Bild: kw-on / Fotolia
Beim Kohleausstiegsgesetz verweigert die Bundesregierung Verbesserungen für Steinkohlekraftwerke. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf Vorschläge des Bundesrats hervor.
Der Bundesrat hatte beispielsweise gefordert, dass Betreiber von Steinkohlekraftwerken sich bis 2030 für das Abschalten gegen Entschädigung bewerben können, statt nur bis 2026, und dass die maximale Entschädigung für jüngere Kraftwerke nicht sinkt, je später abgeschaltet wird. „Die Bundesregierung lehnt diese Vorschläge ab“, heißt es dazu in der Gegenäußerung vom 8. April. Das gelte au
Mittwoch, 8.04.2020, 12:22 Uhr
Susanne Harmsen
© 2024 Energie & Management GmbH