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Energie & Management > Stromspeicher - Senec weiter im Blick der Marktaufsicht
Quelle: Fotolia / sdecoret
Stromspeicher

Senec weiter im Blick der Marktaufsicht

Der PV-Speicherhersteller Senec muss die Marktaufsicht über seine „Korrekturmaßnahmen“ ins Bild setzen. Und der Branchenverband BVES erwägt ein neues Gütesiegel für Speicher.
Der Speicherhersteller Senec hat Kunden im November darüber informiert, dass nun die angekündigte „langfristig tragfähige Lösung für Ihren Speicher“ vorliege: Von kommendem Sommer an will das Unternehmen bei Geräten, deren Kapazität es sicherheitshalber gedrosselt hat, gratis die Module tauschen.

Für den Zeithorizont gibt es einen Grund, über den Senec im Kundenschreiben nicht spricht: Senec hat sich mit der Marktaufsicht darauf verständigt, „der Behörde ausreichend Zeit zur Plausibilitätsprüfung einzuräumen“, teilt die Landesdirektion Sachsen (LDS) auf Anfrage mit.

Wie ein Veto-Recht

Laut Produktsicherheitsverordnung muss Senec die Marktaufsicht „unter anderem über die ergriffenen freiwilligen Maßnahme informieren“, ist zu erfahren. In diesem Zuge habe die LDS „die Möglichkeit, die Korrekturmaßnahmen zu hinterfragen und bei Bedarf behördlich zu intervenieren“. Vergleichbar mit einem „Veto-Recht“, erläutert die Behörde.

Aber: „Streng genommen dürfen die Maßnahmen ohne Zustimmung der LDS umgesetzt werden“, so ein LDS-Sprecher. Das sei sinnvoll, „um im Notfall schnelles Handeln zu ermöglichen, ohne (...) langwierige Untersuchungen einer Behörde – gerade bei technisch komplizierten Sachverhalten – abwarten zu müssen“. Man dürfe aber immer einschreiten, „um Zeit zur Betrachtung der Maßnahme zu erhalten“.

Ein solche „Betrachtung“ stößt an Grenzen: „Eine Norm zur technisch-physikalischen Prüfung des Gesamtsystems existiert derzeit nicht. Es ist deshalb schwer, geeignete (...) Dienstleister zu finden (...). Auch die LDS selbst kann aufgrund der vergleichsweise jungen Technologie und der hohen technischen und theoretischen Komplexität derzeit keine Prüfungen durchführen“, so der LDS-Sprecher. Was bleibt, sind Herstellerangaben.
 
Fünf Normen im Prüfbericht von Senec

Bei den gedrosselten Speichertypen kam die Behörde zu keinen Beanstandungen im Hinblick auf die Einhaltung der Herstellerpflichten (wir berichteten). Der aktuelle Prüfbericht, den Senec der Marktaufsicht dazu vorgelegte, erwähnt laut LDS fünf Normen, deren Einhaltung ein von Senec beauftragtes Prüfinstitut geprüft habe. IEC 62133, DIN EN 62619:2017-11, UN38.3, IEC 62109-1:2011 und IEC 62109-2:2011.

Ralf Haselhuhn hält dieses Prüfraster für ungenügend. Die IEC 62133 gelte für wiederaufladbare Lithium-Batterien, vor allem in Konsumgütern, erklärt der Normen-Fachmann der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Die UN38.3 enthalte Vorgaben für den Transporttest von Li-Batterien. Und die IEC 62109-1:2011 und IEC 62109-2:2011 seien Normen für PV-Wechselrichter. „Insofern wurde nicht viel Relevantes geprüft“, sagt Haselhuhn dieser Redaktion.

Positiv sieht er den Hinweis auf DIN EN 62619:2017-11. Diese Norm enthält Sicherheitsanforderungen an sekundäre Lithiumzellen und -batterien in industriellen Anwendungen. Haselhuhn findet auch gut, dass Senec auf die VDE-Anwendungsregel 2510-50 hinweist. „Bei dem Hinweis (...) handelt es sich um eine Herstellererklärung, die rechtlich bindend ist“, erklärt er. Die 2510-50 ziele auf die „funktionale Sicherheit des Systems“. Derzeit werde sie überarbeitet, aber schon jetzt sei man damit in Deutschland am weitesten, was die Sicherheit von PV-Speichern betrifft.

BVES begrüßt neue Batterieverordnung

Die DGS spricht sich generell für mehr als eine Herstellererklärung aus. „Wir würden zusätzliche Zertifizierungen und Prüfungen entsprechend der neuen VDE-Anwendungsregel 2510-50 begrüßen“, sagt Haselhuhn. Auch aus Herstellerkreisen ist jüngst die Forderung nach strengeren Sicherheitstests für Batteriespeicher laut geworden.

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) wiederum weist auf die EU-Batterieverordnung hin, die im August in Kraft getreten ist. „Wir begrüßen diese (...); es gilt, sie schnell in Normen umzusetzen“, sagt Geschäftsführer Urban Windelen. Die Verordnung zielt auf den gesamten Lebenszyklus – von der Lieferkette bis zum Recycling. Und: „Der Propagationstest wird, wie auch von uns empfohlen, künftig Pflicht sein“, erklärt Windelen. Dabei werden Batteriezellen aufgeheizt oder überladen oder mechanisch beschädigt.

Darüber hinaus sieht Windelen keinen Regelungsbedarf. „Wir brauchen keine zusätzlichen Vorgaben, sondern bessere Kontrolle der geltenden Standards.“ Man spreche derzeit mit den Mitgliedsunternehmen, ein freiwilliges Gütesiegel zu entwickeln − als „Faktencheck“ der technischen Unterlagen.

Freitag, 8.12.2023, 13:31 Uhr
Manfred Fischer
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Senec weiter im Blick der Marktaufsicht
Der PV-Speicherhersteller Senec muss die Marktaufsicht über seine „Korrekturmaßnahmen“ ins Bild setzen. Und der Branchenverband BVES erwägt ein neues Gütesiegel für Speicher.
Der Speicherhersteller Senec hat Kunden im November darüber informiert, dass nun die angekündigte „langfristig tragfähige Lösung für Ihren Speicher“ vorliege: Von kommendem Sommer an will das Unternehmen bei Geräten, deren Kapazität es sicherheitshalber gedrosselt hat, gratis die Module tauschen.

Für den Zeithorizont gibt es einen Grund, über den Senec im Kundenschreiben nicht spricht: Senec hat sich mit der Marktaufsicht darauf verständigt, „der Behörde ausreichend Zeit zur Plausibilitätsprüfung einzuräumen“, teilt die Landesdirektion Sachsen (LDS) auf Anfrage mit.

Wie ein Veto-Recht

Laut Produktsicherheitsverordnung muss Senec die Marktaufsicht „unter anderem über die ergriffenen freiwilligen Maßnahme informieren“, ist zu erfahren. In diesem Zuge habe die LDS „die Möglichkeit, die Korrekturmaßnahmen zu hinterfragen und bei Bedarf behördlich zu intervenieren“. Vergleichbar mit einem „Veto-Recht“, erläutert die Behörde.

Aber: „Streng genommen dürfen die Maßnahmen ohne Zustimmung der LDS umgesetzt werden“, so ein LDS-Sprecher. Das sei sinnvoll, „um im Notfall schnelles Handeln zu ermöglichen, ohne (...) langwierige Untersuchungen einer Behörde – gerade bei technisch komplizierten Sachverhalten – abwarten zu müssen“. Man dürfe aber immer einschreiten, „um Zeit zur Betrachtung der Maßnahme zu erhalten“.

Ein solche „Betrachtung“ stößt an Grenzen: „Eine Norm zur technisch-physikalischen Prüfung des Gesamtsystems existiert derzeit nicht. Es ist deshalb schwer, geeignete (...) Dienstleister zu finden (...). Auch die LDS selbst kann aufgrund der vergleichsweise jungen Technologie und der hohen technischen und theoretischen Komplexität derzeit keine Prüfungen durchführen“, so der LDS-Sprecher. Was bleibt, sind Herstellerangaben.
 
Fünf Normen im Prüfbericht von Senec

Bei den gedrosselten Speichertypen kam die Behörde zu keinen Beanstandungen im Hinblick auf die Einhaltung der Herstellerpflichten (wir berichteten). Der aktuelle Prüfbericht, den Senec der Marktaufsicht dazu vorgelegte, erwähnt laut LDS fünf Normen, deren Einhaltung ein von Senec beauftragtes Prüfinstitut geprüft habe. IEC 62133, DIN EN 62619:2017-11, UN38.3, IEC 62109-1:2011 und IEC 62109-2:2011.

Ralf Haselhuhn hält dieses Prüfraster für ungenügend. Die IEC 62133 gelte für wiederaufladbare Lithium-Batterien, vor allem in Konsumgütern, erklärt der Normen-Fachmann der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Die UN38.3 enthalte Vorgaben für den Transporttest von Li-Batterien. Und die IEC 62109-1:2011 und IEC 62109-2:2011 seien Normen für PV-Wechselrichter. „Insofern wurde nicht viel Relevantes geprüft“, sagt Haselhuhn dieser Redaktion.

Positiv sieht er den Hinweis auf DIN EN 62619:2017-11. Diese Norm enthält Sicherheitsanforderungen an sekundäre Lithiumzellen und -batterien in industriellen Anwendungen. Haselhuhn findet auch gut, dass Senec auf die VDE-Anwendungsregel 2510-50 hinweist. „Bei dem Hinweis (...) handelt es sich um eine Herstellererklärung, die rechtlich bindend ist“, erklärt er. Die 2510-50 ziele auf die „funktionale Sicherheit des Systems“. Derzeit werde sie überarbeitet, aber schon jetzt sei man damit in Deutschland am weitesten, was die Sicherheit von PV-Speichern betrifft.

BVES begrüßt neue Batterieverordnung

Die DGS spricht sich generell für mehr als eine Herstellererklärung aus. „Wir würden zusätzliche Zertifizierungen und Prüfungen entsprechend der neuen VDE-Anwendungsregel 2510-50 begrüßen“, sagt Haselhuhn. Auch aus Herstellerkreisen ist jüngst die Forderung nach strengeren Sicherheitstests für Batteriespeicher laut geworden.

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) wiederum weist auf die EU-Batterieverordnung hin, die im August in Kraft getreten ist. „Wir begrüßen diese (...); es gilt, sie schnell in Normen umzusetzen“, sagt Geschäftsführer Urban Windelen. Die Verordnung zielt auf den gesamten Lebenszyklus – von der Lieferkette bis zum Recycling. Und: „Der Propagationstest wird, wie auch von uns empfohlen, künftig Pflicht sein“, erklärt Windelen. Dabei werden Batteriezellen aufgeheizt oder überladen oder mechanisch beschädigt.

Darüber hinaus sieht Windelen keinen Regelungsbedarf. „Wir brauchen keine zusätzlichen Vorgaben, sondern bessere Kontrolle der geltenden Standards.“ Man spreche derzeit mit den Mitgliedsunternehmen, ein freiwilliges Gütesiegel zu entwickeln − als „Faktencheck“ der technischen Unterlagen.

Freitag, 8.12.2023, 13:31 Uhr
Manfred Fischer

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