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Innogy darf Verbraucher nicht mehr für Werbezwecke anrufen, ohne dass diese dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat über ihren Marktwächter Energie vor dem Landgericht Essen ein Urteil gegen Innogy SE erreicht. Demnach ist dem Unternehmen künftig untersagt, Verbraucher ohne deren vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Solche Werbeanrufe sind in Deutschland grundsätzlich verboten, Innogy hatte sie über das Unternehmen MDV Mitteldeutsche Verwaltungsgesellschaft
Donnerstag, 11.01.2018, 14:19 Uhr
Jonas Rosenberger
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