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Geplante EEG- und Netzregeln könnten Solarparks verteuern und den Ausbau bremsen. Der BSW-Solar fordert deshalb Nachbesserungen und höhere Ausschreibungsgrenzen.
Neue Solarparks erzeugen Strom nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) derzeit für rund 5 Cent/kWh. Damit zählt Photovoltaik (PV) zu den günstigsten Formen der Stromerzeugung in Deutschland. Die Bundesregierung will mit Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und neuen Netzregeln die Kosten der Energiewende weiter senken. Der BSW-Solar warnt jedoch, dass mehrere der geplanten Regelungen den Bau neuer Solarparks verteuern und den Ausbau bremsen könnten.
Nach Schätzungen des Verbandes könnten die Stromerzeugungskosten neuer Solarparks durch die vorgesehenen Änderungen um mehr als einen Cent/kWh steigen. Als möglichen Kostentreiber nennt der BSW-Solar unter anderem die geplante teilweise Streichung von Entschädigungszahlungen bei temporären Netzengpässen. Hinzu kämen eine vorgesehene Begrenzung der Einspeiseleistung, geplante Netzentgelte für die Einspeisung von Solarstrom sowie zusätzliche kommunale Abgaben.
Neue Auflagen machen Solarstrom teurer
„Solaranlagen sind ein Kostensenker der Energiewende. Wer sie mit neuen Abgaben und Auflagen belastet, macht Strom nicht günstiger, sondern teurer“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Der Verband fordert die Mitglieder des Bundestages auf, die Gesetzentwürfe grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere sollten neue regulatorische Marktbarrieren und zusätzliche Kosten für Solarparks vermieden werden.
Eine zentrale Rolle spielt dabei der Gebotshöchstwert in den Solarpark-Ausschreibungen. Dieser liegt derzeit gesetzlich bei 5,9 Cent/kWh. Nach Einschätzung des Verbands könnte dieser Wert unter den geplanten zusätzlichen Belastungen für die Mehrzahl künftiger Solarparkprojekte zu einer Finanzierungshürde werden.
Falls die Bundesregierung an den geplanten Maßnahmen festhält, müsse der Gebotshöchstwert deshalb auf 7,5 Cent/kWh angehoben werden. Andernfalls könnten sich weniger Projekte an den Ausschreibungen beteiligen, was aus Sicht des Verbandes auch den Wettbewerb beeinträchtigen würde.
BSW warnt vor regionalen Nachteilen
Kritisch sieht der BSW-Solar speziell den geplanten sogenannten Redispatch-Vorbehalt. Danach könnten neue Solarparks in Regionen, in denen häufiger Netzengpässe auftreten, schlechtere Förderbedingungen erhalten. Der Verband befürchtet, dass dadurch in großen Teilen Deutschlands der wirtschaftliche Betrieb neuer Anlagen erschwert werden könnte.
„Es darf nicht dazu kommen, dass temporäre Netzengpässe faktisch zu solaren Sperrzonen führen“, sagt Körnig. Netzprobleme müssten stattdessen durch einen schnelleren Netzausbau, Speicher und eine intelligentere Nutzung der vorhandenen Netze gelöst werden.
Auch weitere geplante Regelungen könnten sich nach Einschätzung des BSW-Solar auf die Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen auswirken. Dazu zählt der Verband die geplante Ausgestaltung von Differenzverträgen (CfD) sowie Einspeisenetzentgelte. Beide Regelungen könnten die Kosten für Bau und Betrieb von Solarparks erhöhen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich bereits unabhängig von den geplanten Änderungen verschlechtert, erklärt der Verband. Dazu zählt der BSW-Solar steigende Kosten für Netzanschlüsse, zusätzliche Abgaben in einzelnen Bundesländern und zunehmende Erlösverluste während Phasen negativer Strompreise.
Wenn mehrere Belastungen gleichzeitig hinzukämen, könnten bislang wirtschaftliche Solarparks unrentabel werden, warnt Körnig. Das könne sowohl Projekte mit EEG-Förderung als auch Solarparks treffen, die ihren Strom ohne Förderung direkt am Markt verkaufen.
Agri-PV könnte unwirtschaftlich werden
Nach Einschätzung des BSW-Solar könnten die geplanten Änderungen auch sogenannte „Besondere Solaranlagen“ ausbremsen. Dazu gehören unter anderem Agri-PV, bei der landwirtschaftliche Nutzung und Solarstromerzeugung auf derselben Fläche kombiniert werden, sowie Moor-PV, Parkplatz-PV und schwimmende Solaranlagen.
Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Verbandes vor, das bisherige eigene Ausschreibungssegment für „Besondere Solaranlagen“ abzuschaffen. Für Agri-PV und Moor-PV soll stattdessen ein Bonus von 0,5 Cent/kWh eingeführt werden. Parkplatz-PV und schwimmende Solaranlagen wären von diesem Bonus demnach nicht erfasst.
„Der vorgesehene Bonus reicht für einen breiten Markthochlauf von Agri-PV und Moor-PV nicht aus“, sagt Körnig. Da diese Anlagen aufgrund ihrer Konstruktion häufig höhere Kosten verursachten als klassische Solarparks, sollten sie nach Auffassung des BSW-Solar weiterhin ein eigenes Ausschreibungsvolumen erhalten. Ohne eine solche Regelung drohe diesen Technologien, auf Nischenanwendungen beschränkt zu bleiben. (sh)
Freitag, 11.09.2026, 11:55 Uhr
Susanne Harmsen
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