Bild: Stadtwerke Konstanz
Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf vorgelegt hat, nimmt das „Gesetz zur Förderung des Mieterstroms“ jetzt Gestalt an.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden vorantreiben und entsprechende Mieterstrommodelle fördern. Dazu soll Mieterstrom aus Solaranlagen künftig eine Förderung nach dem EEG 2017 erhalten. Solarstrom soll künftig auch dann gefördert werden, wenn er ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung direkt an die Letztverbraucher in dem Wohngebäude der S
Freitag, 17.03.2017, 13:05 Uhr
Kai Eckert
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