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Energie & Management > Recht - Eon geht weiter gegen Castrop-Rauxel vor
Quelle: Fotolia / aerogondo
Recht

Eon geht weiter gegen Castrop-Rauxel vor

Eon hat den Prozess gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel vor dem Landgericht wegen der umstrittenen Kundenrückholaktion verloren. Nun geht es vors Oberlandesgericht.
Der Eon-Konzern geht in die nächste Instanz. „Wir haben die Entscheidungsgründe des Landgerichts Bochum abschließend geprüft. Auf dieser Basis haben wir am Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen das Urteil eingelegt“, teilte eine Eon-Sprecherin mit. Somit geht der Streit zwischen den Stadtwerken Castrop-Rauxel und Eon in die nächste Instanz.

Die Chancen standen von Anfang nicht besonders gut für Eon. Im Juni hatte der Essener Energiekonzern Eon den Prozess gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel vor dem Landgericht Bochum verloren. Die beiden Unternehmen waren unterschiedlicher Auffassung über das Verhalten der Stadtwerke. Diese hatten im November 2022 mehrere Tausend ihrer Kunden zu Eon geschoben, sich von den Kunden aber eine Vollmacht für eine Rückholaktion geben lassen.

Eon zog damals vor Gericht und argumentierte mit unlauterem Wettbewerb. Doch der Vorsitzende Richter stellte im Gerichtssaal schnell klar: Die Vollmacht an sich stehe nicht am Pranger. Es gehe allenfalls um einzelne Formulierungen im Anschreiben und in der Vollmacht. Am Ende verlor Eon den Prozess. „Die Klage und die Widerklage wurden auf Kosten der Klägerin abgewiesen“, teilte Volker Talarowski, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum auf Anfrage der Redaktion mit. Allerdings könne gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.

Das hat Eon nun auch gemacht: Man halte das Vorgehen der Stadtwerke Castrop-Rauxel insbesondere „gegenüber unseren Bestandskunden weiterhin für unsolidarisch und wenig nachvollziehbar“, heißt es von Eon. Zum laufenden Verfahren und was man genau gegen die Stadtwerke durch den weiteren Gang zum OLG Hamm erreichen wolle, dazu wollte sich Eon auch auf Nachfrage der Redaktion nicht äußern.

Die Stadtwerke kündigten im November 2022 wegen der gestiegenen Beschaffungskosten einseitig etwa 4.000 Verträge von Strom- und Gaskunden zum Jahresende. Daraufhin rutschten diese in die damals günstigere Ersatzbelieferung durch den Grundversorger Eon. Zugleich flankierten die Stadtwerke ihre Information an die Gekündigten mit der Möglichkeit, einen Neuvertrag abschließen oder aber zurückkehren zu können, sobald der Versorger wieder Angebote zu Tarifen unterhalb der Eon-Preise machen könne. Über eine zuvor unterzeichnete Vollmacht sollten die Kunden automatisch zum Stadtwerk zurückkehren können.

Die Stadtwerke lösen ihr Versprechen aktuell ein und holen seit einigen Wochen wieder Kunden vom Grundversorger Eon zurück − bei Strom wie Gas. Möglich machen das die seit Monaten an den Großhandelsmärkten für Energie gefallenen Commodity-Preise.

Montag, 10.07.2023, 15:41 Uhr
Stefan Sagmeister
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Eon geht weiter gegen Castrop-Rauxel vor
Eon hat den Prozess gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel vor dem Landgericht wegen der umstrittenen Kundenrückholaktion verloren. Nun geht es vors Oberlandesgericht.
Der Eon-Konzern geht in die nächste Instanz. „Wir haben die Entscheidungsgründe des Landgerichts Bochum abschließend geprüft. Auf dieser Basis haben wir am Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen das Urteil eingelegt“, teilte eine Eon-Sprecherin mit. Somit geht der Streit zwischen den Stadtwerken Castrop-Rauxel und Eon in die nächste Instanz.

Die Chancen standen von Anfang nicht besonders gut für Eon. Im Juni hatte der Essener Energiekonzern Eon den Prozess gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel vor dem Landgericht Bochum verloren. Die beiden Unternehmen waren unterschiedlicher Auffassung über das Verhalten der Stadtwerke. Diese hatten im November 2022 mehrere Tausend ihrer Kunden zu Eon geschoben, sich von den Kunden aber eine Vollmacht für eine Rückholaktion geben lassen.

Eon zog damals vor Gericht und argumentierte mit unlauterem Wettbewerb. Doch der Vorsitzende Richter stellte im Gerichtssaal schnell klar: Die Vollmacht an sich stehe nicht am Pranger. Es gehe allenfalls um einzelne Formulierungen im Anschreiben und in der Vollmacht. Am Ende verlor Eon den Prozess. „Die Klage und die Widerklage wurden auf Kosten der Klägerin abgewiesen“, teilte Volker Talarowski, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum auf Anfrage der Redaktion mit. Allerdings könne gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.

Das hat Eon nun auch gemacht: Man halte das Vorgehen der Stadtwerke Castrop-Rauxel insbesondere „gegenüber unseren Bestandskunden weiterhin für unsolidarisch und wenig nachvollziehbar“, heißt es von Eon. Zum laufenden Verfahren und was man genau gegen die Stadtwerke durch den weiteren Gang zum OLG Hamm erreichen wolle, dazu wollte sich Eon auch auf Nachfrage der Redaktion nicht äußern.

Die Stadtwerke kündigten im November 2022 wegen der gestiegenen Beschaffungskosten einseitig etwa 4.000 Verträge von Strom- und Gaskunden zum Jahresende. Daraufhin rutschten diese in die damals günstigere Ersatzbelieferung durch den Grundversorger Eon. Zugleich flankierten die Stadtwerke ihre Information an die Gekündigten mit der Möglichkeit, einen Neuvertrag abschließen oder aber zurückkehren zu können, sobald der Versorger wieder Angebote zu Tarifen unterhalb der Eon-Preise machen könne. Über eine zuvor unterzeichnete Vollmacht sollten die Kunden automatisch zum Stadtwerk zurückkehren können.

Die Stadtwerke lösen ihr Versprechen aktuell ein und holen seit einigen Wochen wieder Kunden vom Grundversorger Eon zurück − bei Strom wie Gas. Möglich machen das die seit Monaten an den Großhandelsmärkten für Energie gefallenen Commodity-Preise.

Montag, 10.07.2023, 15:41 Uhr
Stefan Sagmeister

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