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Energie & Management > Politik - Kabinett beschließt Beschleunigung für Wind auf See
Quelle: Fotolia / oqopo
Politik

Kabinett beschließt Beschleunigung für Wind auf See

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze beschlossen sowie Änderungen am Bundesbedarfsplangesetz. Dies stößt auf Kritik.
Das Bundeskabinett hat am 27. März einen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) beschlossen. Er setzt die EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze um. Außerdem wurden eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes bestätigt. Der Gesetzesentwurf sieht die Ausweisung von Beschleunigungsflächen für Windenergieanlagen auf See sowie Infrastrukturgebiete für Netzprojekte vor, um Vorhaben in einem vereinfachten Verfahren zu genehmigen.

Umwelthilfe kritisiert geringere Planungsstandards

Diesen Beschluss kritisierte die Deutsche Umwelthilfe DUH am 28. März. „Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen“, sagte die DUH-Leiterin Recht Cornelia Nicklas. Die Novelle verzichte bei der Zulassung neuer Offshore Windanlagen in Beschleunigungsgebieten auf wichtige Umweltstandards, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung. „Die Abschwächung ist ein fataler Fehler für den Meeresschutz“, befürchtet Nicklas.

Auch Vorgaben für besonders schützenswerte Gebiete auf Planungsebene könnten dies nicht kompensieren. „Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung gefährdet nicht nur die Naturverträglichkeit der Projekte, sondern auch die Planungssicherheit selbst für etablierte Branchenvertreter“, sagte Nicklas. Die Umweltschutzorganisation appelliere an die Mitglieder des Bundestages, das Gesetz nachzuschärfen und Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen zu erhalten.

Sogenannte Beschleunigungsgebiete, innerhalb derer Projekte komplett ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung zugelassen werden sollen, seien als Maßnahme zur nationalen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie nicht zwingend erforderlich. „Das Wissen über unsere Meeresgebiete ist bereits heute schlecht, weshalb der Verzicht auf die Prüfungen mitsamt Datenerhebung keinesfalls hinnehmbar ist“, sagte die DUH-Vertreterin.

Donnerstag, 28.03.2024, 13:14 Uhr
Susanne Harmsen
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Kabinett beschließt Beschleunigung für Wind auf See
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze beschlossen sowie Änderungen am Bundesbedarfsplangesetz. Dies stößt auf Kritik.
Das Bundeskabinett hat am 27. März einen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) beschlossen. Er setzt die EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze um. Außerdem wurden eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes bestätigt. Der Gesetzesentwurf sieht die Ausweisung von Beschleunigungsflächen für Windenergieanlagen auf See sowie Infrastrukturgebiete für Netzprojekte vor, um Vorhaben in einem vereinfachten Verfahren zu genehmigen.

Umwelthilfe kritisiert geringere Planungsstandards

Diesen Beschluss kritisierte die Deutsche Umwelthilfe DUH am 28. März. „Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen“, sagte die DUH-Leiterin Recht Cornelia Nicklas. Die Novelle verzichte bei der Zulassung neuer Offshore Windanlagen in Beschleunigungsgebieten auf wichtige Umweltstandards, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung. „Die Abschwächung ist ein fataler Fehler für den Meeresschutz“, befürchtet Nicklas.

Auch Vorgaben für besonders schützenswerte Gebiete auf Planungsebene könnten dies nicht kompensieren. „Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung gefährdet nicht nur die Naturverträglichkeit der Projekte, sondern auch die Planungssicherheit selbst für etablierte Branchenvertreter“, sagte Nicklas. Die Umweltschutzorganisation appelliere an die Mitglieder des Bundestages, das Gesetz nachzuschärfen und Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen zu erhalten.

Sogenannte Beschleunigungsgebiete, innerhalb derer Projekte komplett ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung zugelassen werden sollen, seien als Maßnahme zur nationalen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie nicht zwingend erforderlich. „Das Wissen über unsere Meeresgebiete ist bereits heute schlecht, weshalb der Verzicht auf die Prüfungen mitsamt Datenerhebung keinesfalls hinnehmbar ist“, sagte die DUH-Vertreterin.

Donnerstag, 28.03.2024, 13:14 Uhr
Susanne Harmsen

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