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Energie & Management > Politik - Regierung weist Bundesratsforderungen zum EEG zurück
Quelle: Georg Eble
Politik

Regierung weist Bundesratsforderungen zum EEG zurück

Der Bundesrat kritisierte die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wegen Nachteilen für Dach-PV, Direktvermarktung und Energy Sharing. Die Regierung weist dies nun zurück.
Der Bundesrat hatte umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefordert (wir berichteten). Die Länderkammer sieht insbesondere die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien bei Unternehmen und Verbrauchern gefährdet. Die Einwände wurden in einer Stellungnahme der Bundesregierung vorgelegt. Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge der Länder in ihrer Gegenäußerung vom 1. Oktober ab.

Mit dem Gesetzentwurf (21/7867) will die Bundesregierung die Förder- und Vermarktungsbedingungen für erneuerbare Energien neu ausrichten. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Förderung von Photovoltaik, bei der Direktvermarktung und bei den Ausschreibungen für erneuerbare Energien.

Länder wollen Förderung von Dach-PV erhalten

Besonders kritisch bewertet der Bundesrat die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen auf Dächern bis 2032. Die Länder fordern, den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden weiterhin gezielt anzureizen. Sie wenden sich zudem gegen eine stärkere Verlagerung des PV-Zubaus von Dächern auf Freiflächen.

Die bisherige Zielsetzung, nach der der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Ausbau auf Freiflächen entsprechen soll, müsse bestehen bleiben. Zur Begründung verweist die Länderkammer auf Nutzungskonkurrenzen um verfügbare Flächen. Außerdem seien Dachanlagen wichtig, um die Akzeptanz der Energiewende zu sichern.

Direktvermarktung braucht technische Voraussetzungen

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Ausweitung der Direktvermarktung. Nach dem Gesetzentwurf sollen auch kleinere Anlagen schneller ihren Strom direkt vermarkten. Der Bundesrat hält die dafür erforderlichen technischen und marktlichen Voraussetzungen jedoch noch nicht für ausreichend entwickelt.

Es fehlten insbesondere flächendeckend verfügbare intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, sowie geeignete Dienstleister für die Vermarktung kleiner Strommengen. Eine beschleunigte Umstellung könne daher die Betreiber kleiner Anlagen vor praktische Schwierigkeiten stellen.

Länder wollen Energy Sharing erleichtern

Auch die gemeinschaftliche Eigenversorgung mit regional erzeugtem Ökostrom sieht der Bundesrat durch die geplanten Regelungen gefährdet. Die Länder fordern deshalb, das sogenannte Energy Sharing weiterzuentwickeln. Kommunen, Stadtwerke, kleine Unternehmen und insbesondere Bürgerenergiegesellschaften sollten solche Modelle einfacher umsetzen können.

Dazu müssten nach Ansicht der Länderkammer die Anforderungen an die Bilanzierung sowie die Marktkommunikation vereinheitlicht und digitalisiert werden. Auch bürokratische Vertragsprozesse sollten standardisiert werden, um den organisatorischen Aufwand für gemeinschaftliche Stromnutzungsmodelle zu verringern.

Die Bundesregierung folgt diesen Vorschlägen nicht. In ihrer Gegenäußerung lehnt sie die entsprechenden Forderungen der Länder ab. Damit bleiben die unterschiedlichen Positionen zur künftigen Ausgestaltung der Förderung und Vermarktung erneuerbarer Energien bestehen. Das Gesetz steht im Oktober zum Beschluss im Bundestag an. (sh)

Freitag, 2.10.2026, 11:57 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Georg Eble
Politik
Regierung weist Bundesratsforderungen zum EEG zurück
Der Bundesrat kritisierte die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wegen Nachteilen für Dach-PV, Direktvermarktung und Energy Sharing. Die Regierung weist dies nun zurück.
Der Bundesrat hatte umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefordert (wir berichteten). Die Länderkammer sieht insbesondere die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien bei Unternehmen und Verbrauchern gefährdet. Die Einwände wurden in einer Stellungnahme der Bundesregierung vorgelegt. Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge der Länder in ihrer Gegenäußerung vom 1. Oktober ab.

Mit dem Gesetzentwurf (21/7867) will die Bundesregierung die Förder- und Vermarktungsbedingungen für erneuerbare Energien neu ausrichten. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Förderung von Photovoltaik, bei der Direktvermarktung und bei den Ausschreibungen für erneuerbare Energien.

Länder wollen Förderung von Dach-PV erhalten

Besonders kritisch bewertet der Bundesrat die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen auf Dächern bis 2032. Die Länder fordern, den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden weiterhin gezielt anzureizen. Sie wenden sich zudem gegen eine stärkere Verlagerung des PV-Zubaus von Dächern auf Freiflächen.

Die bisherige Zielsetzung, nach der der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Ausbau auf Freiflächen entsprechen soll, müsse bestehen bleiben. Zur Begründung verweist die Länderkammer auf Nutzungskonkurrenzen um verfügbare Flächen. Außerdem seien Dachanlagen wichtig, um die Akzeptanz der Energiewende zu sichern.

Direktvermarktung braucht technische Voraussetzungen

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Ausweitung der Direktvermarktung. Nach dem Gesetzentwurf sollen auch kleinere Anlagen schneller ihren Strom direkt vermarkten. Der Bundesrat hält die dafür erforderlichen technischen und marktlichen Voraussetzungen jedoch noch nicht für ausreichend entwickelt.

Es fehlten insbesondere flächendeckend verfügbare intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, sowie geeignete Dienstleister für die Vermarktung kleiner Strommengen. Eine beschleunigte Umstellung könne daher die Betreiber kleiner Anlagen vor praktische Schwierigkeiten stellen.

Länder wollen Energy Sharing erleichtern

Auch die gemeinschaftliche Eigenversorgung mit regional erzeugtem Ökostrom sieht der Bundesrat durch die geplanten Regelungen gefährdet. Die Länder fordern deshalb, das sogenannte Energy Sharing weiterzuentwickeln. Kommunen, Stadtwerke, kleine Unternehmen und insbesondere Bürgerenergiegesellschaften sollten solche Modelle einfacher umsetzen können.

Dazu müssten nach Ansicht der Länderkammer die Anforderungen an die Bilanzierung sowie die Marktkommunikation vereinheitlicht und digitalisiert werden. Auch bürokratische Vertragsprozesse sollten standardisiert werden, um den organisatorischen Aufwand für gemeinschaftliche Stromnutzungsmodelle zu verringern.

Die Bundesregierung folgt diesen Vorschlägen nicht. In ihrer Gegenäußerung lehnt sie die entsprechenden Forderungen der Länder ab. Damit bleiben die unterschiedlichen Positionen zur künftigen Ausgestaltung der Förderung und Vermarktung erneuerbarer Energien bestehen. Das Gesetz steht im Oktober zum Beschluss im Bundestag an. (sh)

Freitag, 2.10.2026, 11:57 Uhr
Susanne Harmsen

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