Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur konsultiert ab sofort den finalen Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes).
Die Festlegung soll Ende des Jahres erlassen werden und ersetzt dann ab 2029 die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung, die außer Kraft tritt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sieht seine Behörde damit gut im Zeitplan: „Mit diesem Festlegungsentwurf machen wir einen großen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsgerichteten Netzentgeltsystematik Strom. Damit schafft die Bundesnetzagentur frühzeitig Transparenz und klare Investitionsbedingungen für die Netznutzer.“
Der Festlegungsentwurf, so Müller, habe das Ziel, Anreize zu setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken, Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und Flexibilität zu unterstützen. Zudem würden steigende Kosten auf mehr Schultern verteilt.
Bereits Ende Mai hatte die Bundesnetzagentur den Stand ihrer Überlegungen einer breiten Öffentlichkeit in einem Webinar vorgestellt. Die dort vorgestellten Regelungen sind nun in den finalen Festlegungsentwurf eingeflossen. Der endgültige Erlass der Rahmenfestlegung soll Ende 2026 erfolgen. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen in 2027.
Hintergrund zur NeuregelungDie Regeln, nach denen die Netznutzung heute abgerechnet wird, folgen der Stromnetzentgeltverordnung aus dem Jahr 2005. Die Verteilung dieser Kosten soll angesichts der großen Veränderungen des Energiesystems in den vergangenen 20 Jahren neu festgelegt werden. Denn während die Netz- und Engpassmanagementkosten steigen, tragen Teile der Netznutzer einen immer größeren Anteil, andere einen immer kleineren Anteil. Gleichzeitig erfolgt die Stromeinspeisung zunehmend volatil und Netzanschlusskapazitäten werden knapp.
Die Neuregelung ist auch wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs erforderlich. Die bestehenden, gesetzlichen Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung treten zum 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Bei den Netzentgelten geht es um ein Kostenvolumen von rund 37
Milliarden Euro im Jahr. Sie machen rund 30
Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus. Um die Effizienz im System zu verbessern und Einsparungen zu erreichen, hat sich die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr für eine Anreizregulierung entschieden, die netzorientiertes Verhalten belohnt. So sollen Redispatch-Kosten gesenkt und Netzausbaukosten eingespart werden.
Der
Festlegungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Betroffene und Interessierte können den Festlegungsentwurf bis zum 18. September prüfen und kommentieren.
Verbände warnen vor mehr KomplexitätZum Festlegungsentwurf erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Vorschlag zur künftigen Netzentgeltsystematik wichtige Anregungen der Energiewirtschaft aufgegriffen. So wie im Zwischenbericht dargestellt, wird Bestandsschutz gewährt und die Netzentgeltbefreiung für bestehende und weit fortgeschritten geplante Speicher und Elektrolyseure fortgeführt. Das stärkt den Vertrauensschutz für bereits angestoßene Investitionen. Auch die stärkere Kapazitätsorientierung ist richtig.“
Zugleich warnte Andreae, die neue Systematik dürfe kein bürokratisches Sondermodell werden, sondern sie müsse für Lieferanten, Netzbetreiber, Kundinnen und Kunden verständlich und umsetzbar sein. Dies gelte auch im Hinblick auf eine praxistaugliche und eindeutige Definition der Prosumer.
Kritisch sieht der BDEW, dass der technisch anspruchsvolle Kurs hin zu volldynamischen Netzentgelten beibehalten wird. Sie würden in der Praxis erhebliche neue Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kundenprozessen schaffen.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte in einer Ersteinschätzung: „Die Bundesnetzagentur hat in den vergangenen Monaten einen transparenten Dialog mit der Branche geführt. Viele Vorschläge aus der kommunalen Energiewirtschaft finden sich im Entwurf wieder. Das ist positiv für Akzeptanz und Praxistauglichkeit.“ Er verweist darauf, dass die Stadtwerke, die die Energiewende vorantreiben, dafür einen verlässlichen Rahmen brauchen. Positiv sei, dass die Bundesnetzagentur zentrale Anliegen der Branche aufgegriffen hat. Das stärke die Praxistauglichkeit und schaffe Planungssicherheit für die Umsetzung.
Wie Kerstin Andreae sieht auch Liebing den Kurs der Bundesnetzagentur bei den dynamischen Netzentgelten kritisch. Hier drohten mehr Komplexität und zusätzlicher Aufwand. Dynamische Netzentgelte würden tief in bestehende Prozesse eingreifen und sie seien mit einem hohen Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber verbunden.
(gd)
Donnerstag, 6.08.2026, 11:07 Uhr
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