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Das Nationale Begleitgremium empfiehlt Änderungen am Standortauswahlverfahren und eine stärkere Einbindung der Zwischenlager. Zudem sollen Zeitabschnitte gesetzlich verankert werden.
Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat seinen sechsten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der unabhängige Arbeitskreis richtet darin zehn Empfehlungen an den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die zuständigen Institutionen. Im Mittelpunkt stehen die Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens, die Vorbereitung auf die für Ende 2027 erwartete Benennung von Standortregionen sowie der Umgang m
Montag, 21.09.2026, 14:26 Uhr
Manfred Fischer
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