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Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur konsultiert Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff
Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Bundesnetzagentur konsultiert Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff gestartet. Stellungnahmen sind bis 10. Juli möglich.
Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Gas und Wasserstoff 2025 bis 2037/2045 eröffnet. Der von den Fernleitungsnetzbetreibern und den regulierten Wasserstofftransportnetzbetreibern vorgelegte Ausbauplan beschreibt die Entwicklung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur bis 2037 und soll eine Grundlage für die weitere Transformation des Energiesystems bilden. 

Nach Angaben der Behörde berücksichtigt der Entwurf unterschiedliche Entwicklungspfade für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Grundlage ist der bereits genehmigte Szenariorahmen. 

„Der verzögerte Markthochlauf von Wasserstoff ist eine Herausforderung. Dennoch ist der Ausbau eines Wasserstofftransportnetzes unverzichtbar für ein klimaneutrales Energiesystem“, lässt sich Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Mitteilung zitieren. „Nur mit einer entsprechenden Infrastruktur können wir die notwendigen Mengen an Wasserstoff transportieren. So verbinden wir Angebot und Nachfrage. Der Netzbau für Wasserstoff muss daher weiter vorangetrieben werden, um die Grundlagen für eine Wasserstoffwirtschaft der Zukunft zu schaffen.“

Wasserstoffnetz bleibt auf Kernnetzniveau

Der Ausbauvorschlag sieht bis ins Jahr 2037 ein Wasserstofftransportnetz mit einer Länge von 9.241 Kilometern vor. Damit liegt der Umfang nur geringfügig über dem bereits genehmigten Wasserstoff-Kernnetz mit 9.040 Kilometern. Die Netzbetreiber veranschlagen die Kosten der vorgesehenen Wasserstoffmaßnahmen auf 24,3 Milliarden Euro.

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur bleibt der Ausbau der Infrastruktur eine Voraussetzung für die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes. Transportnetze sollen künftig Produktionsstandorte, Importpunkte und industrielle Verbrauchszentren miteinander verbinden. Der Netzausbau soll damit die Voraussetzungen schaffen, Angebot und Nachfrage räumlich zusammenzuführen.

Erdgasbedarf sinkt langfristig

Für das Erdgasnetz enthält der Entwurf überwiegend Maßnahmen, die bereits im Netzentwicklungsplan Gas 2022 bis 2032 bestätigt worden waren. Die Netzbetreiber gehen davon aus, dass der Transportbedarf für Erdgas im Zuge der Dekarbonisierung langfristig zurückgeht.

Dadurch könnten bestehende Erdgasleitungen schrittweise für den Transport von Wasserstoff umgestellt werden. Gleichzeitig rechnen die Netzbetreiber damit, dass kurzfristig weiterhin Investitionen für die Versorgung von Kraftwerken und Industrie erforderlich sein können. Für das Erdgasnetz sieht der Entwurf Maßnahmen mit einer Gesamtlänge von rund 672 Kilometern vor. Die Investitionskosten beziffern die Netzbetreiber auf 2,9 Milliarden Euro.

Die Konsultationsfrist endet am 10. Juli 2026. Unter bundesnetzagentur.de/gasnetzentwicklung können Stellungnahmen eingereicht werden.

Montag, 15.06.2026, 11:23 Uhr
Heidi Roider
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Quelle: Bundesnetzagentur
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Bundesnetzagentur konsultiert Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff
Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff gestartet. Stellungnahmen sind bis 10. Juli möglich.
Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Gas und Wasserstoff 2025 bis 2037/2045 eröffnet. Der von den Fernleitungsnetzbetreibern und den regulierten Wasserstofftransportnetzbetreibern vorgelegte Ausbauplan beschreibt die Entwicklung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur bis 2037 und soll eine Grundlage für die weitere Transformation des Energiesystems bilden. 

Nach Angaben der Behörde berücksichtigt der Entwurf unterschiedliche Entwicklungspfade für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Grundlage ist der bereits genehmigte Szenariorahmen. 

„Der verzögerte Markthochlauf von Wasserstoff ist eine Herausforderung. Dennoch ist der Ausbau eines Wasserstofftransportnetzes unverzichtbar für ein klimaneutrales Energiesystem“, lässt sich Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Mitteilung zitieren. „Nur mit einer entsprechenden Infrastruktur können wir die notwendigen Mengen an Wasserstoff transportieren. So verbinden wir Angebot und Nachfrage. Der Netzbau für Wasserstoff muss daher weiter vorangetrieben werden, um die Grundlagen für eine Wasserstoffwirtschaft der Zukunft zu schaffen.“

Wasserstoffnetz bleibt auf Kernnetzniveau

Der Ausbauvorschlag sieht bis ins Jahr 2037 ein Wasserstofftransportnetz mit einer Länge von 9.241 Kilometern vor. Damit liegt der Umfang nur geringfügig über dem bereits genehmigten Wasserstoff-Kernnetz mit 9.040 Kilometern. Die Netzbetreiber veranschlagen die Kosten der vorgesehenen Wasserstoffmaßnahmen auf 24,3 Milliarden Euro.

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur bleibt der Ausbau der Infrastruktur eine Voraussetzung für die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes. Transportnetze sollen künftig Produktionsstandorte, Importpunkte und industrielle Verbrauchszentren miteinander verbinden. Der Netzausbau soll damit die Voraussetzungen schaffen, Angebot und Nachfrage räumlich zusammenzuführen.

Erdgasbedarf sinkt langfristig

Für das Erdgasnetz enthält der Entwurf überwiegend Maßnahmen, die bereits im Netzentwicklungsplan Gas 2022 bis 2032 bestätigt worden waren. Die Netzbetreiber gehen davon aus, dass der Transportbedarf für Erdgas im Zuge der Dekarbonisierung langfristig zurückgeht.

Dadurch könnten bestehende Erdgasleitungen schrittweise für den Transport von Wasserstoff umgestellt werden. Gleichzeitig rechnen die Netzbetreiber damit, dass kurzfristig weiterhin Investitionen für die Versorgung von Kraftwerken und Industrie erforderlich sein können. Für das Erdgasnetz sieht der Entwurf Maßnahmen mit einer Gesamtlänge von rund 672 Kilometern vor. Die Investitionskosten beziffern die Netzbetreiber auf 2,9 Milliarden Euro.

Die Konsultationsfrist endet am 10. Juli 2026. Unter bundesnetzagentur.de/gasnetzentwicklung können Stellungnahmen eingereicht werden.

Montag, 15.06.2026, 11:23 Uhr
Heidi Roider

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