Quelle: Pixabay / congerdesign
Der österreiche Photovoltaikverband hält die Forderung nach einem gesetzlichen Anzahlungsverbot bei PV-Anlagen nicht für zielführend. Im Gegenteil.
Unternehmen, die Photovoltaikanlagen verkaufen und errichten, sollten von ihren Kunden jedenfalls Anzahlungen verlangen, betont die Geschäftsführerin des Verbands Photovoltaic Austria (PV Austria), Vera Immitzer, im Gespräch mit der Redaktion.
Dies sei ratsam, weil die betreffenden Firmen die Projekte üblicherweise vorfinanzieren müssen. Auch für Planungsarbeiten hätten sie einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. „Ohne angemessene Anzahlung besteht aber keine Garantie, dass ein Kunde nicht gleichzeitig mit einem anderen Anbieter verhandelt und sich letzten Endes für diesen entscheidet“, warnt Immitzer.
Insofern sei die Forderung der österreichischen Niederlassung des Schweizer Solaranbieters Hansesun nach einem gesetzlichen Verbot entsprechender Anzahlungen nicht eben leicht verständlich, konstatiert Immitzer. Die Hansesun hatte in einer Aussendung vom 30. Januar argumentiert, PV-Anlagen und Stromspeicher seien üblicherweise „Lagerware, keine Spezialanfertigungen – da sind Anzahlungen Unsinn. Mit der Vorfinanzierung beweist ein Unternehmen, dass es wirtschaftlich gesund ist und auch in Zukunft da sein wird“.
Unbestritten ist laut Immitzer, dass seit einiger Zeit eine Pleitewelle durch die Branche rollt. In den vergangenen Jahren seien Elektroinstallationsbetriebe in das Geschäft mit PV-Anlagen eingestiegen und hätten die damit verbundenen Herausforderungen bisweilen unterschätzt. „Manche dürften sich das leichter vorgestellt haben“, mutmaßt Immitzer.
Dass auch der eine oder andere etablierte Anbieter zu kämpfen hat, erklärt sich Immitzer durch die allgemein schlechte Wirtschaftslage sowie die gesunkenen Großhandelspreise für Strom. Diese hätten auch zu einer erheblichen Reduktion der Einspeisevergütungen geführt, die die Elektrizitätsunternehmen den Betreibern von PV-Anlagen bezahlen. Damit aber habe sich die Nachfrage nach solchen Anlagen massiv verringert.
Hinzu kommt laut Immitzer, was sie als „energiepolitisches Missmanagement“ bezeichnet. So habe Österreichs Bundesregierung im Frühjahr 2025 die Mehrwertsteuer auf die Errichtung von PV-Anlagen wieder eingeführt. Auch die Abschöpfung sogenannter „Übergewinne“ von Stromversorgern ab Börsenpreisen von 90 Euro/MWh sei alles andere als hilfreich.
Ins Bild passt Immitzer zufolge, dass die Regierung den Entwurf der Verordnung bezüglich der Marktprämien und der Investitionszuschüsse für Ökostromanlagen für heuer ausgerechnet am 23. Dezember vergangenen Jahres zur Begutachtung aussandte. Überdies berücksichtigte sie darin die Änderungen der entsprechenden Rechtslage durch das am selben Tag kundgemachte Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) nicht. In der endgültigen Verordnung ergaben sich zwar einige Verbesserungen, räumt Immitzer ein. Ideal sei die Vorgangsweise des für Energiepolitik zuständigen Wirtschaftsministeriums (BMWET) jedoch eher nicht gewesen.
Angesichts dessen rät Immitzer den Betreibern von PV-Anlagen, den Eigenbrauch zu forcieren und zu diesem Zweck, wenn möglich, Batteriespeicher zu installieren. Noch nicht abschätzen lässt sich Immitzer zufolge, wie sich der PV-Ausbau in Österreich heuer gestalten wird. Im abgelaufenen Jahr belief sich dieser nach den vorläufigen Zahlen auf rund 1.500 MW, in den Jahren zuvor waren es jeweils mehr als 2.000 MW gewesen.
In den vergangenen Monaten hatte eine Reihe in Österreich tätiger Photovoltaikunternehmen Insolvenz angemeldet. Zu den bekanntesten Fällen gehörte die Zehnhochvier Energiesysteme in Theresienfeld etwa 40 Kilometer südlich von Wien. Begründet wurde die Insolvenz mit dem Ausfall eines Großschuldners des Unternehmens.
Als mutmaßlicher Kriminalfall gilt die Insolvenz mehrerer österreichischer Tochterfirmen der liechtensteinischen Sun-Contracting-Gruppe, die auch in Süddeutschland tätig war. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien sowie andere Staatsanwaltschaften ermitteln unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Freitag, 30.01.2026, 14:49 Uhr
Klaus Fischer
© 2026 Energie & Management GmbH