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Energie & Management > Recht - Stadtwerke Aalen und Ex-Chef ringen weiter um gütliches Ende
Quelle: Shutterstock / sergign
Recht

Stadtwerke Aalen und Ex-Chef ringen weiter um gütliches Ende

Die Hoffnung auf eine gütliche Verständigung lebt noch: Die Stadtwerke Aalen und ihr früherer Geschäftsführer gehen für eine außergerichtliche Einigung in die Verlängerung.
Hier eine Forderung von 640.000 Euro, dort eine offene Rechnung über 4,385 Millionen Euro – diese beeindruckenden Beträge stehen einander in einem baden-württembergischen Rechtsstreit gegenüber. Womöglich kann das Landgericht Ellwangen in der Auseinandersetzung untätig bleiben.

Die Fehde tragen die Stadtwerke Aalen und Christoph Trautmann juristisch aus. Trautmann war Anfang 2019 als Geschäftsführer beim Versorger angetreten und hatte seinen ersten Fünf-Jahres-Vertrag Ende April 2023 verlängert. Dann war am 13. Dezember 2024 für ihn urplötzlich Schluss am oberen Kocher.

Trautmann wurde – mitsamt des kaufmännischen Leiters – für ein Millionendefizit verantwortlich gemacht und ebenso wie der Prokurist vor die Tür gesetzt (wir berichteten). Gegen die fristlose Entlassung wehrte er sich mit einer Klage vor dem Landgericht Ellwangen. Dieses belehrte beide Seiten, so ein Gerichtssprecher auf Anfrage dieser Redaktion, im November 2025 darüber, dass ein Rechtsstreit vor Gericht sich über Jahre hinziehen und teuer werden könne.

Gericht verlängert Frist für eine gütliche Einigung

Daraufhin ließen beide Seiten das Interesse an einer außergerichtlichen Einigung erkennen. Dafür räumte das Gericht ihnen eine Frist bis Ende März 2026 ein. Die ist nun zwar verstrichen. Doch das Landgericht kam dem Wunsch auf Verlängerung nach und gestattete eine bis in den Mai verlängerte Frist.

Christoph Trautmann zweifelt die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Entlassung an und will Entschädigung für ausbleibende Gehälter. Außerdem beklagt er eine Rufschädigung durch das Verhalten der Stadtwerke. Er pocht daher auf eine Zahlung von 640.000 Euro.

Der Versorger hat in seiner Widerklage einen Schaden von mindestens 4,4 Millionen Euro durch das angebliche Missmanagement errechnet. Die spannende Frage bei den Verhandlungen ist, wie hier ein Kompromiss aussehen kann. Dass er an die Öffentlichkeit gelangt, ist nicht sicher.

Kaufmännischer Leiter und Versorger legen Streit bei

Unterdessen hatte das für den vormaligen kaufmännischen Leiter und Prokuristen der Stadtwerke zuständige Arbeitsgericht Stuttgart im November für den Entlassenen geurteilt (wir berichteten). Dagegen hatte der Aalener Versorger am 6. Februar 2026 Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eingelegt, wie ein Sprecher des Stuttgarter Gerichts auf Anfrage mitteilte.

Die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts war dadurch mit dem Fall befasst, allerdings nur etwa einen Monat. Denn laut Angabe des Gerichts einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, den sie am 12. März schlossen. Das Berufungsverfahren ist damit zu den Akten gelegt. Ein Sprecher der Stadtwerke Aalen richtete aus, dass das Unternehmen sich in dieser Angelegenheit nicht äußern wolle.

Arbeitsgerichte – oder in diesem Berufungsfalle eben das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg als nächste Instanz – sind für weisungsgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig. Geschäftsführer wie Christoph Trautmann fallen nicht darunter, in ihren Angelegenheiten entscheidet ein Landgericht.

Dienstag, 14.04.2026, 17:38 Uhr
Volker Stephan
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Stadtwerke Aalen und Ex-Chef ringen weiter um gütliches Ende
Die Hoffnung auf eine gütliche Verständigung lebt noch: Die Stadtwerke Aalen und ihr früherer Geschäftsführer gehen für eine außergerichtliche Einigung in die Verlängerung.
Hier eine Forderung von 640.000 Euro, dort eine offene Rechnung über 4,385 Millionen Euro – diese beeindruckenden Beträge stehen einander in einem baden-württembergischen Rechtsstreit gegenüber. Womöglich kann das Landgericht Ellwangen in der Auseinandersetzung untätig bleiben.

Die Fehde tragen die Stadtwerke Aalen und Christoph Trautmann juristisch aus. Trautmann war Anfang 2019 als Geschäftsführer beim Versorger angetreten und hatte seinen ersten Fünf-Jahres-Vertrag Ende April 2023 verlängert. Dann war am 13. Dezember 2024 für ihn urplötzlich Schluss am oberen Kocher.

Trautmann wurde – mitsamt des kaufmännischen Leiters – für ein Millionendefizit verantwortlich gemacht und ebenso wie der Prokurist vor die Tür gesetzt (wir berichteten). Gegen die fristlose Entlassung wehrte er sich mit einer Klage vor dem Landgericht Ellwangen. Dieses belehrte beide Seiten, so ein Gerichtssprecher auf Anfrage dieser Redaktion, im November 2025 darüber, dass ein Rechtsstreit vor Gericht sich über Jahre hinziehen und teuer werden könne.

Gericht verlängert Frist für eine gütliche Einigung

Daraufhin ließen beide Seiten das Interesse an einer außergerichtlichen Einigung erkennen. Dafür räumte das Gericht ihnen eine Frist bis Ende März 2026 ein. Die ist nun zwar verstrichen. Doch das Landgericht kam dem Wunsch auf Verlängerung nach und gestattete eine bis in den Mai verlängerte Frist.

Christoph Trautmann zweifelt die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Entlassung an und will Entschädigung für ausbleibende Gehälter. Außerdem beklagt er eine Rufschädigung durch das Verhalten der Stadtwerke. Er pocht daher auf eine Zahlung von 640.000 Euro.

Der Versorger hat in seiner Widerklage einen Schaden von mindestens 4,4 Millionen Euro durch das angebliche Missmanagement errechnet. Die spannende Frage bei den Verhandlungen ist, wie hier ein Kompromiss aussehen kann. Dass er an die Öffentlichkeit gelangt, ist nicht sicher.

Kaufmännischer Leiter und Versorger legen Streit bei

Unterdessen hatte das für den vormaligen kaufmännischen Leiter und Prokuristen der Stadtwerke zuständige Arbeitsgericht Stuttgart im November für den Entlassenen geurteilt (wir berichteten). Dagegen hatte der Aalener Versorger am 6. Februar 2026 Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eingelegt, wie ein Sprecher des Stuttgarter Gerichts auf Anfrage mitteilte.

Die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts war dadurch mit dem Fall befasst, allerdings nur etwa einen Monat. Denn laut Angabe des Gerichts einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, den sie am 12. März schlossen. Das Berufungsverfahren ist damit zu den Akten gelegt. Ein Sprecher der Stadtwerke Aalen richtete aus, dass das Unternehmen sich in dieser Angelegenheit nicht äußern wolle.

Arbeitsgerichte – oder in diesem Berufungsfalle eben das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg als nächste Instanz – sind für weisungsgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig. Geschäftsführer wie Christoph Trautmann fallen nicht darunter, in ihren Angelegenheiten entscheidet ein Landgericht.

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