Kommunen können wieder Fördermittel für den klimafreundlichen Umbau ihrer Quartiere erhalten. Der Bund legt das Programm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder auf.
Nach einem zweijährigen Stopp hat das Bundesbauministerium in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ wieder gestartet, teilte das Ministerium mit. Kommunen können demnach wieder Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement beantragen.
Dieses Förderprogramm wurde im Jahr 2011 gestartet. Bislang wurden darüber 1.800 Quartiere mit insgesamt 185 Millionen Euro gefördert. Ende des Jahres 2023 wurde das Programm gestoppt, weil das Bundesverfassungsgericht den Bundeshaushalt für 2021 für nichtig erklärte, was damals zu einem Mittelstopp durch das Finanzministerium führte. Nun gibt es wieder Geld für das Programm.
Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.
Das neu aufgelegte KfW-Förderprogramm „KfW 432“ verstehen das Ministerium und die KfW als ein integratives Förderprogramm, daher wurde es in manchen Punkten geändert. Es soll unter anderem die Kommunale Wärmeplanung (KWP) künftig sinnvoll mit unterstützen.
Das Vorhandensein einer abgeschlossenen Wärmeplanung ist aber keine Fördervoraussetzung, die Förderung zur energetischen Stadtsanierung kann daher auch beantragt werden, wenn es noch keine KWP gibt. Bestimmte Maßnahmen sind zudem nicht förderfähig über das Programm KfW 432, dazu gehören reine sektorale Machbarkeitsstudien, zum Beispiel für Wärmenetze. Denn solche Studien werden über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
abgedeckt. Im Rahmen des Programms erhalten Kommunen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In Haushaltsnotlagen, das ist eine Neuerung, sind nun bis zu 90 Prozent Förderung möglich. Der Höchstbetrag pro Quartierskonzept beträgt 200.000 Euro.
Quartiersansatz im GebäudesektorDie Bundesregierung knüpft mit der Neuauflage an den im Koalitionsvertrag verankerten Quartiersansatz an. Neben der Minderung von CO2-Emissionen berücksichtigt das Programm weitere Anforderungen an die Stadtentwicklung. Dazu zählen städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte.
Auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, zur Entwicklung von Stadtgrün oder zum Einsatz digitaler Anwendungen können Bestandteil der geförderten Konzepte sein. Das Programm zielt damit auf eine integrierte Entwicklung von Quartieren und nicht ausschließlich auf Einzelmaßnahmen an Gebäuden.
Das Bundesbauministerium sieht die energetische Stadtsanierung als Baustein für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Quartierskonzepte können als Grundlage dienen, um Wärmeversorgungsoptionen systematisch zu bewerten und schrittweise umzusetzen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz betont in einer Mitteilung die Rolle der Kommunen, kommunalen Unternehmen, Stadtwerke und Wohnungswirtschaft. Vor Ort entstünden unterschiedliche Lösungsansätze, die den Energieverbrauch senken und den Einsatz erneuerbarer Energien erhöhen sollen.
Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage der KfW unter
www.kfw.de/432.
Die Kreditförderbank KfW hat außerdem ein
Merkblatt über die „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) erstellt und ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.
Freitag, 12.12.2025, 12:20 Uhr
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