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Die Bundesnetzagentur arbeitet an neuen Regeln für Kosten und Kapitalzinsen von Wasserstoffnetzen. Sie sollen ab dem Kalenderjahr 2028 greifen.
Für die Betreiber von Wasserstoffnetzen legt die Regulierung fest, welche Kosten sie über die Netzentgelte auf die Netznutzer umlegen dürfen und wie ihr eingesetztes Kapital verzinst wird. Die Vorgaben zu Netzkosten und Kapitalverzinsung will die Behörde für die Zeit ab 2028 neu ordnen. Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat deshalb am 29.
Montag, 3.08.2026, 12:06 Uhr
Davina Spohn
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