicht erfüllten. Der Verband fordert deshalb einen Sanktionsmechanismus für Verteilnetzbetreiber sowie die Prüfung von Entschädigungsansprüchen für betroffene Anlagenbetreiber.

Insgesamt warnen die Verbraucherschützer davor, die Teilhabe privater Haushalte an der Energiewende zu gefährden. Photovoltaikanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern trügen nicht nur zur kostengünstigen Stromversorgung bei, sondern förderten auch Investitionen in Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher. Deshalb müsse der Übergang zur verpflichtenden Direktvermarktung so ausgestaltet werden, dass Planungssicherheit und Investitionsanreize für private Haushalte erhalten blieben. (fw)

Die Stellungnahme des VZBV steht im Internet zum Download zur Verfügung.

Montag, 27.07.2026, 17:13 Uhr
Fritz Wilhelm
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Verbraucherschützer kritisieren EEG-Reformpläne
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht im geplanten Umbau der EEG-Förderung erhebliche Risiken für den weiteren Ausbau kleiner Photovoltaikanlagen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert Nachbesserungen am Kabinettsentwurf für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zwar unterstütze der Verband das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker an Markt- und Netzsignalen auszurichten. Die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen bis 25 kW und die verpflichtende Direktvermarktung könnten jedoch den dezentralen PV-Ausbau privater Haushalte ausbremsen, heißt es in einer Stellungnahme.

Nach dem Gesetzentwurf sollen neue Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 kW ihren Strom künftig grundsätzlich direkt vermarkten. Als Übergangsregelung ist für einen begrenzten Zeitraum eine Netzbetreiberabnahme vorgesehen. Zusätzlich soll ein Direktvermarktungsbonus den Einstieg in das neue System erleichtern. Der VZBV hält diesen Übergang zwar grundsätzlich für richtig, sieht die Voraussetzungen für eine verpflichtende Direktvermarktung kleiner Anlagen jedoch noch nicht als erfüllt an. 

Aus Sicht des Verbands fehlt es derzeit sowohl an wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodellen als auch an einer flächendeckend funktionierenden Abwicklung. Studien des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE), auf die sich die Verbraucherschützer beziehen, zeigten, dass sich die Amortisationszeit kleiner PV-Anlagen durch den Wechsel in die Direktvermarktung um zwei bis drei Jahre verlängern könne. Um die bisherigen Erträge zu erreichen, wäre demnach eine deutlich höhere Eigenverbrauchsquote erforderlich. Zudem entstünden zusätzliche Kosten für Direktvermarkter und ein höherer organisatorischer Aufwand für Anlagenbetreiber.

Verband schlägt längere Übergangsregeln vor

Hinzu komme, dass Marktakteure die Direktvermarktung kleiner Überschussanlagen derzeit vielfach noch nicht als wirtschaftlich ansehen. Als wesentliche Hemmnisse nennt die Stellungnahme hohe Fixkosten, eine bislang unzureichend digitalisierte Marktkommunikation sowie ineffiziente Datenaustauschprozesse. Auch bei optimalen Abläufen werde die Wirtschaftlichkeit kleiner Anlagen infrage gestellt.

Nach Einschätzung des VZBV verlagert der Gesetzentwurf die Risiken des Systemwechsels zu stark auf private Anlagenbetreiber. Diese müssten künftig darauf vertrauen, einen geeigneten Direktvermarkter zu finden und darauf, dass Netzbetreiber die notwendigen Prozesse rechtzeitig bereitstellen. Solange dies nicht gewährleistet sei, sollten verlässliche Vergütungsmechanismen erhalten bleiben.

Der Verband schlägt unter anderem eine längere Übergangsregelung zur Netzbetreiberabnahme und ein mehrstufiges Modell zur schrittweisen Reduktion der Zahlungen vor. Alternativ sei eine dynamische Einspeisevergütung in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif den Übergang denkbar.

„Die Netzbetreiber müssten den Strom zum aktuellen Börsenstrompreis vermarkten und die Erlöse unter Abzug einer geringen Gebühr an die Anlagenbetreibenden weiterreichen. Dies würde die Rentabilität erhalten und das EEG-Konto dennoch nicht belasten“, heißt es wörtlich in einer Stellungnahme des Verbands.

Sanktionsmechanismus für Verteilnetzbetreiber

Besonders kritisch bewertet der VZBV die Rolle der Verteilnetzbetreiber. Die für eine flächendeckende Direktvermarktung erforderlichen Prozesse seien vielerorts noch nicht vorhanden. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Betreiber kleiner PV-Anlagen nach Auslaufen der Übergangsregelungen weder eine Einspeisevergütung noch Erlöse aus der Direktvermarktung erhielten, weil Netzbetreiber ihre Aufgaben nicht erfüllten. Der Verband fordert deshalb einen Sanktionsmechanismus für Verteilnetzbetreiber sowie die Prüfung von Entschädigungsansprüchen für betroffene Anlagenbetreiber.

Insgesamt warnen die Verbraucherschützer davor, die Teilhabe privater Haushalte an der Energiewende zu gefährden. Photovoltaikanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern trügen nicht nur zur kostengünstigen Stromversorgung bei, sondern förderten auch Investitionen in Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher. Deshalb müsse der Übergang zur verpflichtenden Direktvermarktung so ausgestaltet werden, dass Planungssicherheit und Investitionsanreize für private Haushalte erhalten blieben. (fw)

Die Stellungnahme des VZBV steht im Internet zum Download zur Verfügung.

Montag, 27.07.2026, 17:13 Uhr
Fritz Wilhelm

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