Bild: Stadtwerke Stuttgart GmbH
Die Leihangebote für Elektroroller in deutschen Städten funktionieren ohne Probleme. Allerdings werden Kunden durch die AGB oft benachteiligt, so der ADAC.
E-Roller-Sharing-Angebote kommen oft mit rechtlichen Mängeln daher. Das ist eines der Ergebnisse eines Tests von Verleihsystemen für Elektroroller, die der Lobby-Verband ADAC im April 2018 in den fünf deutschen Städten Düsseldorf, Berlin, München, Stuttgart und Hamburg durchgeführt hat. Konkret handelt es sich um Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Kunden „eindeut
Freitag, 10.08.2018, 11:52 Uhr
Jonas Rosenberger
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